BE:Squads/Finanzen, Haushalt, Steuern/Wirtschaftsprogramm

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Inhaltsverzeichnis

Wirtschaft und Finanzen

Das Wirtschaftsprogramm der Berliner Piratenpartei

Präambel

Die Piratenpartei setzt sich mit ihrem Wirtschaftsprogramm dafür ein, dass sich wirtschaftliches Handeln an den Bedürfnissen des Bürgers orientiert und dabei Ressourcen und Umwelt schont. Im Vordergrund steht der Mensch und das Ziel, jedem das Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Aufgabe der Wirtschaft muss es sein, den täglichen Bedarf zu decken und die freie Entfaltung von Lebens- und Berufsentwürfen auch vor dem Hintergrund der Unwahrscheinlichkeit von Vollbeschäftigung zu ermöglichen. Dabei gilt es, einen sozialen Ausgleich zwischen allen in der Gesellschaft lebenden Menschen zu erreichen.

Die Piraten sprechen sich grundsätzlich für Transparenz und Bürgerbeteiligung aus. Dies gilt auch für die Wirtschaft. Insbesondere bei Projekten, die in den Lebensraum der Bürger eingreifen, ist es unabdingbar, Betroffene frühzeitig, offen und vollumfänglich zu informieren, sowie in Planungs- und Realisierungsprozesse einzubinden. Ein gesunder Wirtschaftsstandort muss von der Zustimmung der in ihm lebenden Bevölkerung getragen werden.


Wirtschaft und Bildung

Die Piratenpartei Berlin betrachtet eine stark verzahnte Forschung und Lehre als wirtschaftliches Gut und erheblichen Standortfaktor. Dabei darf die Freiheit von Forschung und Lehre nicht eingeschränkt werden.


Die Hauptstadtregion verfügt über eine einmalige Dichte an wissenschaftlichen Einrichtungen. In Berlin gibt es zahlreiche Universitäten, staatliche und private Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit ihren Wissenschafts- und Forschungsangeboten, sowie einem breiten Spektrum unternehmensnaher Forschung und Entwicklung. Ihre Erhaltung und Förderung garantieren einen Spitzenplatz in der deutschen und europäischen Innovationslandschaft.

Aufgrund dieser Bedeutung ist durch den Senat von Berlin eine hinreichende Finanzierung der Ausbildungskapazitäten zu gewährleisten.

Dabei dürfen die wissenschaftlichen Einrichtungen nicht bei ihren grundständigen Aufgaben in Forschung und Lehre von Drittmitteln abhängig gemacht werden.

Mehr Bürgerbeteiligung bei Großprojekten

Das neue Bundesgesetz zur Bürgerbeteiligung - es geht einen Schritt in die richtige Richtung, aber dieses Gesetz ist unzulänglich, um den Bürgern echte Beteiligung zu ermöglichen. Es erhebt vielmehr gängige lange Praxis der frontalen Voabinformation ohne Mitspracherechte zum Standard - das reicht nicht. Wir setzen uns dafür ein, dass Bürger bei Großprojekten ein reales Mitspracherecht erhalten und darüber entscheiden können 1) ob das Projekt überhaupt kommen soll oder nicht 2) wo der Standort des Projektes sein soll

Mindestlohn und Bedingungsloses Grundeinkommen

aus dem Wahlprogramm 2011 der Piraten:

Die PIRATEN Berlin werden kurzfristig einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen und setzen sich mittelfristig für ein Grundeinkommen ein. Dieses Grundeinkommen wird allen Bürger mit ständigem Wohnsitz und unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland ohne weitere Bedingungen zur Verfügung gestellt. Langfristig soll das Grundeinkommen in gleicher Weise existenzsichernd sein, wie der gesetzliche Mindestlohn und ihn schrittweise ablösen.

Höhe des Mindestlohns ? Diskussion des Europasquads


Überarbeitung von Subventionen und Vertragsoffenlegung

Der Stiftungsrat Deutsche Oper wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie die Subventionen an die Stiftung Oper in Berlin reduziert werden kann. Dabei ist auch die Option, einen Standort in Berlin zu schließen, zu diskutieren.

https://lqpp.de/be/initiative/show/1512.html

Begründung

Im Berliner Haushalt werden jährlich 124 Mio. Euro Subventionen an die Stiftung Oper in Berlin angesetzt. Dies sind bis zu 248 Euro Subvention (Beispiel Staatsoper) für jedes einzelne gekaufte Ticket. Die landeseigenen Theater- und Orchesterbetriebe einschließlich der konzeptgeförderten Privattheater erhielten 2010 Landeszuschüsse in Höhe von 254,8 Millionen Euro.

Weitere Informationen unter http://www.tagesspiegel.de/berlin/subventionen-land-foerdert-jedes-ticket-mit-100-euro/4002276.html

Die bisherigen Subventionen erstrecken sich je nach Haus über eine enorme Spanne. Staatsoper: 248 Euro Zuschuss aus der Landeskasse pro verkauftem Ticket. Zum Vergleich: Der Friedrichstadtpalast kommt mit 17 Euro / Ticket aus. Vergleich Sprechtheater: Volksbühne mit 141 Euro pro zahlendem Besucher, Renaissance Theater 25 Euro Zuschuss pro Ticket. Es ist bekannt, dass hier ein Repertoire-Theater mit einem Ensuite-Betrieb vergleichen wird. Deshalb sind auch nicht die genannten Wert (17 / 25 Euro) als Benchmark gelten. Es soll lediglich ein Eindruck der Diskrepanz geschaffen werden und die grundsätzliche Notwendigkeit zur Reduktion der Subventionen verdeutlichen. Hier sollten sich die stark bezuschussten Häuser ein Konzept überlegen, den durch Eintrittspreise refinanzierten Anteil der laufenden Kosten zu erhöhen.

Verschiebung der Pläne zur Sanierung des ICC sowie Offenlegung der Gutachten

Das AGH möge beschließen: Der Senat wird aufgefordert, aller bisher und zukünftig die Sanierung/den Abriss des ICC betreffenden Gutachten inklusive der Materialien, welche in die Gutachten eingegangen sind, offenzulegen. Bis zur Offenlegung und ausführlichen Sichtung sowie Bewertung der Gutachten in einem transparenten verfahren sind keine weiteren Gutachten mehr zu beauftragen. Sämtliche Kosten für die bereits erfolgten Gutachten sind offenzulegen.


Da die Situation des ICC nicht transparent ersichtlich ist, sind die Ausgaben für die Sanierung des ICC im Doppelhaushalt 2012/13 zu streichen. Dies betrifft Titel 70110 im 12. Einzelplan. Er beinhaltet eine Verfügungsermächtigung von 30 Mio. Euro für 2013 zur Sanierung des ICC.

https://lqpp.de/be/initiative/show/1511.html

Begründung

Angeblich verursacht das ICC, vor allem wegen seiner schlechten Technik, ein Minus von mehreren Millionen Euro jährlich (ca. 7 Millionen Euro pro Jahr). Allerdings wird dem ICC von verschiedenen Seiten seit einem Technikumbau 2009 eine sehr gute Technik bescheinigt. Hier bestehen offensichtlich widersprüchliche Aussagen zum technisch nutzbarem Zustand des Gebäudes. Es wurde nicht mit der ICC Architektin (Ursula Schüler-Witte) bzgl. einer Umgestaltung gesprochen.

Die erstellten Gutachten sind nicht öffentlich zugängig, so dass eine objektive Beurteilung der bestmöglichen Maßnahmen zur Sanierung oder zum Abriss nicht möglich ist.

Im ersten Gutachten war 2005 von 50-60 Mio. Euro Sanierungskosten die Rede. Aktuell sprechen die Gutachten von bis zu 330 Mio. Euro Kosten.

Die Kritik an der geplanten Sanierung stützt sich teilweise auf den Artikel http://www.tagesspiegel.de/berlin/planlose-politik-das-icc-wird-zu-berlins-alptraumschiff-/6199408.html im Tagesspiegel.

Neben der Offenlegung aller Gutachten sollte auch die Streichung von Titel 70110 aus Einzelplan 12 gefordert werden. Dieser Titel beinhaltet eine Verfügungsermächtigung von 30 Mio. Euro für 2013 zur Sanierung des ICC. Es macht keinen Sinn, diese Ausgaben im Haushaltsplan zu beschliessen, so lange die geforderte Offenlegung der Gutachten nicht erfolgt ist. Vielmehr würde ein Beschluss dieser Position den Fortgang der angestrebten Renovierungen bestärken und die mögliche Konsequenz, die sich aus der Gutachtenlage ergeben könnte (z.B. nicht zu renovieren oder das Messzentrum auf die Messegsellschaft zu übertragen u.a...) abschwächen. Wir stehen dann wieder vor vollendeten Tatsachen, nur deshalb WEIL im Haushalt der Startschuss für die ICC Sanierung gegeben wurde. Der Spielraum aus den Gutachten heraus einen alternativen Weg zu beschreiten wird eingegrenzt.

Transparente und maschinenlesbare Haushaltsunterlagen

Das Land Berlin hat 3 Monate vor Beginn der Haushaltsberatungen alle haushaltsrelevanten Unterlagen im Internet in maschinenlesbarer Form zu veröffentlichen. Es wird empfohlen, dass die BVV Verordneten Beschlussvorlagen erarbeiten gemäß: Das Bezirksamt wird ersucht, dass die Veröffentlichung aller maschinenlesbaren Haushaltsunterlagen spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung und mindestens 4 Wochen vor dem Termin einer beschlussrelevanten Sitzung der BVV oder des Haushaltsausschuss vom BA für die folgenden Dokumente durchgeführt wird: a) Haushaltsansatz / Eckdaten als Besprechungsgrundlage für die BVV b) Bezirkshaushaltsrechnung c) Haushaltsplan zur Beschlussvorlage der BVV


Sollte die Bezirksverwaltung Daten aus der Senatsverwaltung benötigen, um der Veröffentlichung nachzukommen, so wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass es diese Daten erhält

https://lqpp.de/be/initiative/show/1489.html

Begründung

Nur durch die frühzeitige Darstellung der Haushaltsplanung und der eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in Haushaltsfragen gewährleistet werden. Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, existieren nicht. Vielmehr haben die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, dass die Verordneten in der Bezirksversammlung hinreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten. Dabei nehmen wir insbesondere Bezug auf § 41 (2) BzVwG (danke für die Anregung !) "§ 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft: (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt." Da nicht näher definiert ist, was "rechtzeitig und in geeigneter Form" bedeutet fordern wir eine Veröffentlichung mindestens 2 Wochen vor der ersten Besprechung. Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind die Haushaltspläne maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht als ein gescanntes pdf. Eine ausführliche Analyse zu der hier ausgesprochenen Beschlussempfehlung sowie eine Studie zu möglichen Formaten und/oder Veröffentlichungswegen findet sich in einer jüngsten Studie des Fraunhofer Instituts: http:www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Berliner_Open_Data-Strategie_2012.pdf vgl. dazu auch http:www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Senat-veroeffentlicht-Open-Data-Strategie-1437000.html

Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der Entscheidungsfreiheit der Bezirksverordneten orientiert, ist eine rechtswidrige oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch diese geschaffene Transparenz ausgeschlossen. Vielmehr wird einer ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen sogar vorgebeugt. Eine Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen Ansatz ist jederzeit möglich. Die durch die geforderte Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf der BVV und beugt einer tendenziösen Einflussnahme vor.

Die Berliner Piraten sprechen sich gegen den Neubau der zentralen Landesbibliothek aus

Die Piratenpartei Berlin lehnt den Neubau der Landesbibliothek ab. https://lqpp.de/be/initiative/show/1488.html

Begründung

Ein insgesamt 270 Mio. Euro (im ersten Ansatz) kostender Bibliotheksneubau widerspricht angesichts der aktuellen angespannten Haushaltssituation des Landes Berlin den Prioritäten, die an eine nachhaltige Haushaltspolitik gestellt werden. Das Land Berlin sollte sich im Kern auf eine Sanierung des Haushalts konzentrieren. Es bestehen Gebäude in Berlin, die sich für die Unterbringung einer Landesbibliothek eignen. Die bestehenden Bibliotheken, die auch im Umfeld der Hochschulen stehen können durch kleinere Maßnahmen zu einem Teil der Kosten des Landesbibliotheksneubaus renoviert und auf aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Diese Maßnahmen unterstützen dabei die regionale Wirtschaft stärker als der geplante Neubau. Die Bibliotheken in den einzelnen Stadtteilen ermöglichen auch bürgernäher und komfortabler den Zugriff auf die angebotene Literatur als eine große Zentralbibliothek. Sämtliche Großprojekte haben noch nie den ersten Kostenansatz eingehalten, sondern die Kosten oftmals um über 100 % übertroffen.

Es ist bekannt, dass die neue ZLB die bisherigen Bezirks- und Stadtteilbibliotheken nicht vollständig ersetzen soll. Geschlossen wird vor allem ein Standort Tempelhof und die AGB. Dies ist jedoch gerade der Widerspruch im Vorschlag des ZLB Neubaus, da die Kosten der bisherigen Standorte im Wesentlichen bestehen bleiben. Die ZLB selbst wird in Zukunft ebenfalls Instandhaltungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Gerade die dezentralen Standorte, selbst und insbesondere am Stadtrand, fördern die dezentrale Verfügbarkeit von Literatur, was unterstützt wird. Ein akuter Bedarf nach einer Erweiterung des bestehenden Literaturangebotes in Form der ZLB als Ganzes ist nicht ersichtlich. Eine Kosten- und Nutzen-Rechnung, die die Kosten zum Erhalt der bisherigen Standorte gegen den geplanten Neubau bei kleineren Einsparungen durch doch geschlossene Standorte darstellt, und den Neubau überzeugend rechtfertigt, existiert nicht und ist von den Befürwortern des Projektes vorzulegen. Diese Kosten- und Nutzenrechnung sollte auch mögliche Alternativen mit einbeziehen und diskutieren, wie z.B. logistische Organisation der Ausleihe aus einem zentralen Standort, der dann nicht notwendigerweise die gesamte Infrastruktur (Ansprechpartner, Lesesaal, Ausleihstationen, ...) einer Bibliothek benötigt.

Verankerung der Notwendigkeit einer 2/3 Mehrheit für Neuaufnahme von Krediten

Die Piraten sprechen sich für eine Änderung der Verfassung des Landes Berlin aus

Artikel 87 der Landesverfassung von Berlin soll ergänzt werden um den

Satz 3) die Nettokreditaufnahme erfordert eine 2/3 Mehrheit des Abgeordnetenhauses

Artikel 93, Satz 2) der Landesverfassung von Berlin soll erweitert werden: Die Veräußerung von Vermögensgegenständen bedarf eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses mit 2/3 Mehrheit und wird durch Gesetz geregelt.

https://lqpp.de/be/initiative/show/1556.html

Begründung

Die derzeitige Verschuldungslage Berlins erfordert eine Stärkung der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse. Die Veräußerung von Vermögensgegenständen erfolgte in der Vergangenheit oft zu Ungunsten des Landes Berlin (Beispiel: Wasserbetriebe). Deshalb soll auch hier die Hürde entsprechend angehoben werden.

Vergleich der Verfassung alt gegen neu

Konkret lauten die Artikel dann im Vergleich

Alte Fassung Artikel 87 (1) Ohne gesetzliche Grundlage dürfen weder Steuern oder Abgaben erhoben noch Anleihen aufgenommen oder Sicherheiten geleistet werden. (2) Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn andere Mittel zur Deckung nicht vorhanden sind. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.

wird in der neuen Fassung zu Artikel 87 (1) Ohne gesetzliche Grundlage dürfen weder Steuern oder Abgaben erhoben noch Anleihen aufgenommen oder Sicherheiten geleistet werden. (2) Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn andere Mittel zur Deckung nicht vorhanden sind. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt. (3) Die Nettokreditaufnahme erfordert eine 2/3 Mehrheit des Abgeordnetenhauses.


Alte Fassung

Artikel 93 (1) Die Umwandlung von Eigenbetrieben und von einzelnen Anlagen von bleibendem Wert in juristische Personen bedarf eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses.

(2) Die Veräußerung von Vermögensgegenständen wird durch Gesetz geregelt.


wird zu

neue Fassung Artikel 93

(1) Die Umwandlung von Eigenbetrieben und von einzelnen Anlagen von bleibendem Wert in juristische Personen bedarf eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses.

(2) Die Veräußerung von Vermögensgegenständen bedarf eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses mit 2/3 Mehrheit und wird durch Gesetz geregelt.

Einführung der Doppik

die Fraktion der Piratenpartei fordert die Einführung der Doppik in allen öffentlichen Haushalten Berlins https://lqpp.de/be/initiative/show/1584.html

Begründung

Doppik - die doppelte Buchführung in Kontenform - hat die Jahrhunderte alte Kameralistik in den meisten Kommunen in Deutschland bereits abgelöst. Doppik bietet bessere Informationen, wodurch die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandels gesteigert werden kann und für den Bürger die Transparenz erhöht. Kameralistik hat hinsichtlich der Generationengerechtigkeit vollkommen versagt, weil sie nicht den Ressourcenverbrauch und die Schulden des Staates zeigen.

Laut Grundsatzbeschluss der Innenministerkonferenz können die Länder wählen, ob sie ihr Rechnungswesen auf Grundlage der doppelten Buchführung oder auf Grundlage einer . "erweiterten Kameralistik" führen möchten.

In den meisten Bundesländern ist nach einer mehr oder weniger ausgedehnten Übergangsphase nur noch die Anwendung der doppelten Buchführung vorgesehen. Berlin hat sich bis jetzt für die "erweiterten Kameralistik“ entschieden.

Der Text wurde von Horst Wilms aus dem Squad Finanzen, Haushalt und Steuern formuliert.

Informationen zum fachlichen Hintergrund gibt es unter

http://de.wikipedia.org/wiki/Doppik

Konzept zur Reduktion der Zinslast für Berlin

Umschuldung mit 2 % Zins oder kleiner, ist anzustreben

Leitlinien einer Haushaltspolitik

Haushalte sind grundsätzlich in Einnahmen und Ausgaben ohne Kreditaufnahme auszugleichen. Kredite, sind das letzte Mittel um die Finnazierung des Haushaltes zu gewährleisten. Sie sollen die Ausnahmen bleiben und nicht zur Regel werden.

Prinzipien der Steuererhebung

Die Piratenpartei sieht folgende Punkte als Leitlinien eines rationalen Steuersystems:

a) Leistungsfähigkeitsprinzip b) Verursachungs- oder Äquivalenzprinzip c) Steuern mit Lenkungszweck

Begründung:

Zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht der Staat Einnahmen. Nun ist es nicht sinnvoll, wie in der Vergangenheit oft geschehen, beliebige Sachverhalte als Grundlage der Besteuerung zu nehmen, nur weil sie leicht zu erfassen sind. Für die Piratenpartei sind diese drei Kriterien Ausgangspunkt ihrer Überlegungen zur Besteuerung.

Das Leistungsfähigkeitsprinzip

Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass derjenige, der ein höheres Einkommen hat, auch einen höheren Anteil an Steuer zahlen soll. Diese Überlegungen schließen alle Arten von Einkommen und Vermögen ein.


Steuern mit Lenkungszweck

Lenkungssteuern sollen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen. So wird mit einer hohen Tabaksteuer versucht, das Rauchen einzudämmen, die Alkopop-Steuer soll den Preis von Alkopops so erhöhen, dass ein Missbrauch durch Jugendliche verhindert wird und die Ökosteuer soll auch dazu animieren, den Energieverbrauch und damit den Schadstoffausstoß zu verringern. Andererseits kann mit Steuervergünstigungen auch ein bestimmtes – gesellschaftspolitisch gewolltes – Verhalten gefördert werden.

Steuern mit Umverteilungszweck

Steuern können dazu genutzt werden, eine politisch erwünschte Umverteilung im Bereich der Einkommensverteilung oder Vermögensverteilung zu erreichen. Im Hinblick auf das häufig gesellschaftspolitisch eingeforderte Solidaritätsprinzip haben viele Staaten die Einkommensteuer mit einer Progression ausgestaltet, die zu einem steigenden Steuersatz in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen und damit steigender steuerlichen Belastung mit steigendem Einkommen führt. Auch der Solidaritätszuschlag in Deutschland ist ein typisches Beispiel für eine Steuer mit Umverteilungszweck. Im Vordergrund steht hierbei die allgemeine finanzielle Förderung der fünf neuen Länder und damit eine regionale Umverteilung von West nach Ost.

Anlehnung an NRW Programm

Auslagerung der Risiken der Bankgesellschaft Berlin

aus http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

Seit vielen Jahren sorgt die Bankgesellschaft Berlin für eine Kette von immer neuen Skandalen. Für die finanziellen Folgen hatten die Steuerzahler und Bürger zu haften.

Die Berliner Piraten setzen sich daher dafür ein, dass die Bürger über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Berliner Banken transparent informiert werden. Dazu muss eine unabhängige Sonderprüfung durch ein Team von Wirtschaftsprüfern und Finanzexperten erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass in die Affäre verwickelte Politiker keinen Einfluss auf diese Sonderprüfung nehmen können. Außerdem wollen die Berliner Piraten aufklären, wie es möglich war, dass Verantwortliche bei der Bankgesellschaft Berlin jahrelang unter dem Schutz der Politik zum Schaden des Steuerzahlers agieren konnten. Die Bürger von Berlin haben einen Anspruch zu erfahren, wer für das Versagen der Aufsichtsgremien verantwortlich ist.


Bürokratie-Abbau für Unternehmen

aus http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden Die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland wie in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder den Handwerkskammern ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie. Viele Unternehmer und Selbständige haben kein Interesse an deren Leistungen und kennen diese oftmals nicht einmal. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung an die IHK verpflichtet. Zwar kostet die Zwangsmitgliedschaft in der IHK nicht viel, dieser Beitrag ist jedoch nach Ansicht vieler Unternehmer der sinnloseste Beitrag für die Verwaltung. Diese Zwangsregelung trifft besonders kleine Gewerbetreibende oder Handwerker hart, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet. Für Selbständige kommt erschwerend hinzu, dass deren private Einkünfte an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammer übermittelt werden, da sich nach deren Höhe die Abgabenhöhe an die Kammern bemisst. Dies stellt nach Auffassung der Berliner Piraten eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar. Die vielfach praktizierte Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland schränkt Unternehmer und Betriebe in ihrer Freiheit ein und bieten nicht durchgängig für den Zwangsbeitrag äquivalente Leistungen.

Die Berliner Piraten fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Damit würde auch die Übermittlung der privaten Einkünfte von Selbständigen an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammern beendet.

Service von Ämtern bei Genehmigungsverfahren

aus http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

Für Anträge, Erlaubnisse und Genehmigungen verlangen Ämter regelmäßig die Vorlage von Schriftstücken wie Handelsregisterauszug, Eintrag in Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder andere Daten zur betreffenden Firma. Das Zusammentragen dieser Schriftstücke ist für Unternehmer zeitraubend und kostenaufwändig, obwohl die Daten größtenteils ohnehin in öffentlichen Registern verfügbar sind.

In solchen Fällen brauchen Unternehmer nicht mit Ämtergängen behelligt werden. Stattdessen soll für diese Anträge ein Sammelformular online bereitgestellt oder zugeschickt werden. Auf diesem können Unternehmer mit einer einzigen Unterschrift einem Amt die Erlaubnis einräumen, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen. Auf diese Weise wird der bürokratische Aufwand von den Ämtern erledigt.

Letztlich muss jeder Unternehmer selbst entscheiden dürfen, ob er diesen Service der Behörde nutzen will oder nicht. Er muss auch die Möglichkeit haben, Behördengänge selber zu erledigen, wenn er der Auffassung ist, nur so Herr über seine Daten bleiben zu können.

Anmeldung eines Mitarbeiters

http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

Die Berliner Piraten wollen, dass die Anmeldung eines Mitarbeiters vereinfacht wird. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze muss von den Behörden gefördert und nicht behindert werden.

Strategische Ausrichtung statt Adhoc-Politik

http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

Es ist speziell in der Wirtschaftspolitik eine verheerende Grundtendenz, dass die Regierung ihre Entscheidungen immer häufiger auf kurzfristige Aspekte richtet. Da "langfristig“ für Politiker jedoch bedeutet, auf den Termin der nächsten Wahl zu schielen, droht das Land NRW entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft zu versäumen. Die NRW-Piraten setzen sich für ein Umdenken von einer re-aktiven Wirtschaftspolitik zu einer strategischen pro-aktiven Steuerung des Landes in die Zukunft ein.

Ausstieg aus Cross-Border-Leasing und Verbot von ähnlichen Konzepten Cross-Border-Leasing, kurz CBL, bedeutet vereinfacht, dass Unterschiede in den Steuersystemen unterschiedlicher Staaten ausgenutzt werden. Deutsche Kommunen können so kurzfristige finanzielle Vorteile auf Kosten des amerikanischen Steuerzahlers erlangen. Hierbei bestehen neben der moralischen Fragwürdigkeit eines solchen staatlich ausgenutzten Steuersparmodells diverse Probleme aus Sicht der Bürger. CBL-Geschäfte sind hoch komplex und überfordern daher oftmals die beteiligten Kämmerer beziehungsweise Finanzpolitiker. Die Risiken aus diesen Geschäften liegen beim deutschen Steuerzahler. Aufgrund ihrer Komplexität und der teilweise nicht-öffentlichen Verträge sind CBL-Geschäfte jedoch kaum von den Bürgern zu überblicken.

Der US-Kongress hat CBL-Geschäfte im Jahr 2008 verboten. Dennoch stehen diverse offene Fragen im Raum. So sind mit Fragen des Cross-Border-Leasing zusammenhängende strafrechtliche Fragen derzeit Gegenstand einer intensiven juristischen Diskussion. Insbesondere wird untersucht, ob sich die verschiedenen staatlichen und kommunalen Entscheidungsträger, die die Verantwortung für die geschlossenen Verträge tragen, wegen Untreue strafbar gemacht haben.

Die Berliner Piraten fordern, intensive Ermittlungen aufzunehmen, ob die handelnden Personen allein die Interessen des Allgemeinwohls verfolgt haben, oder ob der Straftatbestand der Untreue erfüllt ist. Sollte dies der Fall sein, sind die zugrunde liegenden Verträge anzufechten. Ferner wollen sich die NRW-Piraten intensiv dafür einsetzen, Ausstiegsoptionen aus den bestehenden Verträgen mit Nachdruck zu prüfen. Hierbei sollte den Kommunen und Städten ein Fachbeirat zur Verfügung stehen.

Unter dem Eindruck der Finanzkrise wurde das Konzept des CBL beendet. Die Berliner Piraten sehen aber die Gefahr, dass ähnliche, modifizierte Modelle in wirtschaftlich besseren Zeiten erneut auf der Agenda der internationalen Finanzwirtschaft stehen. Wir wollen daher erreichen, dass Finanzierungsmodelle in Zukunft kritischer geprüft und Modelle, die ähnliche Risiken aufweisen, gar nicht erst zugelassen werden.

Transparenter Wirtschaftsstandort Berlin

aus http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

In einer globalen und damit schnelllebigen Wirtschaftswelt ist Lobbyismus und Korruption immer stärker zu einem Problem für den freien Markt und die Bürger geworden. Auch auf Landesebene sorgt die Bevorteilung einzelner Akteure und die Einflussnahme von Interessengruppen für undurchsichtige und oftmals einseitig geprägte Gesetzgebungen, Vergabeverfahren und Entscheidungsprozesse bei den politisch Verantwortlichen. Die Berliner Piraten setzen sich daher für eine Eindämmung des Einflusses von Lobbyistengruppen ein.

Sperrfristen für Politiker nach Auslaufen des Mandats

aus http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

Jeder Mandatsträger muss für die Annahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die direkt mit dem ehemaligen Ressort des Mandatsträgers in Verbindung steht, eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen. Hierdurch können eventuelle Vorteilsnahmen beider Seiten eingedämmt werden. Nach Auslaufen der Amtzeit des Mandatsträgers darf dieser während der folgenden Legislaturperiode weder als Angestellter noch beratend für Unternehmen tätig werden, die in irgendeiner Weise mit dem ehemaligen Ressort in Verbindung stehen. Damit wird sichergestellt, dass Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden werden.

Öffentliche Listen von Landesgeldern und den dazugehörigen Verträgen

http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

Die Bürger sollen Vergabeverfahren und Vertragsgrundlagen sowie die Verwendung der Landesgelder nachvollziehen können. Der Staat, respektive das Land Berlin, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel des Bürgers und nicht deren Eigentümer. Daher ist eine Einsichtnahme in Verträge des Staats aus Sicht der NRW-Piraten ein grundsätzliches Recht des Bürgers. Für alle Landesministerien soll verpflichtend sein, dass Auftragsvergaben sowie durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Die entsprechenden Unterlagen können dann auf einem Online-Portal für alle Bürger einsehbar gemacht werden. So hat die Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf diese Informationen, wodurch Transparenz in allen Arbeitsprozessen herrscht.

Offenlegung von großen Landesausgaben und -verträgen

http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

In diversen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass nicht das beste und günstigste Angebot für ausgeschriebene Bauvorhaben, Investitionen und andere Landesausgaben angenommen wird. Vielmehr scheinen oft undurchsichtige Entscheidungskriterien maßgeblich für den Zuschlag zu sein. Dies muss in Zukunft im Sinne der Landesfinanzen und der Bürgerinteressen verhindert werden.

Auch dies kann durch ein Online-Portal erreicht werden, auf welchem alle entscheidungsrelevanten Unterlagen veröffentlicht werden müssen. So können unabhängige Fachleute jederzeit nachprüfen, ob Entscheidungen im Sinne der Bürger getroffen wurden oder Nebenabsprachen zu vermuten sind. Jeder Vertrag mit einer Gesamtvertragssumme über zehn Millionen Euro, wobei die Vertragssumme über die Gesamtlaufzeit gilt, soll im vollständigen Wortlaut inklusive aller Anlagen im Internet für alle Bürger öffentlich einsehbar sein.

Gesetzestexte dürfen nicht von Lobbyisten und Wirtschaftsunternehmen geschrieben werden

aus http://wiki.piratenpartei.de/Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010

Die Landesregierung unterhält einen großen Apparat mit Beamten und leistungsfähigen Ministerien. Es ist nicht einzusehen, dass diese Unterstützung bei der Erstellung von Textvorlagen für Gesetzgebungsverfahren benötigen. In den letzten Jahren zeichnet sich eine zunehmende Einflussnahme auf Gesetzestexte durch Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten ab, die nicht zuletzt auf Bundesebene in der Affäre um die Kanzlei Linklaters ihren öffentlichen Höhepunkt feierte.

Die Berliner Piraten fordern daher, die Übernahme von Gesetzesvorlagen und die unmittelbare Einflussnahme von professionellen Lobbyisten auf Gesetzgebungsverfahren unter eine strenge öffentliche Kontrolle beziehungsweise ein teilweises Verbot zu stellen. Die Vergabe von Beratungsaufträgen an Dritte zum Zwecke einer Formulierung eines Gesetzestextes muss generell verboten werden.