BE:Gebietsversammlungen/Friedrichshain-Kreuzberg/Antragsportal/GVFK2012.2 012 Löschfrist von einem Jahr im LQFB-System
AntragsnummerGVFK 2012.2 012 Einreichungsdatum23.08.2012 AntragstitelLöschfrist von einem Jahr im LQFB-System AntragstellerTobias Conrad AntragstextDie Gebietsversammlung möge beschließen, dass die Abstimmungsdetails hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens einzelner Nutzer in der LQFB-Instanz nach einer Frist von einem Jahr beim folgenden laut Betriebsdokumentation vorgesehenen Verfallstermin für Nutzerdaten gelöscht werden. Die Ergebnisse der Abstimmungen bleiben erhalten. AnmerkungenEine allgemeine Löschfrist von einem Jahr führt zu einer Angleichung an die in der Betriebsdokumentation genannten Frist von einem Jahr, um gesperrte Konten zu löschen, was in diesem Zusammenhang laut Betriebsdokumentation hinreichend sei, "um die Nachvollziehbarkeit der Abstimmungen für diesen Zeitraum zu gewährleisten." Auf dem Gebietstreffen vom 11.3.2012 wurde ein Meinungsbild eingeholt, wie lange Abstimmungen nachvollziehbar sein sollen. Dabei wurden 3, 6 und 12 Monate als Frist abgefragt. Bei "geringer Beteiligung" wurde hierbei eine Meinungstendenz in Richtung 12 Monate festgestellt. KonkurrenzanträgeGVFK2012.2_004_Löschfrist_im_LQFB-System GVFK2012.2_005_Löschfrist_im_LQFB-System:_5_Jahre ErgebnisAbgelehnt -> Protokoll |