BE:Marzahn-Hellersdorf/BVV/Protokolle/Sitzung/2014-01-09b

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Mitschrift Ausschuss Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung

Datum: Donnerstag, 09.01.2014, 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Ort: Rathaus Marzahn, Raum 2017

Tagesordnung

  • ohne Änderungen angenommen

Protokollkontrolle

  • ohne Änderungen angenommen

überwiesene Drucksachen

1203/VII Zentrenkonzept Marzahn-Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 0586/IV)

Vollständiges Dokument unter: http://www.berlin.de/imperia/md/content/bamarzahnhellersdorf/ba-beschlsse/2013/vzb586_iv.pdf (da nicht im Allris)

  • Hr. Gräff führt ein
  • Hr Weisbach erläutert die Grundlagen des Konzept
    • zunächst wurde die Frage geklärt, "Wie definiert sich ein Zentrum / zentraler Versorgungsbereich?"
      • Kriterien wie Einzugsbereiche, Kaufkraft, etc. sind hier entscheidend
    • es gibt es eine Hierarchie der Zentren: Stadtteilzentrum --> Ortsteilzentrum --> Nahversorgungszentrum --> etablierter Nahversorgungsstandort
    • es gibt auch eine Hierarchie für Fachmarktzentren: Fachmarktaglomeration --> übergeordneter Fachmarktstandort --> bezirklicher Fachmarktstandort
    • Einzelhandelsstandort bis 2.000 m² können auch außerhalb der definierten Zentren in zentralen städtebaulichen Lagen zugelassen werden
  • Fr. Gierseke (Stadtplanerin, Planungsbüro Plan und Recht GmbH) führt weiter aus
    • Erhöhung auf 2.000 m² erfolgt um die "Besserstellung" der Discounter (bisher maximal 800 m²) aufzuheben und auch Anbieter mit Vollsortiment die Möglichkeit zu geben außerhalb de Zentren aktiv zu werden
      • Ziel: Verbesserung des Angebotes im Bezirk
    • übergeordnete Ziele / Grundsätze: flächendeckende Grund- und Nahversorgung; zentrenrelevanter Einzelhandel nur in den Zentren, Nahversorgung aber auch au0erhalb möglich (unter Auflagen / mit Bedingungen)
    • Wie soll mit den Anfragen für neue Nahversorgungs-Standorte außerhalb der Zentren umgegangen werden? Idee: standartisierter Prüfbogen
      • Unterscheidung in Nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel und Zentrenrelevanter Einzelhandel (hier im Speziellen nach Nahversorgung)
      • weiter siehe Dokument, Seiten 12-18
    • weiter besteht die Möglichkeit über Bebauungspläne die die Ziele des Zentrenkonzeptes umsetzen, neue Nahversorgungsstandorte an Orten an denen sie nicht gewünscht sind zu unterbinden bzw dem sehr enge Grenzen zu setzen (Ausnahmen nur im Einklang mit dem Zentrenkonzept)
      • wenn noch kein Bebauungsplan für einen Standort vorhanden ist, muss einer (mit für Projekte aufschiebender Wirkung) aufgestellt / gestartet werden
  • Abstimmung
    • 14 Ja-Stimmen
    • 0 Nein-Stimmen
    • 0 Enthaltungen

Ende der Sitzung: 19.00 Uhr