BE:Parteitag/2013.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS001 EinreichungsdatumAntragstitelQuoren für Gebietsversammlungen auf stimmberechtigte Piraten beziehen AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzungsabschnitt A - §9 AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
AntragsbegründungWas passiert hier?O. g. Stellen in unserer Satzung regeln Quoren, die darüber entscheiden, ob eine Gebietsversammlung durch Basispiraten einberufen werden kann und ob eine Gebietsversammlung beschlussfähig ist. Sinngemäß werden die alten Regelungen: 5 bzw. 10 % der Piraten durch: 5 bzw. 10 % der satzungsgemäß im Gebiet zur Ausübung des Stimmrechts befugten Piraten geändert. Warum soll dies passieren?Praktisch ist es recht einfach ein Pirat zu sein. Aufwendiger wird es, als satzungsgemäß stimmberechtigter Piraten zu gelten. Hierfür darf man entsprechend unserer Satzung z. B. maximal drei Monate lang seinen Mitgliedsbeitrag schuldig bleiben. Das Problem ist nun, dass sich alle für die Gebietsversammlung relevanten Quoren bisher auf die Anzahl der (einfachen) Piraten beziehen! Warum ist dies ein Problem? Die bisherige Regelung besitzt eine leichte Widersinnigkeit, die schlimmstenfalls zu Manipulationen einladen kann! Diese Manipulationsgefahr soll mit folgenden Gedankenexperiment angedeutet werden: Ab einer Nichtzahler-Quote von 95 % wird ein Bezirk qua bisheriger Satzung beschlussunfähig! Bevor dieser Punkt erreicht wird, ist es jedoch naheliegender, dass bei einer hohen Zahl inaktiver bzw. nicht zahlender Piraten die Durchführung von Gebietsversammlungen unnötig erschwert wird. So werden inzwischen in Friedrichshain-Kreuzberg beschlussfähige Gebietsversammlungen nach der Eintrittswelle im letzten Jahr spürbar knapper erreicht! Die beantragte Satzungsänderung soll die Quoren für eine Gebietsversammlung generell auf die Menge der stimmberechtigten Piraten beziehen! Es ist m. E. allgemein üblich, dass sich Quoren auf die Quantität der Stimmberechtigten stützen. Zudem wird die Arbeitsfähigkeit unserer Gebietsversammlungen aufrecht erhalten, ohne dass einerseits die bisherige Idee des Quorums wesentlich geändert wird und andererseits es zu irgendwelchen Zwangsmaßnahmen gegen nichtzahlende Piraten kommt! Woher stammt die genutzte ergänzende Formulierung?Die Formulierung "zur Ausübung des Stimmrechts befugter Pirat" wurde angeregt durch die Bundessatzung. Die Formulierung "stimmberechtigter Pirat" möchte ich meiden, um keiner Unklarheit in unserer Satzung Vorschub zu leisten. Meines Erachtens nutzt unsere Landessatzung die Formulierung "stimmberechtigter Pirat" im Paragrafen § 17 (Auflösung) bereits im Sinne eines auf der Versammlung akkreditierten Piraten, was somit nicht der hier gewollten Intention entspräche. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung22.02.2013 Status des Antrags |