BE:Squads/Problem Jugendamt/Verbesserungsvorschläge

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Was geht EINFACH besser und kann vom Bezirksamt EINFACH und BILLIG gemacht werden...?

Ich denke der gemeinsame Ruf nach einer Fachaufsicht ist klar. Die Petitionen im Bundestag beweisen dass. Uns dort und anderswo Gehör zu verschaffen (bzw. endlich echte Zuhörer zu haben)ist unser Weg. Ich frage mich was gleich/unmittelbar getan werden kann. So sollte beim Erstkontakt mit dem Jugendamt, das Jugendamt verpflichtet sein ein (meinetwegen auch mehrseitiges) Papier auszugeben, wo die wichtigsten Paragrafen verständlich sowie die AV der SV oder Geschäftsordung des JA des Bezirks aufgeschrieben sind. Das fängt klar mit §5 Wunsch- und Wahlrecht an. Jeder der in Kontakt mit dem Juamt kommt, muss über seine Rechte aufgeklärt werden, die Pflichten werden ohnehin eingefordert. Dies kann ein einfacher erster Schritt sein, diese unmögliche menschenverachtende Fremdbestimmung durch das Jugendamt zu beenden. Auch muss das Jugenamt verpflichtet sein, JEDEN geschriebenen Bericht mit den Betroffenen zu besprechen.

Bitte hier um einfache sofortwirksame Ideenvorschläge:

1. verbindliche Information über Rechte und Wirken (Hilfesuchender bekommt oben beschriebenes verständliches Papier gegen Unterschrift) Pad dazu https://squadprobelmjugendamt.piratenpad.de/Rechts-Handout


2. Berichte müssen immer vom freien Träger und dem Jugendamt offengelegt werden (BDSG/informelle Selbstbestimmung)

3. Träger der freien Jugendhilfe dürfen keine gGmbH´s sein, denn dies impliziert einen wirtschaftlichen Aspekt, der dem KJHG nicht angemessen ist. Sie dürfen und sollen eingetragene Vereine sein, die aber verpflichtet sind, JEDEN mündigen Bürger als ordentliches Mitglied aufzunehmen (Ausnahmen könnte man am extrem negativen polizeilichen Führungszeugnis festmachen). Dies ist deshalb so entscheidend wichtig, weil die Mehrheit der e.V.´s in ihrer Satzung den Passus haben, dass die Mitgliederanträge "ohne Begründung" ablehnen dürfen. Damit implizieren auch diese e.V.´s dass sie vor allem einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen und genau aus diesem Grund lieber unter sich bleiben.

4. Ohne Rechtsanwalt darf ein e.V. keine rechtsberatende Tätigkeit ausüben. Das Rechtsberatungsgesetz heißt jetzt Rechtsdienstleistungs Gesetz und wurde inhaltlich verändert. Begleitend kann man über § 90 ZPO als Beistand vor Gericht die Interessen des Betroffenen vertreten. Da behindertenrecht und ich denselben Professor zur Begutachtung unserer Kinder haben, stellte dieser fest, wie kaltschnäuzig über Menschenschicksale hinweggegangen wird. Da Psychologie kein Pflichtfach ist, sondern nur bei Interesse belegt wird, wissen auch soviele Gerichtsgutachter nicht, woran ein Mensch alles erkranken kann. Nun kann niemand mehr sagen, er wisse von nichts Fengshui 21:42, 22. Apr. 2012 (CEST)



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