BE:Parteitag/2016.2/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 017
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2016.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB161: 1.00
AntragsnummerP017 EinreichungsdatumAntragstitelBedingungslose vollständige Schulgebäudefinanzierung AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeBildung AntragstextErgänzung im Programm Bildungspolitik - konkurrierend zu Antrag http://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2016.2/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag_-_016 Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text dem Wahlprogramm 2016 Kapitel"Bildung" an geeigneter Stelle hinzuzufügen:
Bedingungslose vollständige SchulgebäudefinanzierungJahrzehntelange Sparpolitik in Berlin hat zu einem Verfall von Schulbauten mit enormen Folgekosten geführt. Inzwischen sind zwar Gelder bereitgestellt, durch den Stellenabbau im Öffentlichen Dienst benötigen die Bauämter jedoch Jahre, genehmigte Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen auszuschreiben und zu vergeben. Es ist sicherzustellen, dass Investitionsausgaben auch wirklich in Investitionen fließen und nicht anderweitig (z.B. zur Schuldentilgung) ausgegeben werden. Die Piratenpartei Berlin fordert eine vollständige bedingungslose Finanzierung der öffentlichen Schulgebäude, sowie aller zugehöriger Instandhaltungskosten und Nebenkosten durch die Landesebene, unabhängig von Faktoren wie der Anzahl der Schüler, die diese gerade besuchen. Die personelle Ausstattung der Bauämter muss verbessert werden. AntragsbegründungBereits zuvor eingereicht und nicht behandelt: https://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2015.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag_-_028
Die Senatsverwaltung finanziert Flächen und Räume in Schulen nur indirekt. Zuweisungsgrundlage für die Finanzierung ist die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler, für die jeder Bezirk nach Schularten den gleichen Betrag pro Schülerin und Schüler erhält. Eine Unterfinanzierung im Schulamt entsteht per se immer dann, wenn Schulen nicht voll ausgelastet sind. Eine Zwischennutzung von Schulflächen durch externe kostendeckende Mieter kann aufgrund der Notwendigkeit eigener Zugänge und Sanitäranlagen bis auf Ausnahmefälle wie Volkshochschulnutzung trotz intensiver Versuche nur in sehr seltenen Fällen umgesetzt werden. Schulgebäude sollten im öffentlichen Besitz verbleiben, um auf zukünftigen Schülerzuwachs vorbereitet zu sein. Ein großer Teil der Schulgebäude steht unter Denkmalschutz. Es ist wenig sinnvoll Schulgebäude aufgrund einer temporär fehlenden Finanzierung aus dem öffentlichen Besitz abzugeben, da Flächen für Neubauten von Schulgebäuden oder verfügbare Gebäude immer weniger werden. Eine neu eröffnete Schule hat grundsätzlich aufgrund des Aufwuchses von einem Beginn mit dem 1. Jahrgang und im nächsten Jahr dann dem Beginn des 2. Jahrganges bis zum Abschlussjahrgang immer über Jahre einen Leerstand, der nicht finanziert wird. Zusätzliche Räume in einer Schule verbessern die Qualität der Bildung durch die Nutzbarkeit als einzelne Fach- und Arbeitsräume. Im aktuellen Musterraumkonzept, mit dem berechnet wird, wie Schulen durch das Land Berlin finanziert werden, fehlen hingegen zusätzliche Betreuungsräume im Rahmen der Inklusion oder Möglichkeiten Schulkonzepte mit mehr Raumbedarf umzusetzen. Anstatt nur neue Schulfinanzierungskonzepte zu entwickeln, die dem unterschiedlichen Platzbedarf für Integration und Inklusion gerecht werden sollen, sollten die Schulgebäude vollständig finanziert werden. Bei einem neuen Musterraumkonzept würden wieder Fehlbeträge bei z.B. Altbauten oder Schülerschwund im Bezirkshaushalt entstehen. Weitere Räume sollten von der Schule oder dem Bezirksamt ohne abrechenbare Rechtfertigung genutzt werden können. Anstatt Sanierungsprogramme für Schulen zu verabschieden, die stets nicht geeignet sind den Sanierungsstau vollständig aufzulösen und zusätzlichen Personalbedarf und Bürokratieaufwand in den Bezirken verursachen, sollten die bezirklichen Schulgebäude bedingungslos entsprechend der notwendigen Kosten saniert und instandgehalten werden. Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpadnicht vorhanden
Datum der letzten Änderung24.04.2016
Status des AntragsTOP„{{{TOP}}}“ ist keine Zahl. ???
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