BE:Squads/Integration, Inklusion und Partizipation/Protokoll20120605
Treffen, Di, 05.06.2012
Vortrag von So-Rim Jung
- Folien werden Fabio zugeschickt, der sie hochlädt
Aufstellung von Regeln
- Regeln sind hier beschrieben: https://piratenpad.de/cq0gVg7KlG
- Einstimmige Entscheidung, dass Fabio und Rebecca auf dieser Textgrundlage moderieren sollen.
- In zwei Wochen am 19.6. sollen der Text und die Regeln noch einmal diskutiert und Änderungswünsche berücksichtigt werden.
Weitere Berichte
- Montag 11.6. Anhörung im Innenausschuss zum Thema "Homophobie und Hassgewalt in Berlin" http://www.parlament-berlin.de/ados/17/InnSichO/einladung/iso17-011-e.pdf
Wir können da eine(n) Anzuhörende(n) einladen. Vorschläge? Ideen?
"Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe umsetzen" (Ulrike)
Gesetz zur Sozialen Teilhabe unterstützen und umsetzen
Die Piratenpartei möge beschließen, nach ihrer Wahl in den Bundestag, den Entwurf zum „Gesetz zur Sozialen Teilhabe und zur Änderung des SGB IX und anderer Gesetze“, das das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) entwickelt hat, zu unterstützen und – wenn möglich – umzusetzen.
Begründung:
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Menschenrecht auf Soziale Teilhabe aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im deutschen Sozialrecht gleichwertig neben dem Recht auf medizinische Rehabilitation, den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen vorrangig im SGB IX zu verankern.
Was bedeutet das? Bisher ist das Recht auf soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen vorwiegend im 7. Kapitel des SGB IX und im 6. Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII) verankert. Das heißt, die Leistungen zur sozialen Teilhabe werden nach den Vorschriften des SGB XII gewährt – einkommens- und vermögensabhängig.
Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise:
Rehabilitationssport Heilpädagogische Maßnahmen Hilfe zur angemessenen Schulbildung Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Einzelfallhilfe Betreutes Einzelwohnen Hilfen zum selbstbbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten Betreute Ferienangebote Hilfe zur Pflege, die über das SGB XI hinausgeht Persönliche Assistenz Arbeitsbedingungen der Assistenten beachten / verbessern Elternassistenz
Zur Inanspruchnahme dieser Teilhabe-Leistungen (sofern nicht ein anderer Träger, z.B. im Falle eines Berufsunfalls, zuständig ist) ist nur berechtigt, wer sein Einkommen und Vermögen und das seines Partners bis auf Sozialhilfeniveau einsetzt. Das FbJJ fordert deshalb in diesem Gesetzentwurf die Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention festgelegten Rechte und Pflichten:
- Das Recht auf Selbstbestimmung
- Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe
- Das Prinzip der Inklusion
- Ein uneingeschränktes Wahlrecht
- Das Diskriminierungsverbot
Für die Soziale Teilhabe heißt das u.a. :
- Abschaffung des Finanzierungsvorbehalts für selbstbestimmtes Wohnen nach § 13 SGB XII
- Streichung des § 7 SGB IX (Abweichende Regelungen in Landesgesetzen)
- Prinzip der Sozialen Hilfe durch das Prinzip der Sozialen Förderung ersetzen
Der Gesetzentwurf benennt auch noch viele andere Änderungen, die notwendig sind, um die UNKonvention nachhaltig umzusetzen, z.B. 1. Behinderungsbegriff 2. Beeinträchtigungsdefinition 3. Barrierefreiheitsbegriff und Verpflichtung der Rehabilitationsträger 4. Inklusionsdefinition und Verpflichtung der Rehabilitationsträger 5. Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes 6. Anspruch auf Erläuterung in ‚Leichter Sprache‘ für Menschen mit Lernschwierigkeiten 7. Zuständigkeit der Jugendämter für die Soziale Teilhabe aller behinderter Kinder und Jugendlicher, sowie teilweise auch für junge Erwachsene 8. Zuständigkeit der Integrationsämter für die Soziale Teilhabe Erwachsener 9. Förderung einer vom Leistungsträger und vom Leistungserbringer unabhängigen Beratung 10. Einheitliche Begutachtung 11. Neuregelung des Persönlichen Budgets 12. Einführung der Persönlichen Assistenz als neue Form der Leistungserbringung für die Persönliche Unterstützung 13. Einführung des Budget für Arbeit als neue Form der Leistungserbringung bei der Teilhabe im Arbeitsleben 14. Zuordnung der schulischen Aus- und Weiterbildung zur Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben und zu den Leistungen zur Sozialen Teilhabe 15. Bundesfinanzierung der Ansprüche auf Soziale Teilhabe 16. Völlige Neugestaltung dieser Ansprüche auf Soziale Teilhabe insbesondere in der Form der Persönliche Unterstützung zur Sozialen Teilhabe und des Teilhabegeldes zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen sowie der Hilfen zur selbstbestimmten Ausübung der Elternschaft und Elternunterstützung
Die Piratenpartei möge beschließen, diesen Gesetzentwurf auf Bundesebene zu unterstützen und als Grundlage für die nachhaltige Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu nutzen.