BE:Parteitag/2016.3/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 001
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB161: 1.00
AntragsnummerP001 EinreichungsdatumAntragstitelEinführung einer Kindergrundsicherung AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsGrundsatzprogramm AntragsgruppeGeschlechter-& Familienpolitik AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen: Zur Abschaffung der Kinderarmut setzt sich die Piratenpartei Berlin für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Kindergrundsicherung soll Familien finanziell entlasten, Kinderarmut verhindern und jedem Kind die Möglichkeit geben, sein eigenes Potenzial zu entfalten. Sie besteht aus einem Kindergrundeinkommen und einer Chancengleichheitsbeihilfe. Das bedingungslose Kindergrundeinkommen gewährleistet das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr. Es ist anrechnungs- und steuerfrei. Die Chancengleichheitsbeihilfe hat das Ziel Betreuung, Mobilität, Bildung und Teilhabe für alle Kinder zu sichern. Die Beihilfe kann steuerpflichtig, bedarfsorientiert, altersabhängig oder abhängig vom Familieneinkommen gestaltet sein. Zudem kann sie teilweise auch Sachleistungen wie kostenfreier KiTa-Besuch enthalten. AntragsbegründungIn Berlin leben nach Angaben des Kinderschutzbundes rund 200.000 Kinder und Jugendliche unterhalb der Armutsgrenze, also jedes dritte Kind wächst in einer einkommensschwachen Familie auf. Die Folgen sind soziale Ausgrenzung, schlechtere Bildungschancen und weniger Möglichkeiten zur freien Entfaltung ihrer Talente. Bis zur Realisierung ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle in Deutschland lebenden Menschen, soll vorab eine Kindergrundsicherung in das bestehende System eingeführt werden. Zur Finanzierung der Kindergrundsicherung sollen die derzeitig sehr unübersichtlichen direkten und indirekten Transferleistungen für Kinder abgeschafft werden. An ihrer Stelle soll ein Kindergrundeinkommen in Höhe des Kinderfreibetrags (=sächliches Existenzminimum) von zurzeit 370,00 Euro monatlich eingeführt werden, das sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge ersetzt. Es soll jedem in Deutschland lebendem Kind unabhängig vom Einkommen seiner Eltern von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr mit einmaliger Antragstellung anrechnungsfrei zustehen. Die Chancengleichheitsbeihilfe in Höhe von bis zu 250,00 Euro monatlich soll den Kinderzuschlag, Teile der Sozialhilfe und ALG II für Kinder und das Bildungs- und Teilhabepaket ersetzen. Dieser Anspruch soll insbesondere Kindern in einkommensschwachen Familien die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Chancengleichheitsbeihilfe kann daher steuerpflichtig sein und der steuerlichen Progression unterliegen. Dadurch soll sie in erster Linie Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu Gute kommen. Die Höhe der Chancengleichheitsbeihilfe soll mittels eines Hebesatzes an regionale Besonderheiten, die dem föderalen Prinzip geschuldet sind, angepasst werden. Der Anspruch auf Kindergrundsicherung soll als eigenständiger Anspruch des Kindes gelten und kann nicht auf eigene Ansprüche der Eltern auf ALG II oder Sozialhilfe angerechnet werden. Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpad
Datum der letzten Änderung23.10.2016
Status des AntragsTOP„{{{TOP}}}“ ist keine Zahl. ???
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