BE:Squads/StadtBauWohn/Protokolle/2013-02-08

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 Stadtbauwohnsquadtreffen 08.02.2013 um 19.00 

Anwesende: Wolfram Matthias Holger Hanna

Tagesordnung:

1. Energiekonzept Gebäudesanierung to do: -> Informieren über Energiekontrakting (Rolf) -> Konzept für Gebäudesanierung ins Liquid (Hanna) -> Informieren über Energieeinsparverordnung 2014 (Hanna) (sehr kompliziert....) -> Kritik an Grünen Plänen kommt später -> ist auch ein Punkt, den man mit der Mietergemeinschaft diskutieren sollte (die haben bestimmt viel Erfahrung, von der wir profitieren können)

HA Hanna http://www.enev-online.de/epbd/2010/index.htm was erwartet uns mit der ENEV 2014? Anpassung an eurpäische Richtlinien erlauben ab 2021 nur noch Passiv - und Nullenergieneubauten bei öffentlichen Gebäuden sogar schon ab 2019 auch energieeffiziente größere Sanierungen im Bestand


3. Hamburger Wohnraumschutzgesetz - Berlin to do: -> Kontakt mir Mietergemeinschaft (Rolf) Rolf hat schon einen Termin für Mittwoch, den 20.02.2013 ausgemacht. - Es ist die Frage ob es anderen auch passt.

4.Rathausforum to do: -> Hanna entwirft einen Text für eine Liquid-Inni

Für nächstes mal

Konzept für genossenschaftliches Bauen muss konkreter werden, bevor neu gebaut wird und wir zu spät dran sind Rolf stellt sein Konzept nochmal online Mailingliste brauchen wir - ist angefragt, man muss da nachhaken Wer kümmert sich um Wiki-Seite

5. Spreeufer Spreeufer in 4 Wochen (08.02.) - Rolf lädt ein Rolf hat an die Gäste eine Einladung verschickt, weiß aber nicht ob sie der Einladung auch nachkommen

           er selber kann am 08.02.2013 nicht anwesend sein
           

6. Rathausforum Berlin, den 05.2013


Beschreibung des Entwurfes zur Umgestaltung des Rathausforums.


Das Gebiet, welches gemeint ist, erstreckt sich zwischen dem Berliner Fernsehturm und der Spree, von der nordöstlichen Richtung bis zur südwestlichen. Von der nordwestlichen Richtung her wird das Gebiet von der Karl - Liebknechtstr. und von südöstlicher Richtung von der Rathausstr. her gesäumt. Zurzeit befinden sich auf dem Gebiet ein Fernsehturm mit seinen 368m Höhe und einem ihn umgebenden Sockelgebäude, welches ihn expressionistisch umspielt. In südwestlicher Richtung verlaufen Springbrunnkaskaden, die einen Weg zum Neptunbrunnen beschreiben. Etwas abseits davon steht die Marienkirche, die an frühesten Berliner Zeiten erinnert und als Solitär übrig geblieben ist. Auf freien Flächen stehen Bäume, die an sonnigen Tagen Schatten spenden. Auf der anderen Seite der Spandauerstr., welche die Karl - Liebknechtstr. und die Rathausstr. quert, liegt das Marx - Engelsforum, welches an die Geschichte der DDR erinnert. Umgeben ist dieser Platz von einer Gruppe von Bäumen. Das so genannte Rathausforum wurde von der DDR - Geschichte sehr geprägt und gestaltet. Dennoch stehen hier mehrere Geschichtsepochen zusammen, die ein lebendiges Stadtbild wiedergeben. Nun wird der Wunsch formuliert, dieses Gebiet baulich zu verdichten. So schlage ich vor, nur das Marx - Engelsforum zu umbauen, es soll erhalten bleiben und umgeben werden mit vier Solitären, die einerseits mit zwei Solitären die Karl - Liebknechtstr. säumen und andererseits mit zwei Solitären die Rathausstr.. Die Architektur der Gebäude ist einerseits zum Platz hin geformt und nimmt die runde Form des Platzes auf und zur Straße hin eine klare Linie. So werden nur an den Stellen Gebäude zu errichtet, wo zurzeit auf dem Marx - Engelsforum noch Bäume stehen. Auf der anderen Seite der Spandauerstr. wo der Neptunbrunnen steht und vor dem rotem Rathaus soll nicht gebaut und verdichtet werden, sondern diese bisher freie Fläche soll erhalten bleiben. Somit wird den Menschen auf der einen Seite der Freiraum gelassen, den sie bis heute gewohnt sind und auf der anderen Seite entsteht eine neue verdichtete bauliche Achse entlang der Spandauerstr. durch den Neubau um das Marx - Engelsforum herum. Vorgesehen ist eine Mischnutzung, d.h. Wohn-, Einzelhandel- und Büroräume. Die Architektur kann so aussehen, daß die Neubauten weitestgehend auf Stützen stehen und so das Erdgeschoss als öffentlicher Raum von den Bürgern genutzt werden kann. Da die Neubauten an der Stelle stehen wo einst Bäume standen hat der Bürger kein Platzverlust, sondern gewinnt noch mehr nutzbaren Raum über dem Erdgeschoss.

Hanna Rohst. B.sc. Architektin�EnEV 2014: Was kommt wann?


7. Konzept zur Liegenschaftspolitik


___________________ Anhang


Sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung


Begründung zu den Anträgen 1 – 4 Soziale Gerechtigkeit, Mieten, Energiekosten und ökologische Nachhaltigkeit sind wichtige Wahlthemen 2013. Die folgenden Anträge zum Wahlprogramm bieten in dem Themenfeld „Bauen und Wohnen“ konkrete Antworten. „Künftig sollen vermietete Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf der Wohnung vermietet werden.“


1a. Basismiete (Kaltmiete + Energiebedarf der Wohnung) „Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung einer Basismiete für vermietete Wohnungen ein.“ Das bedeutet, dass künftig der Eigentümer den Wärmebedarf zur Beheizung auf 19,0°C und der Erwärmung einer Wassermenge mit der Basismiete zur Verfügung stellt. Der Eigentümer soll künftig für das Mindestmaß an Energie verantwortlich sein, welches für ein gesundes Raumluftklima erforderlich ist.

Erläuterungen zum Antrag 1a „Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung einer Basismiete für vermietete Wohnungen ein.“ Die Basismiete besteht aus der Nettokaltmiete und dem Energiebedarf einer Wohnung. Der Energiebedarf ist die Energiemenge, die benötigt wird, um eine Wohnung auf eine durchschnittliche Raumlufttemperatur von 19,0°C zu beheizen. Der Energiebedarf beinhaltet auch eine Energiemenge zur Warmwasseraufbereitung, welche von der Größe der Wohnung oder der Belegung abgängig ist. Eine durchschnittliche Raumlufttemperatur von 19,0°C während der Heizperiode ist das Mindestmaß, um ein gesundes Raumluftklima zu erzeugen sowie Feuchte- und Schimmelpilzschäden in Wohnungen zu vermeiden. Zu einem gesunden Raumluftklima gehört auch ein angemessenes Lüftungsverhalten des Mieters.

Erläuterung zu den Begriffen Energiebedarf, Energieverbrauch, Nutzungsverhalten Der Energiebedarf ist die Mindestemergiemenge, die notwendig ist, um ein gesundes Raumklima mit einer Raumtemperatur von 19° C herzustellen. Der Energieverbrauch setzt sich zusammen aus dem Energiebedarf einer Wohnung und dem Nutzungsverhalten des Mieters. Der Verbrauch ist also mindestens der Energiebedarf, kann aber auch darüber hinaus gehen. Mieter könnten beispielsweise eine höhere Raumtemperatur bevorzugen und so mehr heizen. - der Energieverbrauch steigt. Ein erhöhter Energieverbrauch, der durch das Nutzungsverhalten entsteht, ist vom Mieter zu tragen. Ein geringerer Energieverbrauch als der Energiebedarf ist nicht erstattungsfähig.

1b nicht konkurrierend, sondern auf 1a aufbauend 1b. Basismietenneutrale (Kaltmiete + Energiebedarf der Wohnung) energetische Gebäudesanierung Die Piratenpartei setzt sich für eine basismieten-neutrale energetische Gebäudesanierung ein. Vor einer energetischen Sanierung wird der Energiebedarf für die Beheizung auf 19,0°C und die Erwärmung einer Warmwassermenge berechnet. Die damit im Zusammenhang stehenden Energiekosten werden eingefroren. Nach einer energetischen Sanierung wird der neue Energiebedarf berechnet und dem Mieter mit der „eingefrorenen“ Basismiete zur Verfügung gestellt. Aus der Differenz kann der Eigentümer seine Investition refinanzieren. Energiepreisveränderungen sind jährlich vom Mieter zu tragen oder dem Mieter zu erstatten.

Erläuterungen zum Antrag 1b „Die Piratenpartei setzt sich für eine basismieten-neutrale energetische Gebäudesanierung ein.“ Bei Bestandsgebäuden wird vor einer energetischen Sanierung der Energiebedarf für das Heizen auf durchschnittlich 19,0°C und dem Warmwasserenergiebedarf für die jeweilige Wohnung berechnet. Die damit in Verbindung stehenden Energiekosten werden eingefroren.

Nach einer energetischen Sanierung wird der neue Energiebedarf berechnet und dem Mieter mit der „eingefrorenen“ Energiekosten-Warmmiete zur Verfügung gestellt. Energiepreisveränderungen sind jährlich vom Mieter zu tragen oder dem Mieter zu erstatten.

Durch die eingesparten Energiekosten wird der Vermieter in die Lage versetzt, die energetischen Sanierungskosten zu refinanzieren. Je effizienter der Eigentümer in die energetische Sanierung investiert, desto höher ist sein Ertrag, besonders dann wenn seine Investitionen getilgt sind. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.

Durch diese Regelung wird die Verdrängung einkommensschwacher Mieter verhindert. Derzeit werden die gesamten energetischen Sanierungskosten mit jählich 11,0 % auf die Miete umgelegt, was zu Mieterhöhungen bis zu mehreren hundert € je Wohneinheit führt. Die Mieterhöhungen werden durch die Senkung der Heizkosten in der Regel nicht kompensiert.


2. Zweckgebundene energetische Sanierungsrücklage „Die Piratenpartei setzt sich für eine durch den Eigentümer anzusparende zweckgebundene energetische Gebäudesanierungsrücklage ein.“ Das bedeutet, dass der Eigentümer in den nächsten 10 – 15 Jahren Geld auf ein zweckgebundenes Sonderkonto einzahlt. Damit wird er innerhalb der nächsten 15 Jahre in die Lage versetzt, eine grundlegende energetische Sanierung durchzuführen. Die Höhe der Sanierungsrücklage soll nach dem Energiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes bemessen werden. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist die zu bildende energetische Sanierungsrücklage.

Erläuterungen zum Antrag 2 „Die Piratenpartei setzt sich für eine durch den Eigentümer anzusparende zweckgebundene energetische Gebäudesanierungsrücklage ein.“ Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften, in denen sich mehr als eine vermietete Wohnung befinden, sollten zu einer langfristigen (10-15 Jahre) zweckgebundenen energetischen Sanierungsrücklage verpflichtet werden. Die Sanierungsrücklage ist auf einem Sonderkonto (Sperrkonto) einzuzahlen. Sie ist an das Gebäude bzw. an das Sondereigentum gebunden. Die Sanierungsrücklage kann bei Veräußerung des Gebäudes / des Sondereigentums nicht herausgelöst/ausgezahlt werden. Die Höhe der Sanierungsrücklage sollte nach dem Energiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes bemessen werden. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist die zu bildende energetische Sanierungsrücklage. Die enegetische Sanierungsrücklage sollte überdurchschnittlich (z.B. bei der KfW) verzinst werden. Im Falle, dass sich eine entsprechnende Sanierungsrücklage nach 5, 10 oder 15 Jahren gebildet hat, fällt es den Eigentümern leichter diese durchzuführen. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude." Hier könnte eine zweckgebundene Instandhaltungsrücklage sinnvoll sein. Vorteile, z.B. durch steuerliche Abschreibungen, zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen sollten denen gewährt werden, die energetische Sanierung vor dem Ablauf der Sanierungsfrist von 20 Jahren realisieren. Die Verantwortung für den Energiebedarf eines Wohngebäudes soll in die Hände gelegt werden, die die Möglichkeit haben ihn grundlegend zu verbessern. Besinnung auf das Grundgesetz: Artikel 14 (2) „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Viele Eigentümer verfügen nicht über die finanziellen Mittel eine umfangreiche energetische Sanierung durchzuführen. Die Finanzierung über Kredite wird besonders älteren Eigentümern verwährt. Eigentümer scheuen davor zurück, sich für eine energetische Sanierung zu verschulden, deren Energieeinsparung nicht ihnen, sondern ausschließlich ihren Mietern zu Gute kommt.



4. Begrenzung des Energiebedarfs für Bestandsgebäude Die Piratenpartei setzt sich für eine zügigie energetische Sanierung aller Wohngebäude in Deutschland ein. Dies wollen wir auch durch die Begrenzung des Energiebedarfs bei Bestandsgebäuden erreichen. Der Energiebedarf ist durch den Gesetzgeber auf 40,0% über dem eines Neubaus (EnEV 2009) zu begrenzen. Bestandsgebäude sind innerhalb der nächsten 20 Jahre auf dieses Niveau energetisch zu sanieren. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.

Erläuterungen zum Antrag 4 Durch eine umfangreiche energetiche Gebäudesanierung wird der Energiebedarf des Bestandsgebäudes für die Beheizung und die Warmwasseraufbereitung um durchschnittlich etwa 50% verringert. Hierdurch wird somit auch der Verbrauch von fossilen Energieträgern massiv verringert. Die Co2-Einsparungen sind zwingend zur Erreichung des der Klimaziele des Kyoto-Protokolls erforderlich.

Energiepirat TXL Holger Energiepiraten@gmx.de

Es wurde ausgiebig am Tagesordnungspunkt 1 gearbeitet, alle anderen wurden vertagt.