BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS007 EinreichungsdatumAntragstitelRechnungsprüfer in der Landessatzung verankern AntragstellerHorst Wilms, Andreas, Ferdinand, Icke2Aida, Gabriele, Patrick, Achim, FJ AntragstypSatzungsänderungsantrag
Antragsgruppe- AntragstextDie Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei Berlin beschließt: in §7 Absatz 7 wird ein weiterer Punkt "Wahl von 2 Rechnungsprüfern" eingefügt. Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer. Diesen obliegen die Prüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Prüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten wurden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu erhalten. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Prüfung der Finanzen durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag vor der Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes verkündet und zu Protokoll genommen. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes. AntragsbegründungUnsere Satzung sieht bis jetzt das Amt des Rechnungsprüfers nicht vor. Dieser Antrag korrigiert diese Lücke. Wegen der Bedeutung eines korrekten Rechenschaftsberichtes über die parteilichen Finanzen in dem gesamten Zeitraum zwischen den Wahlen ist die Festlegung des Amtes der begleitenden Rechnungsprüfer sowie eine Definition der Aufgaben auch in der Landessatzung notwendig. Der Antrag lehnt an die Formulierung in der Satzung des Landesverbandes Thüringen an (§6b, Absatz 7, http://www.piraten-thueringen.de/partei/satzung/). Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung01.03.2014 Status des Antrags |
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt.