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Aufgabenbeschreibung des Bezirksbeauftragten
2015-08-29
NR: Mitte013
- Gebietsversammlung:
- GVM151
- Text
- Die Gebietsversammlung möge beschließen:
- Die Beauftragte vertritt die Interessen der Gebietsversammlung Mitte nach Maßgabe ihrer Beschlüsse sowie der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin.
- Die Beauftragte ist nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin zu tätigen.
- Die Beauftragte kann öffentliche Erklärungen über ausschließlich den Bezirk Mitte betreffende politische Fragen im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin abgeben. Sie koordiniert sich dafür mit der Pressestelle der Piratenpartei Deutschland Berlin.
- Die Beauftragte ist gehalten, ihre Aussagen mit den Piraten in Mitte abzustimmen.
- Sobald es in der SMVB der Piratenpartei Deutschland Berlin ein geeignetes Gebietsmerkmal für BE-Mitte gibt, wird sie bei ihren Aktivitäten die dort von den Teilnehmern des Bezirks abgestimmten Anträge berücksichtigen.
- Die Beauftragte ist Anlaufpunkt für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk und erklärt sich bereit, entsprechende Kontaktdaten zu veröffentlichen.
- Die Beauftragte informiert sich regelmäßig über politische Vorgänge im Bezirk.
- Die Beauftragte unterstützt den Landesvorstand bei der Einberufung und Durchführung von Gebietsversammlungen und Aufstellungsversammlungen und unterrichtet den Landesvorstand über Ereignisse im Bezirk, die landespolitisch von Bedeutung sein können.
- Die Bezirksbeauftragte wird mindestens einmal im Jahr neu gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
- Ergebnis
- angenommen
- Begründung
- mündlich entwickelt
- GVMitte
- Umsetzungsverantwortlich
- Gebietsbeauftragte/r
- Umgesetzt
- sofort, bis auf Widerruf