BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Demokratie, Transparenz und Privatsphäre 1

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Colorofthenight (Diskussion).

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Demokratie, Transparenz und Privatsphäre 1
Kurzbeschreibung: Überarbeitung bestehender Abschnitte ohne konkurrierende Module

Programm


Antrag

Änderungsantrag Nr.
WP030
Beantragt von
Colorofthenight
Programm

Land

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen,

1. das Kapitel Demokratie, Transparenz und Privatsphäre in seiner gegenwärtigen Form im Landesprogramm aufzuheben und

2. nachstehenden Antragstext als Landtagswahlprogramm ggf. modular zu beschließen.

Demokratie, Transparenz und Privatsphäre

Demokratie

Es ist Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu stärken. Wir Piraten streben eine gleichberechtigte Teilhabe jedes einzelnen Mitbürgers an demokratischen Prozessen an. Es ist in der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Land. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar.

Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren

Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren ein.

Für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg müssen Unterschriften von mindestens einem Sechstel der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen gesammelt werden. Die Unterschriften müssen auf dafür extra ausgelegten Eintragungslisten in den Gemeinden erfolgen.

Unter diesen Bedingungen verwundert es nicht, dass es hier noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gab. Im Volksentscheid-Ranking 2013 des Mehr Demokratie e. V. landete unser Bundesland auf dem letzten Platz mit der Note 5,3.

Wir schließen uns den Forderungen des Vereins an: Die Sammelfrist soll auf sechs Monate ausgedehnt und die Anzahl der benötigten Unterschriften auf 5 % (zurzeit ca. 376.000) gesenkt werden. Neben dem Auslegen in Amtsräumen soll auch ein freies Sammeln gestattet sein. Wir setzen uns zudem dafür ein, jedes zugelassene Volksbegehren grundsätzlich öffentlich im Landtag zu behandeln. Weiterhin wollen wir bei Volksabstimmungen die Abschaffung oder zumindest die Senkung der Mindestzahl an Ja-Stimmen (Zustimmungsquoren).

Kostenloser Kirchenaustritt

Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Baden-Württemberg werden teilweise bis zu 60 € für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass Eintritt, Austritt und Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenlos ist.

Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden

Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht sowie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir möchten daher dafür sorgen, dass diese religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.

Gerechteres Wahlsystem

Das in Baden-Württemberg verwendete Wahlsystem bei Landtagswahlen mit einer gemeinsamen Stimme für Partei und Direktkandidat benachteiligt kleine Parteien. Um landesweit wählbar zu sein, muss eine Partei in jedem Wahlkreis Direktkandidaten aufstellen.

Stattdessen möchten wir ein Wahlsystem mit zwei getrennten Stimmen einführen - wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern. Dieses ist außerdem so zu gestalten, dass es nicht länger zu negativen Stimmgewichten kommen kann.

Senkung des Wahlalters

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.

Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Dadurch wird die Politik die junge Generation entdecken, was auch dem Bildungssystem zu Gute kommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre.

Mit der Senkung des Wahlalters, wie sie schon in Bremen erfolgt ist, sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.

Unechte Teilortswahl abschaffen

Wir setzen uns, sofern noch nicht geschehen, für die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein. Diese sichert jedem Wohnbezirk bzw. Ortsteil einer Kommune ein Kontingent an Sitzen im Stadt- bzw. Gemeinderat zu. Seit der Gemeindereform in den 1970er-Jahren sind die Orte politisch weit genug zusammengewachsen, um auf diese komplizierte und somit fehleranfällige Sonderregelung verzichten zu können. Die Wahlergebnisse der Vergangenheit bestätigen dies. Die unechte Teilortswahl zwingt den Ortsteilen zudem die Beschränkung auf, nur so viel Kandidaten für den Gemeinderat aufzustellen, wie ihnen durch das Kontingent Sitze zugewiesen sind. In Orten, in denen die Abschaffung der unechten Teilortswahl als strittig angesehen wird, soll hierüber ein Bürgerbegehren und gegebenfalls ein Bürgerentscheid stattfinden.

Wahlcomputer

Die Piratenpartei lehnt die Nutzung von Wahlgeräten aller Art (beispielsweise mechanische Wahlmaschinen oder Wahlcomputer) ab. Wahlcomputer sind manipulierbar, und die Korrektheit der Wahl kann nur noch von Experten nachvollzogen werden. Bei keiner Geräteklasse rechtfertigt der Nutzen die hohen Anschaffungs- und Betriebskosten.

Abschaffung des Mindestalters für Ministerpräsidenten

Wir wollen das Mindestalter für das Amt des Ministerpräsidenten von bisher 35 Jahren aufheben. Die Wahlfreiheit des Landtages soll nicht durch das Alter eines möglichen Kandidaten eingeschränkt sein.

Transparenz

"Wissen ist Macht" wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu "Wissen ist Macht - wenn es allen gehört". Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus "Kapital" schlägt.

Umweltschutz-Organisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen.

Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.

Veröffentlichungsdienst 2.0

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht - Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen - zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein.

Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält.

Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden. Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.

Karenzzeit für Amtsträger

Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden.

Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert.

Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte gelten.

Transparente Gesetzgebung

Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Jeder Bürger soll Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können. Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben.

Das Beteiligungsportal der Landesregierung ist in puncto Bürgerbeteiligung ein vielversprechender Ansatz, der konsequent ausgebaut und vor allem weiter publik gemacht werden sollte.

Transparenter Haushalt

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Kräfteverhältnis der Parteien besetzt werden.

Wir wollen, dass die Landräte sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.

Datenschutz

Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.

Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an existentieller Bedeutung - für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.

Datenschutz in die Landesverfassung

Wir möchten die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch durch die Verankerung in der Landesverfassung hervorheben.

Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten

Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nichtöffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem von uns geforderten Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.

Modernes Datenschutzrecht

Unser aktuelles Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der überkommenen Vorstellung, dass Datenverarbeitung an einer zentralen Stelle stattfindet. Deswegen wollen wir es entsprechend modernisieren.

Das überarbeitete Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen orientieren. Dazu gehört neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Vertraulichkeits- und Integritätsgrundrecht. Es soll außerdem transparenter gestaltet werden, indem wir unnötige Spezialregelungen entfernen.

Zertifizierter Datenschutz

Wir wollen für die Datenschutzumsetzung in Unternehmen und öffentlichen Stellen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) einführen. Weiterhin möchten wir ein Datenschutz-Zertifikat einführen, das Bemühungen um einen besseren Datenschutz bescheinigt. Datenschutz kann so auch zu einem Wettbewerbsvorteil werden.

Datenbrief

Die Piratenpartei Baden-Württemberg unterstützt die Idee des Chaos Computer Clubs (CCC), einen Datenbrief gesetzlich zu verankern. Mit dieser Forderung, sollen alle Unternehmen, Behörden und Institutionen die personenbezogene Daten erheben, verpflichtet werden diese mindestens einmal im Jahr den Betroffenen ohne Anfrage zu übermitteln. Dabei soll der gleiche Kommunikationsweg beschritten werden, der auch bisher zum Kontakt mit der betroffenen Person genutzt wurde.


Begründung

Der Antrag beruht auf dem Landesprogramm, wobei jedoch folgende Änderungen vorgenommen wurden:

  1. Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren überarbeitet
  2. Gerechteres Wahlsystem überarbeitet (Owen)
  3. Senkung des Wahlalters geringfügig verändert (Owen)
  4. Minimale sprachliche Änderung bei der unechten Teilortswahl (Owen)
  5. Wahlcomputer sprachlich vereinfacht (Owen)
  6. Mindestalter des Ministerpräsidenten - Überschrift präzisiert (Owen)
  7. Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild gestrichen
  8. Kürzung von Veröffentlichungsdienst 2.0 (Owen)
  9. Transparenz bei Besetzung von Ämtern leicht überarbeitet (Owen)
  10. Transparente Gesetzgebung ergänzt
  11. Grundlegend überarbeitete Abschnitte in seperaten Antrag ausgelagert
  12. Konkurrierende Abschnitte in seperaten Antrag ausgegliedert





Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...