BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Demokratie, Transparenz und Privatsphäre 2

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Colorofthenight.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Demokratie, Transparenz und Privatsphäre 2
Kurzbeschreibung: Konkurrierende Module und Neubearbeitungen

Programm


Antrag

Änderungsantrag Nr.
WP004
Beantragt von
Colorofthenight
Programm

Land

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen,

nachstehenden Antragstext als Landtagswahlprogramm modular zu beschließen und einzufügen in

Demokratie, Transparenz und Privatsphäre

Kein Religionsbezug in der Landesverfassung (Modul A)

Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig von ihren religiösen Ansichten. Wir fordern ein Bekenntnis zu allgemeingültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut, statt des spezifischen Religionsbezugs.

Deutschland garantiert als weltlicher Staat Religionsfreiheit. Religiöse und religionsfreie Weltanschauungen sind Privatsache und die Freiheit der Wahl sowie Gleichbehandlung ist durch eine Verfassung ohne Bezüge zu einem Gott oder einer bestimmten Religion zu garantieren.

Streichung des Gottesbezugs aus der Landesverfassung (Modul B)

Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig von ihren religiösen Ansichten und für Religionsfreiheit. Wir fordern daher ein Bekenntnis zu allgemeingültigen Werten und eine Streichung des Gottes- und des spezifischen Religionsbezugs aus der Landesverfassung. Wir finden, dass nur ein Staat, der weltanschaulich neutral ist und dies auch in seiner Verfassung zum Ausdruck bringt, glaubwürdig für die Gleichberechtigung von Weltbildern eintreten kann.

Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Variante A)

Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Bürger von Nicht-EU-Staaten ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.

Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Variante B)

Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.


Informationsfreiheitsgesetz

Mit dem Eckpunktepapier “Informationsfreiheit für Baden-Württemberg” hat die grün-rote Landesregierung Ende 2014 einen längst überfälligen Schritt gemacht. Wir bewerten diesen Schritt aber als enttäuschend. Die Piratenpartei kritisiert insbesondere die Kostenregeln, die den Verzicht auf Gebühren nur in besonderen Einzelfällen vorsehen und Gebühren bis zu 200 Euro ohne Rücksprache ermöglichen. Einfache Anfragen müssen grundsätzlich frei von Kosten sein. Der Höchstsatz bei komplexeren Anfragen darf 100 Euro nicht überschreiten. Begrüßenswert ist, dass an den Sektor der Unternehmen der öffentlichen Hand gedacht wurde. Es ist aber wichtig, hier Regelungslücken wie “Standortinteressen” oder “Bereichsausnahmen” – wie für Landesbanken und Rundfunkanstalten – deutlich einzuschränken. Ebenso müssen alle Verträge und Leistungen, die von Privatunternehmen für die Grundversorgung im Auftrag erbracht werden, eingeschlossen werden. Das Eckpunktepapier bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück.

Wir fordern ein modernes, umfassendes Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, mit dem Baden-Württemberg nicht mehr hinter den Versprechen des “neuen Politikstils” oder dem “grundsätzlich freien Zugang” aus dem grün-roten Koalitionsvertrag zurückbleibt.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung (Variante A)

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Zeit von 5 Jahren ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung (Variante B)

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Zeit von 10 Jahren ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung (Variante C)

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Zeit von 15 Jahren ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung (Variante D)

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge unbefristet ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung (Variante E)

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten (Variante A)

Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das zehnstufige Modell bis zur Höhe von 250.000 Euro ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch geht unsere Forderung der centgenauen Veröffentlichung darüber hinaus. Dadurch sollen mögliche Interessenskonflikte erkennbar gemacht werden.

Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten (Variante B)

Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Wir Piraten fordern eine centgenaue Veröffentlichung aller Nebeneinkünfte. Dadurch sollen mögliche Interessenskonflikte erkennbar gemacht werden.

Staatssekretäre abschaffen (Variante A)

Wir sehen für den Posten des politischen Staatssekretärs in den baden-württembergischen Ministerien keine Notwendigkeit. Oft genug dient diese Funktion nur dem Postengeschacher, um im Kabinett parteipolitischen Proporz zu gewährleisten. Den Posten des politischen Staatssekretärs wollen wir daher abschaffen.

Staatssekretäre abschaffen (Variante B)

Wir sehen für den Posten des politischen Staatssekretärs in den baden-württembergischen Ministerien keine Notwendigkeit. Oft genug dient diese Funktion nur dem Postengeschacher, um im Kabinett die parteipolitischen Kräfteverhältnisse wiederzuspiegeln. Den Posten des politischen Staatssekretärs wollen wir daher abschaffen.

SMS-Notruf und Warnmeldungen für Menschen mit Behinderung (Variante A)

Nicht für alle Menschen ist es möglich, im Falle eines Notrufs einen Anruf an die Rettungsleitstelle abzusetzen. Vor allem für Menschen, deren Hören oder Sprechen eingeschränkt ist, stellt dies eine nicht zu akzeptierende Barriere dar. Die Piratenpartei fordert daher, einen Notruf einzuführen, der sowohl per Email/SMS, als auch über Videotechnologien erreichbar ist. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Warnmeldungen, wie sie u.a. in Katastrophenfällen üblich sind, so weitergegeben werden, dass auch schwerhörige oder gehörlose Menschen erreicht werden. Bundesländer wie Sachsen und Berlin haben den SMS-Notruf bereits eingeführt und können als Vorbilder dienen.

Inklusion durch SMS-Notruf (Variante B)

Nicht für alle Menschen ist es möglich, im Falle eines Notrufs einen Anruf an die Rettungsleitstelle abzusetzen. Vor allem für Menschen, deren Hören oder Sprechen eingeschränkt ist, stellt dies eine nicht zu akzeptierende Barriere dar. Wir fordern daher die Einführung eines SMS-Notrufs bei den regionalen Leitstellen, wie er schon in anderen Ländern, wie z.B. Frankreich, möglich ist. Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, dass Warnmeldungen, beispielsweise in Katastrophenfällen, ebenfalls durch die Möglichkeit des Cell Broadcast des GSM-Netzes oder des Service Area Broadcast von UMTS so weitergegeben werden, dass auch schwerhörige oder gehörlose Menschen erreicht werden.

Barrierefreies Notruf- und Katastrophenwarnsystem (Variante C)

Wir setzen uns dafür ein, dass in Baden-Württemberg flächendeckend über den Euronotruf 112 Notrufe mittels prioristierter SMS-Nachrichten entgegengenommen werden können. In einem nächsten Schritt soll eine App geschaffen werden, welche bereits eine Notrufabfrage tätigt und den Notruf zusammen mit dem genauen Standort mittels Übertragung der GPS- Koordinaten an die zuständige Leitstelle überträgt.

Außerdem wollen wir in Baden-Württemberg das SMS basierte Katastrophenwarnsystem KATWARN einführen, durch welches alle registrierten Menschen in einem betroffenen Gefahrengebiet eine Warnung und Verhaltensanweisungen bekommen.

Kommunikation der Notfallpläne (Variante A)

Das Land Baden-Württemberg wird durch verschiedene mögliche Katastrophenszenarien, beispielsweise Hochwasser, ein Unglück in einem der Kernkraftwerke oder Erdbeben bedroht. Für diese existieren Notfallpläne, die jedoch nicht aktiv an die Bevölkerung kommuniziert werden. Zudem stellen Stromausfälle und der Zusammenbruch der Verkehrsinfrastruktur im Katastrophenfall ein möglicherweise unüberwindbares Hindernis für die Verbreitung und Umsetzung von Notfallplänen dar.

Die Piratenpartei regt daher die Veröffentlichung und Kommunikation aller Notfallpläne bereits im Vorfeld an. Dies ermöglicht auch die Prüfung der Pläne durch die Bevölkerung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist und somit mögliche Fehlplanungen rechtzeitig erkennen kann.

Kommunikation der Notfallpläne (Variante B)

Unsere Region wird durch verschiedene mögliche Katastrophenszenarien bedroht, beispielsweise Hochwasser, Dammbruch der Schwarzenbachtalsperre, ein Unglück im Kernkraftwerk Philippsburg oder Erdbeben. Für diese existieren Notfallpläne, die jedoch nicht aktiv an die Bevölkerung kommuniziert werden. Im Katastrophenfall stellen Stromausfälle und der Wegfall von Verkehrswegen ein möglicherweise unüberwindbares Hindernis für die Verbreitung und Umsetzung von Notfallplänen dar. Wir fordern daher die Veröffentlichung und Kommunikation dieser Pläne bereits im Vorfeld. Dies ermöglicht auch die Prüfung der Pläne durch die Bevölkerung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist und somit mögliche Fehlplanungen rechtzeitig erkennen kann.


Begründung

Der Antrag berücksichtigt mehrere konkurrierende Änderungsvorschläge sowie eine Neubearbeitung zum früheren Landesprogramm

  1. Streichung des Gottesbezugs als konkurrierendes Modul eingefügt (Owen)
  2. Zwei Varianten zum kommunalen Wahlrecht für Ausländer neu verfasst
  3. Neufassung Informationsfreiheitsgesetz
  4. Verschiedene Varianten des Vergaberegisters zur Korruptionsbekämpfung (Owen)
  5. Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten in alternativen Modulen (Owen)
  6. Staatssekretäre abschaffen als Module mit alternativer Formulierung (Owen)
  7. SMS Notruf ergänzt und alternative Anträge des Themenbeauftragten eingefügt
  8. Zu Kommunikation der Notfallpläne alternatives Modul eingefügt





Diskussion

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