BE:Squads/Gesundheit/Protokolle/2012-12-11

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Protokoll 11.12.2012

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Anwesenheit

7 Piraten

Themen

1.Begrüßung, Aktuelles

2.Kim Squad

3.Psych KG


1. Aktuelles

Jan war so nett uns seine Wohnung für das Treffen zur Verfügung zu stellen. Diskussion über Programm, Finanzierung und LQFB.

Welche Möglichkeiten hat man in der Gesellschaft etwas zu verändern.

Ab 2013 treffen wir uns immer Mittwochs im AGH.

KIM Squad wird für 2013 eingeladen. Olav entwirft Text.

2. Psych KG

Die Aussage der AG Psyche wird analysiert. Aufgrund von Verbindungsproblemen stand der Gesetzestext erst am Ende des Treffens zur Verfügung.


Jan erklärt die grundlegende Problematik

Als erklärter Wille des Pat. Zählt zum Beispiel auch ein Schrei „Ich will nicht!“ Der natürliche Wille ist das, was er man glaubt, das er will, wenn er gesund wäre. Zwang darf nur im akuten Fall angewendet werden ggf. mit Amtshilfe. Zwanksemdikation sind beispielsweise langfristige Depotspritzen. Erklärter wille ist laut Gesetz nicht mit dem natürlichen gleich zu setzen. Bsp.: Pat will in akuter Situation kein Insulin, würde es aber wollen wenn er klar denken könnte. Eine Pat. Verfügung steht über den Vermutungen zum erklärten Willen. Neuroleptika werden dabei zur Ruhigstellung verwendet.Diese haben aber starke Nebenwirkungen und sollten daher nur mit Bedacht angewendet werden. Kassen wollen aus Kostengründen immer kurze Aufenthalte im KKH.

Akute Fixation, auch durch Medikamente, sollte immer der Therapeut bestimmen. Hierbei ist Fachwissen und Erfahrung nötig. Man muss nicht Familiär vorbelastet sein, Psychosen können auch als Nebenwirkungen von Medikamenten auftreten. (Bsp.: Cortison). Dann ist ein Neuroleptikum erforderlich und das Cortison muss abgesetzt werden. Dazu ist eine Diagnose im KKH notwendig.

Es gibt ein Recht auf Sturz.

Diskussion: Was wiegt schwerer, der freie Wille des Pat. , oder der Schutz durch die Betreuer? Ist eine Freiheitseinschränkung in Kauf zu nehemen um den Patienten vor Verletzungen zu schützen? Def acto bedeutet diese Abwägung, ob der Pat. das Recht hat selbstständig zu laufen. Wichtig ist hierbei immer eine Aufklärung: Eigenständigkeit kontra Schutz. Ein weiteres Beispiel ist der Zwangsalkoholentzug. Dieser funkt. Nicht und wird auch abgelehnt. Alkoholiker haben primär einen freien Willen. Der dann nur Zeitweise eingeschränkt ist. Erst bei schweren Fällen setzen Gehirnschäden ein. Ein Patient der an einer Psychose leidet ist das aber meist nicht der Fall.. Er kann permanent in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sein. Dies kann zu Gefahren für Ihn und seine Umwelt führen.

Einige Beispiele für die Momentanen Verhältnisse: Es gibt bei chronischen Fällen keine Zwangsbehandlung, aber eine Sicherheitverwahrung. Ablauf: Straftat -Verurteilung - Gutachten über Strafmündigkeit. Sicherheitsverwahrung. Wer allerdings schitzophren ist und in falscher Annahme getötet hat, ist de facto kein Straftäter. Er kann nach Behandlung frei kommen. Das ist aber sehr selten. Extreme Fälle sind seltener als von der Allgemeinheit angenommen wird. Es gibt etwa 5 Kindsmorde im Jahr, die von psychisch Kranken verübt werden. Die Tendenz ist sinkend. Bisher war die Zwangsbehandlung ein rechtlicher Freiraum, daher sollten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Wir hätten gerne folgende Änderungen: Es sollen immer viele Fachleute für Zwangsmaßnahmen zu Rate gezogen werden. (Ärzte , Psychologen, Juristen, Betreuer, Pflegefachpersonal) Im Akutfall aber erst einmal Hilfe für den Betroffenen, bis er stabilisiert ist.

Ablauf eines Akuten Falles: 24 h Unterbringung im KKH, dann Begutachtung durch den SPD(Sozialpsychiatrischer Dienst). Eine Unterbringung ohne Behandlung ist nicht sinnvoll. Betreuungsrichter sind meist sehr kompetent. Bereitschaftsdienst machen aber meist Richter aus allen Bereichen. Diese entscheiden aber auch nur über die akuten Fälle.

Langfristige Behandlung:

6 Wochen laut Gesetz vorgeschrieben. Nach 6 Wochen Überpfrüfung, durch aussenstehenden Gutachter. Richter entscheidet nach Augenschein. Richter soll sich eigenes Bild machen. Ortstermine. Schluss nach 6 wochen ist abzulehnen unter Zuhilfenahme von Aussenstehenden soll Verlängerung möglich sein.

Weitere Vorgehensweise :

Entwurf ins Pad. Diskussion über ML. Beschluss nächste Sitzung.


Offener Teil

Das Programm-Pad: http://piratenpad.de/Grundsatzprogramm-20Gesundheit

Nächstes Treffen

Mittwoch 09.01.2013


Thema langfristige Behandlung von neuroleptika Patienten in Pflegeheimen. Entschluss zum Betreuerwesen.


Themenvorschläge können gerne schon im Piratenpad eingebracht werden.

Protokollierung

Erstellung mithilfe des Piratenpads