BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Inneres und Justiz 2
Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Colorofthenight (Diskussion). Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
Titel: Inneres und Justiz 2
Kurzbeschreibung: Konkurrierende Textvorschläge und neue Inhalte
Programm
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- WP011
- Beantragt von
- Colorofthenight (Diskussion)
- Programm
Land
- Schlagworte Pro
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen,
nachstehenden Antragstext als Landtagswahlprogramm modular zu beschließen und einzufügen in
Inneres und Justiz
Verdachtsunabhängige Personenkontrollen (Variante A)
Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen basierend auf ihrem Aussehen, ihrer vermuteten ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Einschüchterung, Diskriminierung und des Misstrauens. Wir lehnen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. Dafür ist in einer aufgeklärten Gesellschaft kein Platz. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir möchten deswegen die Möglichkeiten für verdachtsunabhängige Personenkontrollen sinnvoll einschränken.
Keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen (Variante B)
Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen basierend auf ihrem Aussehen, ihrer vermuteten ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Einschüchterung, Diskriminierung und des Misstrauens. Wir lehnen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. Dafür ist in einer aufgeklärten Gesellschaft kein Platz. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir werden deswegen verdachtsunabhängige Personenkontrollen untersagen.
Inneres und Justiz (Programmerweiterungen)
Keine Einschränkung von Grundrechten
Wir werden dem Versuch der Einschränkung von Grundrechten durch Gesetze oder Verwaltungsvorschriften entschieden entgegentreten.
Die Erleichterung polizeilicher Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Feststellung der Personalien ohne konkreten Verdachtsmoment sind in unseren Augen ebenso unverhältnismäßige Grundrechtsverletzungen wie Verschärfungen des Versammlungsrechts.
Verbot anlassloser Durchsuchung
Wir halten die anlasslose Personalienfeststellung und Durchsuchung von Menschen durch die Polizei für einen nicht begründeten Eingriff in die Privatsphäre und möchten sie daher grundsätzlich nicht mehr erlauben. Die Möglichkeit anlassloser Kontrollen erzeugt ein Klima der Angst, wenn Polizeikräfte zugegen sind - wie alle Maßnahmen zur verdachtsunabhängigen Überwachung der Bürger. In einem solchen Klima empfinden die Menschen den Staat nicht mehr als Partner.
Polizeireform
Die Piratenpartei steht der Polizeireform der grün-roten Landesregierung kritisch gegenüber. Es wird zu prüfen sein, inwiefern die Reduzierung von 37 Direktionen auf 12 Präsidien tatsächlich Mittel und Ressourcen einspart, ohne die Handlungsfähigkeit der Polizei zu beeinträchtigen. Wir sprechen uns für eine gut ausgestattete, bürgernahe Polizei aus, die Gegebenheiten vor Ort kennt und flächendeckend in kurzer Zeit an der Stelle des Geschehens sein kann.
Sollte sich herausstellen, dass dies nicht gewährleistet werden kann, gehört die Reform auf den Prüfstand. Nicht zuletzt im ländlichen Raum sehen wir Nachbesserungsbedarf.
Abschaffung des Paragrafen 166 StGB
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.
Die Piratenpartei wird eine Bundesratsinitiative zur Streichung dieses Paragrafen initiieren, damit Deutschland einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nachkommt. Dieses erklärte nämlich 2011, dass "Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel" seien.
Open Data
Kommunen sind im Besitz vieler Daten, die auch für die Allgemeinheit von Interesse sein können. Wir Piraten werden den Diskurs zwischen Bürgern und Kommunen fördern, um das Potenzial dieser Daten unter Wahrung des Datenschutzes auf kreative Weise zu nutzen. Beispielhaft seien hier die OK-Labs der Open Knowledge Foundation genannt.
Begründung
Der Antrag berücksichtigt zwei konkurrierende Texte sowie eine Reihe neuer Antragsmodule. Wegen einer Konkurrenz und neuen Inhalten wurden diese in den vorliegenden seperaten Antrag ausgegliedert.
Diskussion
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