BE:Parteitag/2016.2/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 011
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2016.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular LMVB161: 1.00
AntragsnummerP011 EinreichungsdatumAntragstitelNetze AntragstellerAntragskommisison
AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeNetze AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2016 das Kapitel "Netze" durch folgenden text zu ersetzen:
NetzeDas Netz bietet die MöglichkeitenDie PIRATEN Berlin setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und sozialökonomischen Voraussetzungen abhängig, so dass keine flächendeckende Beteiligung der Berliner am digitalen Wissen gewährleistet ist. Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine kommunale Aufgabe des Landes Berlin an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.
Aufbau eines FreifunknetzesWir werden den Aufbau eines Freifunknetzes in Berlin unterstützen. Das auf der W-LAN-Technologie basierende Netz ist unabhängig von staatlicher Kontrolle und Zensur, zeitlich unbegrenzt verfügbar. Freifunknetze sind in der Nutzung kostenfrei und ermöglichen daher auch sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten die Teilnahme am Netz. Hierzu ist die unentgeltliche Bereitstellung geeigneter Dachflächen zur Vernetzung bestehender Freifunkknoten erforderlich, sowie die unentgeltliche Bereitstellung des Betriebsstroms. Seitens der Bezirksverwaltungen und der Senatsverwaltungen sind Dachflächen öffentlicher Gebäude bei Eignung bereitzustellen und die Erweiterung der Dachflächennutzung durch Förderangebote zu unterstützen. Wir werden im Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen eine enge Zusammenarbeit des Landes Berlin und der Stadtbezirke mit Berliner Freifunkinitiativen anstreben.
Bereitstellung von Hotspots durch das Land BerlinWir werden darüber hinaus dafür sorgen, dass in Verantwortung des Landes Berlin in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels Hotspots ein freier Internetzugang per WLAN angeboten wird. Mit diesen Hotspots werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Berlins als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Hotspots untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunknetze einzubinden, um die Interaktion, den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Berlinern zu ermöglichen.
Mauer der digitalen Spaltung überwinden!Wir setzen uns für kostenfreie, durch das Land Berlin geförderte Schulungsmöglichkeiten für alle interessierten Berliner und Gäste ein, die die Möglichkeit bieten, die digitale Spaltung hinsichtlich der Bedienkompetenzen zu überwinden. Wir werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern sowie gemeinnützigen Vereinen flächendeckende Schulungsmöglichkeiten schaffen.
Erweiterung des SpektrumsWir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, das zur Verfügung stehende, technisch nutzbare Frequenzspektrum zu erweitern, um die freie Nutzung des Internets zu gewährleisten.
Freistellung der Haftung für AnbieterUm diese Möglichkeiten der digitalen Teilhabe ausschöpfen zu können, ist die rechtliche Klärung der Haftung für die Inhalte, die über offene, anonyme Netzzugangssysteme übertragen werden, erforderlich. Wir werden uns dafür einsetzen, eine Klärung auf Bundesebene schnellstmöglich herbeizuführen. Anbieter sind von jeder Haftung freizustellen, da sich geltende Regelungen an geschlossenen Netzzugangssystemen orientieren. Betreiber aller Formen offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr zur Verantwortung gezogen werden, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird. AntragsbegründungWir brauchen das Kapitel. Ausgearbeitet auf dem Wahlprogrammthementag am 16.04.16 Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpadnicht vorhanden
Datum der letzten Änderung23.04.2016
Status des AntragsTOP„{{{TOP}}}“ ist keine Zahl. ???
|