BE:Marzahn-Hellersdorf/BVV/Protokolle/Sitzung/2014-11-24c
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= Mitschrift Geschäftsordnungsausschuss =
- Ort: Rathaus Marzahn, Raum 001
- Datum: 24.11.2014, 17:00 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Abstimmung über die Tagesordnung
- 2 Protokollkontrolle der Sitzung vom 13.10.2014 - 014-GO-VII
- 3 Regelung zur Redezeitbegrenzung
- 4 Regelungen für Integrationsausschuss/Partizipation
- 5 Ergänzung der GO BVV in § 17 und/oder 21: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse ohne Dringlichkeit - 0504/VII
- 6 Verschiedenes
- 7 Tagesordnung für die nächste Sitzung
- 8 Termin der nächsten Sitzung
Abstimmung über die Tagesordnung
- keine Änderungswünsche
- es wird wie eingeladen verfahren
Protokollkontrolle der Sitzung vom 13.10.2014 - 014-GO-VII
- keine Änderungswünsche
- das Protokoll wurde einstimmig bestätigt
Regelung zur Redezeitbegrenzung
- ein Vorschlag zur Regelung der Redezeiten wurde durch den Ausschussvorsitzenden erarbeitet
- der Entwurf wurde an die Mitglieder des Ausschusses verteilt
- es liegt dem Entwurf die Variante der Fraktion der Piratenpartei zu Grunde
- zwei Minuten pro Einzelverordnete*r; keine Regelung für mündliche Fragestunde
- soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden
Regelungen für Integrationsausschuss/Partizipation
- zum 06.11. wurde ein Entwurf für die Aufnahme des Integrationsausschusses in die GO an die Mitglieder des Ausschusses verteilt
- Formulierung basiert auf der beispielgebenden Formulierung in der GO BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (orientiert am ...)
- Text: "Integrationsausschuss
- (1) Der Integrationsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten, die nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes haben. Der Ausschuss kann sich mit allen Themenstellungen befassen, die Integrationsfragen berühren. Soweit ein Anknüpfungspunkt zu einer Entscheidung der BVV (§ 12 BezVG) vorliegt, ist er vorher zu hören.
- (2) Insbesondere Vereine und Verbände nach § 6 Abs. 4 des Partizipations- und Integrationsgesetzes, die im Bezirk wirken, sollen den Fraktionen Vorschläge für die Wahl der Bürgerdeputierten unterbreiten. Die Vorsteherin/der Vorsteher gewährleistet die rechtzeitige Wahrnehmung dieses Rechts durch entsprechende Veröffentlichungen. Sie/er hat dabei die Zusammenarbeit mit der/dem Integrationsbeauftragten im Bezirksamt anzustreben."
- es wird vorgeschlagen diese Formulierung unter §18 a in die GO aufzunehmen
- entsprechend wird ein Ausschussantrag die BVV vorbereitet
- der Ausschuss beschließt dies einstimmig
Ergänzung der GO BVV in § 17 und/oder 21: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse ohne Dringlichkeit - 0504/VII
- Antragstext: "§ 21 GO BVV wird wie folgt geändert:
- (1) unverändert
- (2) Ausschussanträge und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die nach Ablauf der Frist gemäß § 20 (2) GO BVV eingereicht werden, werden ohne Vorliegen einer besonderen Dringlichkeit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt, wenn sie bis spätestens drei Tage, bevor die Sitzung stattfindet, um 9.00 Uhr der Vorsteherin der BVV vorliegen (in der Regel montags).
- (3) ehemals (2)
- (4) ehemals (3)
- (5) ehemals (4)"
- Abstimmung:
- mehrheitlich bei vier Ja Stimmen und einer Enthaltung beschlossen
Verschiedenes
- Audioaufzeichnungen der BVV-Sitzungen
- Nur wenn Wortprotokoll beantragt wird oder generell?
- bisherige Regelung umfasst durchgehende Aufzeichnung (analog zum Plenum das AGH)
- bei den Fraktionen gibt es keinen Änderungsbedarf
- Wie lange sollten die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?
- laut GO derzeitig (§46) fünf Jahre nach Ablauf der Wahlperiode
- Wortprotokolle werden nicht mehr öffentlich verschickt
- Nur wenn Wortprotokoll beantragt wird oder generell?
- Überweisung von Vorlagen zur Kenntnisnahme
- eine Überweisung in Ausschüsse kann eine aufschiebende Wirkung für angeregtes Verwaltungshandeln haben
- teilweise werden Handlungen nicht durchgeführt, wenn die Kenntnisnahme nicht abschließend vollzogen wurde
- eine Überweisung in Ausschüsse kann eine aufschiebende Wirkung für angeregtes Verwaltungshandeln haben
- zur Besprechung in den Fraktionen:
- explizit identifizieren, welche Kenntnisnahmen mit neuem Arbeitsauftrag versehen werden sollen
- andere Vorlagen sollen trotzdem zur Kenntnis genommen aber überwiesen werden
- wäre es ratsam, wenn es 2x Konsens-B gäbe?
- ein mal mit Vollzug der Kenntnisnahme und ein mal ohne Vollzug der Kenntnisnahme, weil noch ein Arbeitsauftrag folgt / folgen soll
Tagesordnung für die nächste Sitzung
- nach Arbeitsplan
Termin der nächsten Sitzung
- 02.02.2015 um 17 Uhr wieder im Alten Rathaus