BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Migration, Integration und Umgang mit Schutzsuchenden

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von kpeterlka.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Migration, Integration und Umgang mit Schutzsuchenden
Kurzbeschreibung: Es geht darum, die Möglichkeiten des Landes Baden Württemberg in der Politik in Bezug auf Migration, Integration und den Umgang mit Schutzsuchenden aus Sicht der Piratenpartei zu definieren.

Programm


Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für LV-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann der Landesverband Baden-Württemberg.

Änderungsantrag Nr.
WP004
Beantragt von
kpeterlka
Programm

Land

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, nach dem Abschnitt "Arbeits- und Sozialpolitik" einen Abschnitt "Migration, Integration und Umgang mit Schutzsuchenden" zu schaffen und folgenden Text darunter in das Landesprogramm einzufügen. Dieser Text wird modular abgestimmt. Die bisherigen Punkte "Lockerung der Residenzpflicht" und "Kommunales Wahlrecht für Ausländer" entfallen:

Modul 1: Für die Teilhabe aller Menschen

Wir setzen uns für die Teilhabe aller in Baden-Württemberg lebenden Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein. Es ist wichtig, dass jeder Mensch auf die Politik Einfluss nehmen kann, von der er direkt betroffen ist. Darum setzten wir uns dafür ein, dass alle in Baden-Württemberg lebenden Menschen das gleiche aktive und passive Wahlrecht erhalten, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Bis dieses Ziel erreicht ist, wollen wir darauf hinwirken, dass alle Migrantinnen und Migranten, die von der Beteiligung an politischen Prozessen über Wahlen ausgeschlossen sind, sowie ihre Vertretungen in alle politischen Prozesse, die sie betreffen, eingebunden werden und mitspracheberechtigt sind.

Modul 2: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Um den Anforderungen der existirenden vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden, setzen wir uns für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Dies beinhaltet mehrsprachige Formulare und Webseiten der Behörden, sowie die Aus- und Weiterbildung der Angestellten in interkultureller Kompetenz. Damit Behörden auf die Interessen der Bevölkerung eingehen können, soll sich die Diversität der Gesellschaft auch in ihren eigenen Reihen abbilden.

Wir wollen anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Verwaltung, um möglicher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Aussehen, Alter oder weiterer nicht-einstellungsrelevanter Merkmale vorzubeugen.

Modul 3: Umgang mit Schutzsuchenden

Jeder Mensch, der bei uns Zuflucht sucht, hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Rassismus und Feindlichkeit gegenüber Schutzsuchenden entgegenzutreten. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft heraus lehnen wir eine Art des Umgangs mit Schutzsuchenden ab, die Menschen- und Grundrechte missachtet.

Modul 4: Freizügigkeit statt Residenzpflicht

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Schutzsuchende einschränkt - egal ob antragsstellend, geduldet oder anerkannt. Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden durch die Verpflichtung der Verfolgung solcher Bagatellen zusätzlich und unnötig belastet. Wir wollen, dass alle in Baden-Württemberg geltenden Ausnahmeregelungen, die dazu führen, das die Residenzpflicht auf Kreis und Stadtebene über Hintertüren wieder eingeführt wird, beseitigt werden. Wir wollen, dass Baden-Württemberg darauf hinarbeitet, dass Schutzsuchende sich in ganz Deutschland frei bewegen können, und sich daher mit anderen Bundesländern, dem Beispiel anderer Bundesländer folgend, auf entsprechende Regelungen einigt. Außerdem muss sich Baden-Württemberg auf Bundesebene durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Asylverfahrensgesetz für eine Änderung der Rechtslage engagieren.

Modul 5: Unterbringung in Wohnungen statt Sammelunterkünften

Wir setzen uns dafür ein, dass Schutzsuchende, statt in zentralen Sammelunterkünften dezentral in gewöhnlichen Wohnungen leben dürfen. Dies ermöglicht ihnen eine bessere soziale Beteiligung. Gleichzeitig verringert dies psychisch extrem belastende Situationen. Diese entstehen durch die Ansammlung vieler Menschen, die Perspektivlos auf engem Raum in den oft abgelegenen Sammelunterkünften untergebracht sind. Sowohl der Hessische Rechnungshof als auch der Sächsische Flüchtlingsrat haben zudem festgestellt, dass besonders die Unterbringung von Schutzsuchenden in Wohnungen statt in Sammelunterkünften für die Kommunen auch finanziell günstiger ist. Für uns ist jedoch die Sicherung einer menschenwürdigen Unterbringung der Schutzsuchenden das entscheidende Argument.

Begründung

Die Begründung geht aus dem Antragstext hervor.




Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

da der andere Antrag zurückgezogen wurde, kann der Diff auch entfallen.


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