BE:LiquidFeedback Themendiskussion/659

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Habe zusammen mit Jan Albrecht einige Veränderungsvorschläge erarbeitet. Jan befürwortet all unsere Vorschläge, hat aber große Sympathie für den Ansatz Redings, eine Verordnung (diese setzt im Gegensatz zu einer Richtlinie automatisch alle nationalen Datenschutzgesetze außer Kraft) zu erlassen, die dann auch überall in Europa gilt. Denn nur so ist dem "Raise to the bottom" in Bezug auf die Ansiedlung internationaler Unternehmen in dem Land ihrer Wahl (Facebook in Irland) effektiv zu begegnen. Falls in dem Entwurfsprozess, der noch ganz am Anfang steht, bestimmte rote Linien überschritten werden, müssen wir die Verordnung dann eben auch ablehnen. Hier ist die Idee für einen geänderten Text:


"Datenschutzniveau des Landes Berlin durch die effektive EU-Verordnung erhalten und ausbauen!


Das Abgeordnetenhaus von Berlin wolle beschließen:

Der Senat und der Regierende Bürgermeister werden aufgefordert, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für die Stärkung des Datenschutzes auf EU-Ebene einzusetzen, um das Datenschutzniveau im Land Berlin zu erhalten und auszubauen sowie die Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 I, 1 I GG (nach Rechtsprechung des BVerfG), Art. 33 VvB und Art. 8 Grundrechtecharta der EU sicher zu stellen. Dazu zählen vor allem folgende Eckpunkte:

  • Wir finden es grundsätzlich richtig, eine Verordnung zur Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzniveaus zu erlassen und unterstützen die Initiative der Kommission daher. Wir fordern jedoch, dass durch diese Maßnahme das maximale Datenschutzniveau erreicht wird, sodass dem Land Berlin auch in Zukunft ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet bleibt und nicht abgebaut wird.
  • Dazu sind besonders die für den Datenschutz der europäischen Bürger nachteiligen Veränderungen, die im Zuge der Interservice Konsultation 2012 hinzukamen, rückgängig zu machen.
  • Das im Entwurf der EU Kommission zur allgemeinen Datenschutzverordnung (Proposal for a General Data Protection Regulation – COM(2012) 11/4 draft) angestrebte höhere Schutzniveau soll als neuer Mindeststandard erhalten bleiben und nicht im legislativen Prozess verwässert werden.
  • Datenschutzaufsichtsbehörden über den nichtöffentlichen Bereich, wie der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sollen nicht aus demokratischen Zusammenhängen gerissen und ihre Kontrollrechte nicht durch Berichtspflichten gegenüber EU-Behörden ersetzt werden.
  • Die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichtes und die in Bund und Ländern geschaffene einschlägige Rechtsprechung zu Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung sollen nicht ausgehebelt werden.
  • Falls die in den obigen Punkten beschriebenen Forderungen nicht gewährleistet werden können, werden wir im Zweifel die Verordnung ablehnen und fordern, dass der weitere Prozess im Rahmen einer Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebungsakte erfolgt – insbesondere der Richtlinien 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) und 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)."