BTW2013 Wahlkreis276/Plakatierung zur BTW2013-WK276

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Plakatierugsvorschriften zur Bundestagswahl 2013 im Wahlkreis 276 NOK/TBB

Bisher ist diese Seite noch übernommen aus der LTW2011 und muss entsprechend nach Nachfrage bei den Gemeinden aktualisiert werden!

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Tabelle muss auf die Bundestagswahlkreise aktualisiert werden

Allgemeine Regelungen:

  • Nicht Plakatiert werden darf an Verkehrszeichen, Signalmasten, Straßennamenpfosten, an öffentlichen Einrichtungen wie Bushaltestellen Schalt bzw. Signalschränken.
  • Es ist außedem darauf zu achten das die Plakate keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verdecken.
  • Vor Kreuzungen und Wahllokalen gilt meist die Regel 20m Abstand zu halten.
  • Bei privaten Grundstücken ist die Einwiligung des Besitzers einzuholen.
  • Sämtiche Plakate Stellwände müssen an mindestens zwei Stellen am besten mit Kabelbindern so dass sie nicht von Witterungseinfüssen oder Passanten losgerissen werden können.
  • Es darf meist nur Innerorts plakatiert werden.

Plakatierung von Großplakaten

Plakatierung von Hohlkammer und Papierplakaten:

Tabelle muss auf die Bundestagswahlkreise aktualisiert werden

Die Zahlen in Klammern sind plakatiert.

Neckar-Odenwald-Kreis

Gemeinde
Ortsteil
Anfrager
Regelung
Aufhängdatum
Plakate
Anzahl (Papierplakate)
Anzahl (Hohlkammerplakate)
Anzahl (Großplakate)
Plakatierungsvorschrift
Abhängdatum
Gemeinde Ortsteil Anfrager Regelung Aufhängdatum Plakate Anzahl (Papierplakate) Anzahl (Hohlkammerplakate) Anzahl (Großplakate) Plakatierungsvorschrift Abhängdatum

Ungefähr x Plakate werden benötigt (unbegrenzt = 15)

Main-Tauber-Kreis

Gemeinde
Ortsteil
Anfrager
Regelung
Aufhängdatum
Plakate
Anzahl (Papierplakate)
Anzahl (Hohlkammerplakate)
Anzahl (Großplakate)
Plakatierungsvorschrift
Abhängdatum
Gemeinde Ortsteil Anfrager Regelung Aufhängdatum Plakate Anzahl (Papierplakate) Anzahl (Hohlkammerplakate) Anzahl (Großplakate) Plakatierungsvorschrift Abhängdatum

Ungefähr x Plakate werden benötigt (unbegrenzt = 15)