BTW2013 Wahlkreis276/Plakatierung zur BTW2013-WK276
Inhaltsverzeichnis
Plakatierugsvorschriften zur Bundestagswahl 2013 im Wahlkreis 276 NOK/TBB
Bisher ist diese Seite noch übernommen aus der LTW2011 und muss entsprechend nach Nachfrage bei den Gemeinden aktualisiert werden!
Allgemeine Regelungen:
- Nicht Plakatiert werden darf an Verkehrszeichen, Signalmasten, Straßennamenpfosten, an öffentlichen Einrichtungen wie Bushaltestellen Schalt bzw. Signalschränken.
- Es ist außedem darauf zu achten das die Plakate keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verdecken.
- Vor Kreuzungen und Wahllokalen gilt meist die Regel 20m Abstand zu halten.
- Bei privaten Grundstücken ist die Einwiligung des Besitzers einzuholen.
- Sämtiche Plakate Stellwände müssen an mindestens zwei Stellen am besten mit Kabelbindern so dass sie nicht von Witterungseinfüssen oder Passanten losgerissen werden können.
- Es darf meist nur Innerorts plakatiert werden.
Plakatierung von Großplakaten
Plakatierung von Hohlkammer und Papierplakaten:
Tabelle muss auf die Bundestagswahlkreise aktualisiert werden
Die Zahlen in Klammern sind plakatiert.
Neckar-Odenwald-Kreis
Gemeinde | Ortsteil | Anfrager | Regelung | Aufhängdatum | Plakate | Anzahl (Papierplakate) | Anzahl (Hohlkammerplakate) | Anzahl (Großplakate) | Plakatierungsvorschrift | Abhängdatum |
Ungefähr x Plakate werden benötigt (unbegrenzt = 15)
Main-Tauber-Kreis
Gemeinde | Ortsteil | Anfrager | Regelung | Aufhängdatum | Plakate | Anzahl (Papierplakate) | Anzahl (Hohlkammerplakate) | Anzahl (Großplakate) | Plakatierungsvorschrift | Abhängdatum |
Ungefähr x Plakate werden benötigt (unbegrenzt = 15)