BE:Tempelhof-Schöneberg/Beschlüsse/2014-05-22/004
Antrag
Umgang mit zweckgebundenen Geldeingängen auf dem Bezirkskonto |
NR: 2014-05-22/004 |
- Datum
- 2014-05-22
- Typ
- Gebietsversammlung
- Text
- Die Gebietsversammlung möge beschließen, dass Geldeingänge oder Spenden mit Zweckbindung, welche von wenigstens fünf Bezirkspiraten durch Geldüberweisungen für diesen Zweck unterstützt werden, von der Finanzbeauftragten für die Begleichung von Rechnungen verwendet werden darf. Das setzt voraus, dass die Geldeingänge den Rechnungsbetrag decken und der Zweck aus dem Rechnungstext ersichtlich ist.
- Begründung
- Antragsteller
- Ergebnis
- abgelehnt
- Dafür
- -
- Dagegen
- GV TS 2014/01
- Enthaltung
- -
- Umsetzungsverantwortlich
- keiner