BE Diskussion:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
§8 (1) wird wie folgt geändert:
von: (1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, der bzw. dem Schatzmeister*in, der bzw. dem politische Geschäftsführer*in und der bzw. dem Generalsekretär*in. Optional können Beisitzer gewählt werden.
zu: (1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, der bzw. dem Schatzmeister*in, der bzw. dem politische Geschäftsführer*in und der bzw. dem Generalsekretär*in. Optional können weitere Mitglieder des Landesvorstands gewählt werden.