BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Erweiterung der SMV um die Möglichkeit der Offline-Abstimmung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Henrik Eisele.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Erweiterung der SMV um die Möglichkeit der Offline-Abstimmung
Kurzbeschreibung: Erweiterung der SMV um die Möglichkeit der Offline-Abstimmung

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Henrik Eisele
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / Abschnitte A und D
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, die Satzung des Landesverbands Baden-Württemberg in den Abschnitten A und D wie folgt zu ändern:


Abschnitt A: Grundlagen

§ 9b - Der Landesparteitag
(8) Der Landesparteitag tagt daneben online oder offline gemäß Abschnitt D als Ständige Mitgliederversammlung.


Abschnitt D: Die Ständige Mitgliederversammlung

§ 1 Die Ständige Mitgliederversammlung
Die Ständige Mitgliederversammlung ist als online oder offline tagendes Arbeits- und Beschlussgremium des Parteitags Teil der Mitglieder- und Vertreterversammlung nach §9 Parteiengesetz. Die Abkürzung für die Ständige Mitgliederversammlung lautet "SMV".


§ 2 Stimmberechtigung
- unverändert -


§ 3 Gestaltungsspielraum
- unverändert -


§ 4 Geschäftsordnung
(1) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch deren Eröffnung geregelt ist. Änderungen an der Geschäftsordnung kann ausschließlich der Präsenzparteitag beschließen.

(2) In der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung werden konkreten Themen wie Akkreditierung, Veröffentlichung von Anträgen, Zeiträume, Quoren, Themenbereiche und die Abstimmungsmodalitäten und -verfahren etc. geregelt.


§ 5 Stimmrechtsübertragungen
- entfällt -


§ 6 Inaktivität
- entfällt -


§ 7 Identifikation der Teilnehmer im System
- entfällt -


§ 8 Geschäftsordnung
- entfällt, da doppelt zu §4 -


§ 9 Anträge
(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann Anträge an die Ständige Mitgliederversammlung einreichen. Ein Antrag gilt als zugelassen, wenn er durch mindestens fünf weitere stimmberechtigte Mitglieder unterstützt wird. Anträge können nur durch die Antragsteller selbst geändert werden.

(2) Die Modalitäten für Einreichungsfristen, Form der Veröffentlichung, Abstimmphasen etc. regelt die Geschäftsordnung.


§ 10 Geheime Abstimmung
(1) Für nach der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung zugelassene Anträge können stimmberechtigte Mitglieder einen Antrag auf »Geheime Abstimmung« stellen. Bei Erreichen eines Quorums von 5% wird der Antrag in der Ständigen Mitgliederversammlung nicht zur Abstimmung gestellt, sondern automatisch auf dem nächsten Präsenzparteitag geheim abgestimmt. Diese Anträge sind auf der Tagesordnung des Präsenzparteitags bevorzugt zu behandeln.


§ 11 Regelmäßige Abstimmungen
- entfällt -

Begründung

Wie in der Piratenpartei üblich wurde der Abschnitt D zur SMV in die Satzung aufgenommen, bevor überhaupt eine Lösung zur Umsetzung gefunden wurde. Bei der Aufnahme des Satzungsblocks ging man noch davon aus, dass ein elektronisches Tool zeitnah zur Verfügung steht. Dies ist aber bis heute nicht der Fall. Allerdings ist die Satzung so eng gefasst, dass die Abstimmung ausschließlich online stattfinden kann. Zudem wurden einige Verfahrensdetails festgelegt, die ohne Kenntnis der technischen Möglichkeiten eines möglichen Tools nicht unbedingt umsetzbar sind. Die Neufassung von Abschnitt A, §9b sowie des Abschnitts D ermöglicht zukünftig, solche Abstimmungen auch offline, z. B. als Urnenwahl, durchführen zu können. Möglich wäre dies zum Beispiel in einem Briefwahlverfahren mit zwei bis vier festen Abstimmzeitpunkten im Jahr. Die Paragraphen mit Detailregelungen zum Verfahren entfallen komplett. Diese Regelungen sollen erst in der Geschäftsordnung festgelegt werden. Damit muss auch nicht jedes Mal die Satzung geändert werden, wenn sich in einem Tool etwas verändert. Änderungen an der Geschäftsordnung – und damit an den Verfahren – müssen auch weiterhin vom Parteitag beschlossen werden. Die Hürden zur Antragseinreichung sollen werden zudem gesenkt. Eine Antragsflut ist dennoch nicht zu erwarten. Mit dieser Satzungsänderung ändert sich nichts am grundsätzlichen Vorhaben. Bisherige Arbeitsergebnisse können weiter genutzt werden. Allerdings erweitert sich der Handlungsspielraum, indem auch offline Abstimmungen ermöglicht werden.


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