BE:Marzahn-Hellersdorf/BVV/Protokolle/Sitzung/2013-05-30
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- Ort: Rathaus Marzahn, Raum 001
- Datum: 30.05. 17.00 - xx.xx Uhr
Inhaltsverzeichnis
generelle Ideen
- ähnlich eines Gesetzeskommentars einen GO-Kommentar erstellen
- zur Ausführung/Erklärung der Intention
Beratung über die GO
§ 2
- Schriftführer nach Höchstzahlverfahren --> Konsens
§ 9
- Absatz (1) weiterer Diskussionsbedarf - entweder redaktionelle Änderung oder streichen (weil der §9 das freie Mandat eingrenze)
- Hr. Döhring: grundsätzlich richtig; bei Nichtmitarbeit aber z.B. auch kein Anspruch auf Sitzungsgeld; Satz ist rechtlich letztlich entbehrlich
- Vorschlag Hr. Mätz: in Absatz (1) Satz 1 "verpflichtet" in "aufgefordert" ändern
- Absatz (2) - Ergänzung um "beim Büro der BVV"
- Hr. Döhring: Ergänzung ist nicht nötig, Vorstehrin beinhaltet bereits das BVV-Büro
- Vorschlag Hr. Wilke: unverzüglich streichen --> Konsens
§ 13
- Satz 1 von Absatz (2) bleibt Absatz (2), der Rest des Absatzes wird zu einem neuen Absatz --> Konsens
- Nummerierung der restlichen Absätze erhöht sich um 1
§ 14
- Verteilung der Bürgerdeputiertenplätze - globale vs. lokale Zugriffe
- Frage ist ob Bürgerdeputierte bei der Abbildung der Mehrheitsverhältnisse der BVV im Ausschuss mit eingerechnet werden
- Hr. Döhring: kann nicht abschließend geklärt werden, der Punkt wird nochmal mitgenommen
- Einwand Hr. Wilke: es sollte um die Punkte gehen bei denen es Klärungsbedarf gibt, hier sieht er aber keinen Klärungsbedarf; wäre was für die nächste Legislatur
§ 16
- Vorschlag: Streichung (2) Satz 2 --> scheint Konsens
- damit müssen beantragte Sondersitzungen auch durchgeführt werden und können nicht mit Beginn der Sitzung beendet werden
§ 17
- Absatz 1 --> 10 Tage bleiben bestehen
- Anmerkung: Nachtragstagesordnung im Ausschuss muss nicht behandelt werden (da damit nicht eingeladen wurde)
- Absatz 6 --> Hausaufgabe: in den Fraktionen klären, ob die Begründung entfallen soll oder nicht
- möglicher Vorschlag: Stellungnahme/Begründung vom Ausschuss beschließen lassen
- vernünftiges Berichterstattungswesen sinnvoll (zur Entscheidungsfindung für die BVV)
- möglicher Vorschlag: Stellungnahme/Begründung vom Ausschuss beschließen lassen
- Absatz 9 - Wiedervorlage streichen oder nicht --> nach wie vor uneinheitlich
- Absatz 13 - "Ablehnungen begründen" - streichen oder nicht? --> nach wie vor uneinheitlich
- möglicher Vorschlag: mit Beschluss ähnlich wie bei Absatz 6 verfahren
§ 19
- Ergänzung Absatz 6 um zwei weitere Anstriche --> Konsens
- Resolutionen der BVV und terminliche Änderungen (?)
§ 20a
- Anmerkung vom BA: fühlt sich für die Veröffentlichung nicht zuständig
- kleine Änderung an dem konsensualen Text "übergibt die Vorsteherin in Form einer Pressemitteilung..."
- Vorschlag Hr. Döhring: Klärung in welcher Form an wen zu übergeben nicht nötig; Pflicht zur Veröffentlichung würde ausreichen
- wird beim nächsten mal abschließend geklärt
§ 23
- Absatz 2 "nach Beschlussempfehlung" ändern in "bei Vorliegen der Beschlussempfehlung" --> Konsens
- Absatz 1 Satz 3+4 --> kann entfallen, da in §17 geregelt
§ 24
- Absatz 3 "Zusatzantrag" streichen --> Konsens
§ 25
- Absatz 3 - Möglichkeit der zusätzlichen schriflichen Beantwortung streichen
- Diskussion über generelle vorzeitige schriftliche Beantwortung und Auswahl der in der Sitzung noch zu behandelnden Großen Anfragen
- Hr. Döhring: Antworten unterliegen auch immer einer politischen Komponente die nur auf der Sprechspur übertragen werden; hier würde sich die BVV ggf. selbst beschränken
- Hausaufgabe Hr Wilke: Text dazu ausformulieren
- Absatz 4 - Nichtbeantwortung "muss" statt "sollte" einfügen
- alternativ "soll" statt "sollte"
- Abstufung: kann -> soll -> muss (von schwach zu stark)
- soll = in der Regel (nur Ausnahmen möglich)
- muss = immer
- Absatz 5 - "Sachanträge" ändern in "Initiativanträge" --> wird beim nächsten mal behandelt
§ 27
- "bis zu 3 Nachfragen" bei 5 Fraktionen --> Widerspruch, wird beim nächsten mal geklärt
- Diskussion über die Pflicht des Bezirksamtes zur Berichterstattung
- kann das BA zur Berichterstattung gezwungen werden
- Vorschlag: wenn es keinen Bericht gibt, können bis zu "n" Fragen an die/den jeweilige/n Stadträtin/Stadtrat gestellt werden
§ 28
- Aussage des BA: generelle schriftliche Beantwortung nicht leistbar
§ 33
- Absatz 6 - Hr. Krug: Was ist mit Privatinteresse gemeint, wäre Interessenskonflikt o.ä. nicht präziser?
- Hr. Döhring: Regelung in der GO wäre rechtlich nicht nötig, da im BezVG geregelt, als "Erinnerungsfunktion" aber sinnvoll; Vorschlag: übernehmen des Textes aus dem BezVZ §11 (3)
§ 35
- "Übergang zur Tagesordnung"
- Hr. Döhring: kann auch nicht klären, was genau damit gemeint ist
- Vorschlag: streichen dieses Punkte sowie Absatz 4
- Vorschlag: Streichung von Absatz 2
- Schwierig bei "Schluss der Beratung" --> Redner/innen könnten sich Vorteile verschaffen
- wird beim nächsten mal diskutiert
- Hr. Wilke: Wortprotokoll bereits vor Beginn der Debatte beantragen, da es um die Sache gehen soll, nicht um "Verfehlungen" zu dokumentieren
- Hr. Ostehr: Könnte dazu führen, dass mehr Wortprotokolle angefordert werden
- wird beim nächsten mal diskutiert
§ 43
- aufnehmen eines "Ersetzungsantrages" in die Abstimmungsreihenfolge
- Änderung Anstrich b) in "Überweisung in die Ausschüsse"
Sonstiges
- Anmerkung von Hr. Döhring: kommentierte Fassung der GO erstellen, gerade für die Vorsteherin als Hilfestellung
- zur nächsten Sitzung sollen alle offenen Punkte in den Fraktionen besprochen werden
- die Themen Anfragen, Rotation, Zeitbegrenzungen werden in einer separaten Sitzung behandelt
- nächste Sitzung 16.08. (Freitag) 17.00 Uhr, ohne Fr. Kühne