BE Diskussion:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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§8 (1) wird wie folgt geändert:

von: (1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, der bzw. dem Schatzmeister*in, der bzw. dem politische Geschäftsführer*in und der bzw. dem Generalsekretär*in. Optional können Beisitzer gewählt werden.

zu: (1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, der bzw. dem Schatzmeister*in, der bzw. dem politische Geschäftsführer*in und der bzw. dem Generalsekretär*in. Optional können weitere Mitglieder des Landesvorstands gewählt werden.