BE:Vorstand/GB Rechtliches/Ordnungsmaßnahmen

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Arten von Ordungsmaßnahmen

  • Verwarnung
  • Verweis
  • Enthebung von einem Parteiamt
  • Aberkennung der Befähigung, ein Parteiamt zu bekleiden
  • Ausschluss

HowTo Ordungsmaßnahme

Häufig wird auf Twitter oder anderen Medien gefragt, warum denn $pirat noch keine Ordnungsmaßnahme habe. Der häufigste Grund dafür ist, dass niemand eine beantragt hat. Wenn ein Pirat sich Deiner Ansicht nach falsch verhalten hat und Du denkst, dass er oder sie eine OM bekommen sollte, gehe wie folgt vor:

  • Warte eine Stunde.
  • Warte noch eine Stunde.
  • Hole die Meinung einer Freundin oder Bekannten ein.
  • Überlege, ob Du die Sache auch direkt und persönlich lösen kannst, ggf. mit Hilfe des BE:Schlichterpools.
  • Ein persönliches Treffen oder ein Telefonat tragen häufig zur Deeskalation bei. Twitter oder E-Mail sind zur Beilegung von Konflikten i. A. nicht geeignet
  • Wenn Du Dir sicher bist, dass keine Besserung des Verhaltens zu erwarten ist, beantrage eine OM beim Vorstand. Dazu schreibst Du eine Mail an justiziariat@berlin.piratenpartei.de mit dem Betreff "Antrag Ordnungsmaßnahme". Bitte keine Namen in den Betreff schreiben!
  • Folgende Dinge müssen in die Mail:
    • Wer soll die OM bekommen?
    • Welches Verhalten ist dafür ausschlaggebend? Gib Ort und Zeit des Vorfalls an und bringe Belege bei oder benenne Zeugen.
    • OMs gibt es nur für Verstöße gegen die Satzung oder die innerparteiliche Ordnung. Begründe, wodurch gegen die Satzung oder innerparteiliche Ordung verstoßen wurde.
    • Welche OM soll genau verhängt werden (Verwarnung, Verweis, ...)? Es ist i. A. gut, dem Vorstand hier Spielraum zu lassen, zB durch "oder eine andere geeignete Ordnungsmaßnahme".
  • Du erhältst eine Eingangsbestätigung.
  • Der Vorstand beschließt über Deinen Antrag. Er wird entweder abgelehnt oder die betreffende Person wird zu einer Stellungnahme aufgefordert.
  • Du wirst über den Vorstandsbeschluss informiert.
  • Die betreffende Person hat zwei Wochen Zeit, Stellung zu nehmen.
  • Der Vorstand beschließt über die OM unter der Berücksichtigung der Stellungnahme.
  • Die betreffende Person wird über das Ergebnis informiert.
  • Der Antragsteller wird über das Ergebnis informiert. Diese Information ist vertraulich und darf nicht weitergegeben werden.
  • Beispielmail:
Hallo lieber Vorstand,
hiermit beantrage ich einen Verweis oder eine andere geeignete Ordnungsmaßnahme
gegen Klaus Störtebeker. Klaus hat auf der  Landesmitgliederversammlung am 11.11.
die Versammlungsleitung mit Wattebäuschchen beworfen.  Dies stellt einen Verstoß
gegen die innere Ordnung der Partei dar, da der ordnungsgemäße  Ablauf der LMVB
behindert wurde. Dieser Vorfall kann u.a. von Cpt. Sparrow bezeugt werden.
Weiterhin hat Klaus auf der öffentlichen Mailingliste Berlin-Schwabing den
Gebietsbeauftragten als Vollhonk bezeichnet. Dies ist eine Beleidigung und stellt
ebenfalls einen Verstoß gegen die innere Ordnung der Partei dar. 
Meinungsverschiedenheiten sollten sachbezogen beigelegt werden. Beleidigungen 
wie "Vollhonk" tragen nicht zur politischen Willensbildung der Partei bei. 
Die betreffende Mail füge ich unten an.
Ich bitte um die Bestätigung des Eingangs und Informationen über den Fortgang
der Angelegenheit
MfG

Bearbeitete Ordungsmaßnahmen

2014

NB: Hier sind nur Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, die zeitlich nach dem Beschluss zur Dokumentation im August liegen

Sachverhalte sind soweit möglich generisch formuliert. Ist ein Sachverhalt so spezifisch, dass keine generische Darstellung möglich ist, erhält er die Angabe "singulär"

OMs, die beantragt wurden, über die der Vorstand aber noch nicht befunden hat, sind als "anhängig" gekennzeichnet.

Der Vorstand fordert Piraten, gegen die eine OM verhängt werden soll, zur Stellungnahme auf. Die Stellungnahme kann die schlussendliche Stufe beeinflussen. Ebenso ist eine Verwerfen der OM aufgrund der Stellungnahme möglich.

ID Sachverhalt Ergebnis Status
OM 2014-016 singulär Antrag auf Ausschluss anhängig bei LSG
OM 2014-017 Pöbeln auf Mailinglisten/Twitter Verwarnung zugestellt
OM 2014-018 Pöbeln auf Mailinglisten/Twitter Verwarnung zugestellt
OM 2014-019 Beleidigung zurückgezogen
OM 2014-020 antisemitische Äußerungen Verweis zugestellt
OM 2014-021 singulär Antrag auf Ausschluss vom LSG stattgegeben, Berufung beim BSG
OM 2014-022 Beleidigung Verwarnung zugestellt
OM 2014-023 Verleumdung als unbegründet abgelehnt
OM 2014-024 Beleidigung als unbegründet abgelehnt
OM 2014-025 Beleidigung abgelehnt mangels Zuständigkeit
OM 2014-026 Verleumdung als unzulässig abgelehnt
OM 2014-027 Beleidigung erledigt wegen Austritt
OM 2014-028 Beleidigung als unzulässig abgelehnt
OM 2014-029 Satzungsverstoß Verweis zugestellt
OM 2014-030 Beleidigung abgelehnt

2015

ID Sachverhalt Ergebnis Status
OM 2015-001 Verleumdung abgelehnt mangels Zuständigkeit
OM 2015-002 Unterstellung einer Straftat Aberkennung der Befähigung ein Amt zu bekleiden zugestellt
OM 2015-003 Verleumdung antragsgemäß an den zuständigen LV weitergeleitet
OM 2015-004 Behinderung eines Gerichtsverfahrens anhängig
OM 2015-005 Beleidigung zurückgezogen