BE:Gebietsversammlungen/Lichtenberg/2012.1/Antrag 024

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Antrag 024 - Gebietsbeauftragter für Finanzen

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Antragsteller

Ingo Ponickau

Antrag

Die Gebietsversammlung möge beschließen, alle bisherigen Festlegungen zum Gebietsbeauftragten für Finanzen durch folgende zu ersetzen:

Die Gebietsversammlung wählt einen 'Gebietsbeauftragten für Finanzen', im Folgenden Beauftragten genannt, und überträgt ihm stellvertretend für die Gebietsversammlung die Aufgabe der Verwaltung des vom Landesverband zur Verfügung gestellten Bezirksbudgets.

In die Verantwortung des Beauftragten fallen insbesondere:

  • Die Beschaffung und Abrechnung von Geldern aus dem Bezirksbudget beim Schatzmeister/der Schatzmeisterin des Landesverbandes
  • Die stetige Zusammenarbeit mit den aktiven Piraten im Bezirk Lichtenberg
  • Die Erstellung eines voraussichtlichen Haushaltsplanes für die Amtszeit, der voraussichtliche Ausgaben (Raummieten, Standmieten u.ä.) enthält
  • Die Erstellung und Pflege einer öffentlich zugänglichen Anleitung zur Beantragung von Geldern aus dem Bezirksbudget, die Regelungen zu einer transparenten Antragsstellung beinhalten muss
  • Die Verwaltung einer fortlaufend nach Ausgaben wieder auf die Einrichtungshöhe von maximal 150 Euro auffüllbaren Barkasse, aus der er Ausgaben von jeweils bis zu 20 Euro, in der Summe nicht mehr als 50 Euro monatlich, allein verantworten darf
  • Für alle anderen Fälle bedarf es der transparent an geeigneter Stelle im Wiki dokumentierten Antragstellung von mindestens drei Lichtenberger Piraten
  • Die Erstellung und kontinuierliche Pflege eines transparenten und öffentlich zugänglichen Rechenschaftsberichts, der mindestens den Betrag und den Verwendungszweck der Kontobewegungen (inklusive der Ausgaben aus der Barkasse) beinhaltet

Der Beauftragte wird für die Dauer von maximal vierhundert Tagen gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl eines neuen Beauftragten. Die Wiederwahl ist zulässig.

Begründung

der Antragsteller begründet den Antrag mündlich

Ergebnis

mehrheitlich angenommen (bei wenigen Enthaltungen)