BE:LiquidFeedback Themendiskussion/465

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Zu Anregungen zur Inititative 993

Anregung 1214: "Anfrage an Nutzer näher beschreiben"

1. Ich halte es nicht für nötig, das Verfahren der Überprüfung der Mitgliedschaft näher zu definieren.
2. Erfolgt die Antwort, man sei kein Mitglied des LV Berlin, ist es z.B. Sache der Piraten, die als Listenmoderator fungieren, Sanktionen zu verhängen. Wenn ein tatsächliches Mitglied hier eine unwahre Antwort gibt, ist das sein Problem. --GA 17:47, 20. Jan. 2011 (CET)

Ich wollte erreichen, dass man darüber nachdenkt, dass ein Verstoß auf einer Mailingliste durch einen Piraten, ihm schwer zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, d. h. OM wegen strafrechtlicher Relevanz würde voraussetzen, dass die Zuordnung Pirat = User, der Mail geschrieben hat, erfolgt. Dazu müsste man den langen Weg der Beweisbarkeit gehen, juristisch tätig werden und dies nicht nur innerparteilich. Die einzigste zweifelsfreie Möglichkeit wäre, das Pirat X sagt, ja ich bin User Y. Das war mein Gedanke. Bei der Initiative https://lqpp.de/be/initiative/show/972.html werden nur die Mailadressen abgeglichen und wenn diese keinem Berliner Piraten zuzuordnen sind, ausgeschlossen. Deine Anregung mit der vorherigen Rückfrage finde ich übrigens gut. Ich denke eher, dass es eine grundlegende Differenz gibt, dass ich kein Berliner Mitglied von der Nutzung der Liste ausschließen möchte. Damit müssen wir umgehen lernen bzw. andere über die v. g. Initiative mögliche Maßnahmen ergreifen, die werden nicht ausgeschlossen. Miriam

Anregung 1224: verifikation unpraktikabel begründen

"allein durch den Abgleich von Email-Adressen" ergänzt. --GA 17:48, 20. Jan. 2011 (CET)

Vielleicht anders rum, die Initiative https://lqpp.de/be/initiative/show/972.html will nur feststellen, ob die verwendete Mailingadresse in der Mitgtliederdatenbank LV Berlin gelistet ist, ist sie es nicht erfolgt Rückmeldung ans Beschwerdeteam. Dann könnte entsprechend deiner Anregung der User informiert werden, dass er a) gegen X verstößt und b) die Mailingadresse keinem Berliner LV-Mitglied zuzuordnen ist und daher ausgeschlossen wird. Wenn er Berliner Pirat ist, ist ihm es ein leichtes über die Mitgliederdatenbank die neue Mailadresse bekanntzugeben und das Beschwerdeteam entsprechend zu informieren. Miriam

Anregung 1227: Verzicht von Eskalationsweg begründen

Handelt es sich beim Teilnehmer, der einen Verstoß begeht,
a) tatsächlich um ein Mitglied des LV Berlin
und geht man davon aus, daß
b) die Liste "für Teile des Meinungs- und Willensbildungsprozesses, und damit für die Erfüllung der grundsätzlichen Aufgabe einer politischen Partei genutzt" wird,

dann ist die Teilnahme an der Kommunikation dieser Liste m.E. ein Recht des Mitglieds. Dieses Recht darf nicht ohne eine auf der Satzung basierende Entscheidung beschnitten werden. --GA 17:47, 20. Jan. 2011 (CET)

Anregung 1225: Differenzierung zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern nötig

Initiative 993 fordert etwas anderes als 972. Zwei Dinge machen den Unterschied: Inititative 993 spricht nicht von Störung wie 972, sondern von Rechtsverstößen und Verstößen, die die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme nahelegen, enthält also eine genauere Spezifikation. Initiative 972 macht außerdem nur vom Abgleich mit der Mitgliederverwaltung Gebrauch und enthält ein Beschwerderecht nach erfolgter Maßnahme, während Initiative 993 zunächst eine Rückfrage beim Teilnehmer voraussetzt, ob er Mitglied des LV Berlin sei. --GA 17:49, 20. Jan. 2011 (CET)

Initiative 992 Schneller und effizienter Umgang mit externen Störern auf der Berliner Liste

Es scheint ein grundlegendes Missverständnis zu bestehen, die v. g. Initiative schließt keinerlei Ordnungsmaßnahmen gegen Piraten aus, sondern bezieht sich allein auf User, die nicht zum Landesverband gehören. Also Klartext: Die Tatsache, dass Berliner Piraten aufgrund von Rechtsverstößen oder Verstößen gegen unsere Satzung Ordnungsmaßnahmen unterliegen wird durch die Initiative nicht begrenzt, nicht ausgeschlossen. Es wird ein Weg gesucht, wie man mit Nutzern außerhalb des LV Berlin umgeht, diese sind für uns nicht direkt oder indirekt greifbar.

Das zweite Missverständnis besteht darin, dass diese Initiative aufgrund des Charakters der Liste Berliner Piraten nicht ausschließen möchte. Hier haben wir a) die Möglichkeit auf direktem Wege wegen unserer kurzen Verbindung auf den Piraten einzuwirken (wird ja bereits praktiziert) und in besonders schweren Fällen den langen Weg des Nachweises eines Rechtsverstoßes oder Satzungsverstoßes zu beschreiten, der eine Ordnungsmaßnahme erfordern könnte über die bekannten Instanzen (Sanktion 4).

Es sehe es auch als berechtigt an, gegen User, die a) in dem sie bewusst den Willens- und Meinungsprozess stören bzw. b) Verstöße gegen Recht und Satzung begehen, vorzugehen. Wenn sich der User nicht als Berliner Pirat outet, die Abfrage bei der Mitgliederdatenbank keine Übereinstimmung der Mailingliste ergibt, dann kann ein Ausschluss erfolgen. Der User wird davon informiert mit der Möglichkeit, seine Mailingadresse der Mitgliederverwaltung mitzuteilen und sich neu anzumelden, hierzu wäre das "Beschwerdeteam" parallel zu informieren.

In den anderen Initiativen wird viel gefordert, aber wenig darauf geachtet, dass es sich um eine Berliner Liste handelt und wir eigentlich damit informieren bzw. arbeiten wollen, als Berliner Piraten. Das ist im gegebenen Zustand nicht möglich. So geraten die Ordnungsmaßnahmen gegen Piraten, insbesondere Berliner Piraten in den Vordergrund, in dem Sinne die Sanktion 4, die eigentlich eher als Ausnahmefall angesehen wird. Die eigentliche Intention der Ursprungsinitiative für Nicht-Berliner / Nicht-Piraten eine Lösung zu finden, gerät in den Hintergrund, der Vergleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen ist nicht verkehrt. Miriam