BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Zusammensetzung Vorstand II

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Laser (Diskussion).

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Zusammensetzung Vorstand II
Kurzbeschreibung: Mögliche Verkleinerung des Vorstands

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA003
Beantragt von
Laser (Diskussion)
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §§ 9a (1) + (1a)
Beantragte Änderungen

§9a (1) Der aus mindestens drei Personen bestehende Vorstand des Landesverbandes wird vom Landesparteitag gewählt. Der Landesparteitag bestimmt dabei, wer dem Vorstand vorsitzt, wer das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied vertritt und wer für die Finanzangelegenheiten zuständig ist. Zusätzlich können vom Landesparteitag weitere das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied vertretende Vorstandsmitglieder gewählt werden. Alle anderen Aufgaben des Vorstandes verteilt dieser in seiner Geschäftsordnung gemäß Absatz (8).
(1a) Die Mitglieder des Vorstands führen entsprechend ihrer nach Absatz (1) bestimmten Zuständigkeit die Amtsbezeichnungen "Vorsitzende" bzw. "Vorsitzender", "Schatzmeisterin" bzw. "Schatzmeister" und "stellvertretende Vorsitzende" bzw. "stellvertretender Vorsitzender". Im Rahmen der Geschäftsordnung können noch die Amtsbezeichnungen "Generalsekretärin" bzw. "Generalsekretär", "politische Geschäftsführerin" bzw. "politischer Geschäftsführer" vergeben werden.

Begründung

Auch wenn ich kein Freund eines so kleinen Vorstands bin, habe ich hier eine Anregung von Sören aufgegriffen. Bei diesem Antrag haben wir das Minimum, das das PartG vorschreibt (ein Ausfall = Handlungsunfähigkeit), ohne die Verpflichtung, GenSek und PolGF bei einem größeren Vorstand zu wählen.
GenSek und PolGF sind durch das PartG nicht vorgeschrieben und definiert. Wenn das die Aufgabe übernehmende Vorstandsmitglieder diesen Titel führen will - und auch für die Außenwirkung - kann die Bezeichnung vergeben werden.


Diskussion

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