BE:LiquidFeedback Themendiskussion/487
Inhaltsverzeichnis
Diskussion Infrastruktur und Transparenz
Die Infrastruktur wird in der Initiative S-Bahn Berlin in kommunale Hand behandelt, hierzu bitte auch die Diskussionsseite zum zum Thema 486 berücksichtigen.
Die Transparenz bei der S-Bahn-Berlin GmbH inkl. Klärung aller Vorgänge wird im Thema Transparenz im ÖPNV - S-Bahn behandelt. Alle Themen rund um die S-Bahn stehen im Pad
BGH Urteil 08.02.2011
Punkt 59 scheint für mich ausschlaggebend zu sein:
b) § 4 Abs. 3 Nr. 2 ist dahin auszulegen, dass Leistungen, die ein-mal zum Gegenstand einer freihändigen Vergabe über eine Laufzeit von zwölf Jahren gemacht worden sind, grundsätzlich nicht abermals durch eine entspre-chende Vereinbarung in dieser Weise vergeben werden können. Bereits die Vergabe einer einzelnen Linie ist nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 nur einmalig und selbst dann nur für nicht länger als drei Jahre zulässig. In Anbetracht dieser Regelung kann nicht angenommen werden, dass § 4 Abs. 3 Nr. 2 VgV ermögli-chen will, Aufträge für den Betrieb einer Linie über mehr als drei Jahre oder für mehrere Linien über mehr als 12 Jahre durch Kettenverträge im Wege freihän-diger Vergabe zu erteilen. Dies gilt umso mehr, als die Laufzeit einer entspre-chenden Vereinbarung konsequenterweise erneut zwölf Jahre müsste betragen können. Dadurch würde der betreffende Dienstleistungsverkehr auf unannehm-bar lange Zeit dem Wettbewerb vorenthalten. Einem solchen Normverständnis stünde unter diesem Gesichtspunkt ferner entgegen, dass § 4 Abs. 3 VgV ge-mäß Art. 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 7. November 2002 am 31. Dezember 2014 außer Kraft tritt. Diese zeitliche Be-fristung der Regelung durch den Verordnungsgeber spricht ebenfalls dafür, dass mehrere aufeinander folgende Vereinbarungen nicht möglich sein sollen.
Andere Quelle http://www.derneuekaemmerer.de/veranstaltungen/pdf/oufs2010/Wettbewerbs-Finanzierungsfragen.pdf (Seite 16)
VgV §4 Abs. 3 und 2 (2003)
- Punkt 1: einzelne Linie, Laufzeit max.3 Jahre einmalige Direktvergabe
- Punkt 2: längere Verträge einmal Direktvergabe mit Teilausschreibung, dann Vollausschreibung
- Laufzeitbegrenzung nach VO 1370 10 statt 15 Jahre
- Wahlrecht nach §15 Abs. 2 AEG „Die zuständigen Behörden … können diese Leistungen ausschreiben.“ (1993)
- Freihändige Vergabe möglich, aber keine exklusiven Verhandlungen mit nur einem Bieter
◦ Bei Freihändiger Vergabe sollen möglichst Angebote im Wettbewerb eingeholt werden. VOL (A) §7 Abs. 2 Satz 3
Das alles bringt mich zu dem Schluss, dass in der gleichen Konstitution, Land Berlin vergibt die Leistung, DB Regio hat die Infrastruktur und S-Bahn-Berlin GmbH tritt als Anbieter auf eine weitere freie Vergabe des Landes Berlin an die S-Bahn-Berlin GmbH nicht möglich ist. Eine Direktvergabe ist nur einmalig möglich, danach muss eine Vollausschreibung erfolgen.
Lösungsmöglichkeit für eigenen Personennahverkehr, damit Betrieb der S-Bahn durch Land Berlin
Schritt 1 Änderung der Grundlage ÖPNV
- Berlin muss beschließen, selbst öffentliche Personenverkehrsdienste zu erbringen, damit nimmt sich Berlin die Möglichkeit öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt an eine rechtlich getrennte Einheit zu vergeben. Das wäre die zweite Möglichkeit eine Ausschreibung zu verhindern.
Schritt 2 keine Vergabe
- Dies bedeutet, dass keine Leistungen des ÖPNV vergeben werden können, daher muss für den Betrieb der S-Bahn Berlin eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet werden, sofern dies die BVG nicht übernimmt.
Nachteile:
- Berlin braucht einen eigenen Fuhrpark oder feste Konditionen innerhalb einer Leasingmöglichkeit mit Herstellern
- Berlin ist nicht unabhängig, sondern abhängig von den Angeboten der Hersteller
- Der Öffentliche Nahverkehr ist somit abhängig von günstigen Angeboten, weiterhin sind umfangreiche finanziellen Mittel für die Errichtung von Werkstätten bzw. Abschluss von Wartungsverträgen erforderlich.
- Infrastruktur hierfür muss geschaffen werden oder Nutzungsverträge vom Land Berlin vertraglich mit der DB Regio / sofern keine Übertragung ins kommuale Eigentum erfolgt ist.
Vorteile:
- Direkte Kontrolle der Wartung, der Pflege, des Fahrdienstes
- Direkter Zugriff auf eventuelle Überschüsse des ÖPNV
- Keine Abhängigkeit von Betreibern
- Vorgänge können in Verantwortung des Landes transparent gestaltet werden
- Beteiligung von Bürgern an Entscheidungen ist möglich
Machbarkeit
Ich sehe es sehr skeptisch, dass diese Umsetzung bis 2017 möglich ist, dann endet der jetztige Vertrag mit der S-Bahn-Berlin-GmbH, daher ist m.E. nur folgende Vorgehensweise möglich:
Ausschreibung beibehalten mit Ziel ÖPNV mittelfristig in Berliner Hand
Ausschreibung Konzept Öffentlicher Nahverkehr
Dieser Punkt bleibt nach wie vor dringend, es muss aus den Fehlern, die begangen worden sind, gelernt werden, dafür ist Transparenz von nöten, die bereits in einer anderen Initiative gefordert wird. Ziel dieses Konzeptes wird erweitert gegenüber Inititiative "wettbewerbsorientierter Betrieb" in ÖPNV vom Land Berlin.
Vorbereitung Betriebszeit ab 2017
Nach der erfolgten freien Vergabe ist nur noch eine Vollausschreibung möglich, um den Betrieb der S-Bahn aufrecht zu erhalten, sollte dies erfolgen, inwiefern aufgrund einer Notfallsituation eine Teilvergabe direkt an die S-Bahn-Berlin GmbH erfolgen kann, ist zu prüfen, ansonsten wie in der Initiative beschriebene Ausschreibung der Teilstrecken mit Begrenzung auf 10 Jahre und Ankündigung der Absicht der vollständigen Übernahme des ÖPNV durch Berlin
Fuhrpark
Innerhalb des Konzeptes sollte geprüft werden, inwiefern die Möglichkeit des Leasings für Triebfahrzeuge und Züge besteht, Möglichkeiten der Anmietung des vorhandenen Fuhrparks S-Bahn-Berlin GmbH durch Land Berlin oder Dritte ebenfalls.
Ziel ist der Aufbau eines eigenen Fuhrparks, dessen Betrieb mittel bis langfristig vom Land Berlin übernommen wird.
Betrieb in kommunaler Hand
Dieser Betrieb muss auf finanziell solider Basis stehen, um den Betrieb gewährleisten zu können. Diese finanzielle Planung schließt das Für und Wider der Gründung einer weiteren Anstalt öffentlichen Rechts ein bzw. die Übernahme des ÖPNV komplett durch die BVG.
Jedem sollte klar sein, dass bei Schritt 1 es wieder möglich ist, sich für eine direkte Vergabe oder Ausschreibung zu entscheiden, das ist eine politische Entscheidung, die nach anderen Einflüssen anders gefällt werden kann.