BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS002 EinreichungsdatumAntragstitelNeufassung § 11 Liquid Democracy AntragstellerMonika Belz, Helge Eichelberg AntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzungsabschnitt A - §11 Antragstext§ 11 LIQUID DEMOCRACY (1) Zwischen den Mitgliederversammlungen nutzt die Piratenpartei Deutschland Berlin das Konzept der Liquid Democracy, um online asynchron und zeitlich sowie räumlich unabhängig die Meinungs- und Willensbildung für ihre Mitglieder zu ermöglichen. (2) Den Piraten des Landesverbandes soll bei der Entscheidung von Sachfragen, unabhängig von ihren fachlichen Kenntnissen oder persönlichen zeitlichen Einschränkungen, eine möglichst umfassende Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt werden. (3) Die Piratenpartei Deutschland Berlin verfolgt das Ziel, Entscheidungen fachlich fundiert zu treffen. (4) Um Entscheidungen sowohl gemäß (3) fachlich fundiert treffen zu können als auch entsprechend (2) allen Mitgliedern gleichermaßen möglichst umfassende Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen, verwendet die Piratenpartei das im Folgenden beschriebene Konzept einer Liquid Democracy als Mittel der politischen Arbeitsteilung: (a) Delegieren auf eigenen Wunsch: Bei allen Abstimmungen, mit Ausnahme geheimer Abstimmungen, muss es jedem Mitglied möglich sein, das eigene Abstimmungsverhalten für einzelne, mehrere oder alle Abstimmungen auf eigenen Wunsch automatisiert an das Abstimmungsverhalten eines anderen Mitglieds zu koppeln. Das Mitglied, welches das eigene Abstimmungsverhalten an das Abstimmungsverhalten eines anderen Mitglieds koppelt, nimmt bei Teilnahme des anderen Mitglieds ebenfalls automatisch an einer Abstimmung teil und stimmt hierbei automatisch genau wie das andere Mitglied ab. (b) Delegieren verschiedener Themen an verschiedene Mitglieder: Bei der Kopplung des Abstimmungsverhaltens nach (a) kann ein Mitglied das eigene Abstimmungsverhalten für verschiedene Abstimmungen auch an unterschiedliche Mitglieder koppeln. (c) Ungenutzte Delegationen: Koppelt ein Mitglied das eigene Abstimmungsverhalten entsprechend (a) automatisiert an das Abstimmungsverhalten eines anderen Mitglieds und gibt das andere Mitglied keine Stimme ab, dann gibt auch das Mitglied, welches das eigene Abstimmungsverhalten automatisiert an das Abstimmungsverhalten des anderen Mitglieds gekoppelt hat, keine Stimme ab. (d) Widerruf von Delegationen: Eine Kopplung des Abstimmungsverhaltens nach (a) muss das Mitglied, welches das eigene Abstimmungsverhalten an das Abstimmungsverhalten eines anderen Mitglieds gekoppelt hat, jederzeit für die Zukunft widerrufen können. (e) Transitivität von Delegationen: Eine Kopplung des Abstimmungsverhaltens nach (a) ist verkettbar, d.h. ein Mitglied kann das eigene Abstimmungsverhalten automatisiert an das Abstimmungsverhalten eines anderen Mitglieds koppeln, auch wenn das andere Mitglied selbst wieder das Abstimmungsverhalten an das Abstimmungsverhalten weiterer Mitglieder gekoppelt hat. (f) Kreisdelegationen: Entsteht bei der Kopplung des Abstimmungsverhaltens von Mitgliedern eine Kreisbeziehung, so werden die Stimmen der daran beteiligten Mitglieder nur dann genutzt, wenn mindestens ein Mitglied den Kreis unterbricht. (g) Moderation: Die Systeme sind darauf ausgelegt, grundsätzlich ohne Moderation durch eine Versammlungsleitung auszukommen; eine Moderation durch eine von der Landesmitgliederversammlung gewählte Versammlungsleitung ist dennoch möglich. (h) Mechanismen der automatischen Moderation: Zur automatischen Moderation können die Systeme ein bestimmtes Quorum an Unterstützungsstimmen fordern, damit ein Antrag weiter diskutiert oder abgestimmt werden kann; ebenfalls ist beim Stellen von Anträgen und Einbringen anderer Beiträge eine automatische Beschränkung der Anzahl gestellter Anträge bzw. eingebrachter Beiträge pro Mitglied und Zeitspanne möglich. (i) Unterstützung durch Delegation: Die Unterstützung von Anträgen im Sinne von (h) ist grundsätzlich auch automatisch durch Delegation entsprechend (a) bis (f) möglich. (j) Einwilligung der antragstellenden Person bei Änderungen: In die Systeme eingebrachte Anträge dürfen grundsätzlich nicht gegen den Willen der antragstellenden Person verändert oder gelöscht werden; stattdessen ist es Mitgliedern möglich innerhalb eines vorher bestimmten Zeitraums Alternativanträge einzubringen, die dann ggf. mittels eines Präferenzwahlverfahrens abgestimmt werden. (k) Öffentlichkeit der Liquid Democracy: Beiträge und der Grad der Unterstützung, Bewertung sowie Zustimmung und Ablehnung bei der Abstimmung der Liquid Democracy Systeme werden von der Piratenpartei Deutschland Berlin unverzüglich veröffentlicht und online menschen- und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt. (l) Das Unterstützungs-, Bewertungs- und Abstimmungsverhalten der Mitglieder selbst ist nicht öffentlich einsehbar, soweit entsprechend der Satzung nichts anderes geregelt ist. Um taktisches Abstimmen zu vermeiden, wird bis zum Ende der Abstimmung das Abstimmverhalten der Mitglieder auch innerhalb der Systeme nicht sichtbar. (m) Jedem Pirat, unabhängig davon ob eine Teilnahmeberechtigung am System besteht, ist die Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand der Systeme zu gewähren. Während einer Abstimmung ist der Zugriff auf die jeweiligen Daten der Abstimmung gesperrt. (5) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach dieser Satzung in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt ist und die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Systeme anerkennt. Die Mitgliederversammlung kann über außerordentliche Teilnahmeberechtigungen entscheiden. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf. Die Stimmberechtigung richtet sich nach § 4 Abs. 4 der Bundessatzung (6) Die Piratenpartei Deutschland Berlin betreibt geeignete technische Systeme, welches stimmberechtigten Mitgliedern eine Teilnahme am Meinungs- und Willensbildungsprozess gemäß der Prinzipien dieser Satzung ermöglicht. Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb der Systeme sicher. (7) Die Organe sind gehalten, Systeme nach diesem Liquid Democracy Konzept mindestens zur Einholung von Beschlussempfehlungen als Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen. Entscheidungen gegen diese Empfehlungen sind schriftlich zu begründen. (7) Die Organe der Partei - mit Ausnahme des Schiedsgerichts - sind angehalten, die Anträge, die Systemen nach diesem Liquid Democracy Konzept positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln. (9) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems / der Systeme, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System / die Systeme einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf diese Systeme, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch beauftragte Administratoren vorübergehend gesperrt werden. (10) Alle Regelungen des § 11 “Liquid Democracy” gelten für jede Gebietsversammlung gemäß § 9 dieser Satzung sowie für jeden Bezirksverband einschließlich seiner etwaigen Untergliederungen gemäß § 10 dieser Satzung entsprechend. AntragsbegründungWir haben Liquid Democracy als Konzept in unsere Satzung aufgenommen, aber nie richtig festgelegt, was wir darunter verstehen. Daher ist es für Neumitglieder bzw. neue Teilnehmer der derzeitigen Instanz des Landesverbandes unter Verwendung der Software Liquid Feedback schwer, auf den Stand zu kommen, den andere Piraten durch die laufende Nutzung der Plattform haben. Weiterhin ist absehbar, dass wir im Landesverband mehrere Systeme haben, die für sich beanspruchen, dem Konzept von Liquid Democracy zu folgen. Diese Festlegung soll dazu führen, dass diese Systeme zumindest im Bereich Konzept Liquid Democracy einheitlich sind. Dies wiederum ist die Voraussetzung, dass sie vom Landesverband unter der Verantwortung des Vorstandes betrieben werden. Das hat den Vorteil, dass sich in Geschäftsordnungen und Nutzungsbestimmungen auf diese Bestimmung der Satzung bezogen werden kann und keine zusätzlichen Regelungen hierzu erfolgen. Darüber hinaus ist die Fassung einige Jahre alt und sollte sich an den Erfahrungen im Landesverband Berlin anpassen, auch hinsichtlich einer möglichen ständigen Mitgliederversammlung, so dass dann diese Satzungsbestimmung nicht wieder geändert werden muss. Vorgenannte Satzungsbestimmungen sind so gefasst, dass sie sowohl die derzeitige innerparteiliche Willensbildung des Landesverbandes als auch den Betrieb einer SMV umfassen, ohne detaillierte Vorgaben zum Betrieb selbst, der in Geschäftsordnungen oder Nutzungsbestimmungen zu regeln ist. Aufnahme der Begriffe asynchron und zeitlich und räumlich unabhängig. Asynchrone Arbeitsweise bedeutet, dass nicht synchron zum gleichen Zeitpunkt agiert werden muss. Beispielsweise stellen E-Mail und Internetforen asynchrone Kommunikationsformen dar, im Gegensatz zu Telefon- und Videokonferenzen, die synchrone Kommunikationsformen wären. Durch asynchrone Zusammenarbeit soll entsprechend Satz (1) + (2) eine Mitwirkung unabhängig von Raum und Zeit ermöglicht werden. Politische Arbeitsteilung Liegt dem Grundsatz zugrunde, dass nicht jeder alles gleichzeitig und in hoher Qualität erledigen kann, daher ist eine Arbeitsteilung wünschenswert. Um eine gleichberechtigte Teilnahme zu erreichen, ist die Kopplung von Stimmgewicht an andere Teilnehmer, die sich in anderen Themen als man selbst besser auskennen, sich intensiver damit beschäftigen, erforderlich, damit jedes Mitglied den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für die Themen nutzen kann, die das eigene Interesse betreffen, ohne aber auf die Mitwirkung bei anderen Themen zu verzichten. Hierfür ist Vertrauen in die fachliche oder soziale Kompetenz des Teilnehmers erforderlich, an dem man sein Stimmgewicht koppelt Transitive Delegationen - Im Landesverband Berlin arbeiten wir seit 2010 mit dieser Form der Delegation und haben gute Erfahrungen damit gemacht, so konnten auch in Zeiten von nicht permanent hoher Beteiligung am bestehenden System Entscheidungen getroffen werden. Darüber hinaus sind Transitive Delegationen die einzige Möglichkeit, dass trotz Übertragung bzw. Kopplung des Stimmgewichts an andere Teilnehmer das Stimmgewicht selbst nicht geschmälert wird und eine gleichberechtigte Teilnahme der akkreditierten Mitglieder möglich ist. Gleichberechtigt dadurch, dass jede Entscheidung der Teilnehmer respektiert wird, ohne ihnen Vorschriften zur Art und Weise der Delegationsvergabe zu machen. Kopplung von Stimmgewicht - bedeutet wie in Abs. 4 a beschrieben, dass Teilnehmer die ihr Stimmgewicht an ein anderes Mitglied übertragen, in jedem Fall so wie dieses Mitglied abstimmen, auch wenn es nicht an der Abstimmung teilnimmt. Eine Abhängigkeit der Kopplung des Stimmgewichts vom Ergebnis der Abstimmung durch das Mitglied, dass das zusätzliche Stimmgewicht erhält, ist nicht erwünscht. Das Mitglied, das mehr als ein Stimmgewicht auf sich vereint, soll sich genauso verhalten, als hätte es nur sein eigenes Stimmgewicht. Übertragung, Kopplung von Stimmgewicht ist eine Vertrauensentscheidung, wenn man mit dem Abstimmungsergebnis nicht einverstanden ist, ist anzuraten, diese Kopplung abzuändern oder zukünftig selbst direkt zu unterstützen, bewerten bzw. abzustimmen. Moderation Das bekannte System zur innerparteilichen Willensbildung kommt ohne Moderation durch Quoren zur Unterstützung und vor Abstimmung aus. Im Falle eines Beschluss einer SMV oder ähnlichem ist eine Versammlungsleitung unabdingbar, die zumindest die Ergebnisse der Plattform regelmäßig und zuverlässig dokumentiert. Da dies eine verantwortungsvolle Aufgabe ist, sollte deren Wahl im Rahmen einer Landesmitgliederversammlung erfolgen. Änderungen von Anträgen durch Anregungen etc. Antragstellende Personen sollen ihre Anträge, sofern sie hinreichend viele Unterstützungsstimmen haben, auch tatsächlich zur Abstimmung bringen können. Anstelle von Änderungsanträgen treten Alternativanträge, die mit einem Präferenzwahlverfahren abgestimmt werden, bei der ähnlich lautende Anträge sich nicht prinzipbedingt gegenseitig aufgrund von Stimmenaufteilung schaden. Somit können insbesondere Minderheiten im Sinne ihre Positionen zur Erörterung bringen und für diese unabhängig von Vorabsprachen eine Mehrheit erlangen. Veröffentlichung - In dieser Satzungsbestimmung wird lediglich geregelt, dass die Beiträge, also die Initiativen, Anregungen und Alternativen sowie der Grad der Unterstützung, Bewertung und Zustimmung bzw. Ablehnung ersichtlich ist. Alles weitere sollte in in der weiteren Satzung, Geschäftsordnungen oder Nutzungsbestimmungen geregelt werden. Einsichtnahme - Diese Möglichkeit entstammt der alten Fassung der Satzungsbestimmung, es sagt nicht über das WIE der Einsichtnahme aus, die wiederum in der weiteren Satzung, Geschäftsordnung oder Nutzungsbestimmungen zu regeln sind. Empfehlungen aus Systemen nach Liquid Democracy Konzept - hier wurde zur alten Fassung - soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt ergänzt - im Hinblick darauf, dass ggf. eine SMV oder ähnliches beschlossen wird. Im Großen und Ganzen gibt diese Fassung die gegenwärtige Handlungsweise mit Liquid Democracy Konzepten wieder und ist nichts Neues, sondern nur verständlicher und konkreter gefasst. Darüber hinaus sind an geeigneten Stellen Vorkehrungen für den Beschluss einer SMV oder ähnlichem getroffen worden. Liquid FeedbackNeufassung § 11 Liquid Democracy - https://lqpp.de/be/initiative/show/2705.html Piratenpadhttps://piratenpad.de/p/LiquidDemocray-Satzung-Berlin Ja: 35 (80%) · Enthaltung: 2 · Nein: 9 (20%) · Angenommen Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung27.02.2014 Status des Antrags |