BE:Crews/Witwe Ching/BVV-Wahlen 2011/Wahlvorbereitungen

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Wahlvorbereitungen

Um überhaupt gewählt werden zu können, müssen unsere Kandidaten auf einem sogenannten "Bezirkswahlvorschlag" aufgeführt werden. Auf dieser Liste können beliebig viele, mindestens aber 2 Personen stehen. Für diese Personen gilt: sie müssen nach § 4 und § 22a Landeswahlgesetz wählbar sein.

Dieser Bezirkswahlvorschlag muß durch eine Versammlung der Mitglieder geheim abgestimmt werden, die im Bezirk wahlberechtigt sind oder der bezirklichen Gliederung der Partei angehören. Da wir keine Bezirksverbände haben, kommt für uns also nur eine Bezirksversammlung in Betracht.

Der durch die Bezirksversammlung verabschiedete Wahlvorschlag benötigt sodann noch mindestens 185 persönliche, handschriftliche Unterstützerunterschriften von am Tag der Unterschrift wahlberechtigten Einwohnern des jeweiligen Bezirkes. Sollten wir das Abgeordnetenhaus entern, ist das bei der nächsten Wahl berlinweit nicht mehr nötig. Gleiches gilt für einen Bezirk, dessen BVV wir dieses mal entern :-)

Die Wahlvorschlagsliste muß form- und fristgerecht beim Bezirkswahlleiter eingereicht werden (§ 25 ff Landeswahlordnung).

Die Liste für die Einreichung der Bezirkswahlvorschläge gibt es hier:

http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/aghbvvwahl-2011/info/bezirkswahlvorschlag.pdf /bezirkswahlvorschlag.pdf


Bei der Aufstellung eines Bezirkswahlvorschlages sind m.E.n. folgende Dinge zu bedenken:

  • Die Liste sollte ausreichend viele Kandidaten aufführen.

Was ist ausreichend? Man sollte bedenken, daß diese Wahl für 5 Jahre gilt. Die potentiellen Bezirksverordneten sollten also einigermaßen übersehen können, was sie in den nächsten 5 Jahren machen. Ein möglicherweise geplanter Umzug nach Aachen oder Zwickau bald nach der Wahl wäre kontraproduktiv.

Das Ausscheiden eines BV führt dazu, daß der auf dem Bezirkswahlvorschlag als nächster aufgeführte Kandidat nachrückt. Ist die Liste erschöpft, weil insgesamt zu wenig Kandidaten vorhanden waren, haben wir Pech.

Wir sollten also m.M.n. in jedem Bezirk eine Liste mit mindestens doppelt so vielen Kandidaten aufstellen, als wir nach Lage der Dinge in diesem Bezirk nach Prozenten erhalten. 3 % kann je nach Ergebnis des Höchstzahlverfahrens 1 oder 2 Sitze bedeuten, 4.5 % dann 2 oder 3, 5.5 % hat schon mal für 4 Sitze gereicht.


  • Die Kandidaten sollten, bevor sie kandidieren, wissen, was auf sie zukommt.

Die BVV sind "Feierabendparlamente". BV sind gehalten, die Arbeit für die BVV in ihrer Freizeit vorzunehmen. Eine Befreiung von sonstiger Erwerbstätigkeit ist nicht vorgesehen. Auch ist die Bezahlung der BV nicht ausreichend für den Lebensunterhalt :-)

Der Zeitaufwand wurde uns von Fréderic Verrycken, SPD-Fraktionsvorsitzender in Charl-Wilm, mit 20 bis 30 Stunden je Woche angegeben...

BVV-Sitzungen finden grundsätzlich in den Nachmittags- und Abendstunden statt. Die einzelnen BVV haben sich da unterschiedliche Zeiten gesetzt. Üblicherweise ist aber nach 6 Stunden Schluß. Oder um 22 Uhr, je nach dem, was eher kommt ...

Potentiellen Kandidaten kann ich nur empfehlen, die Informationsangebote der jeweiligen BVV genau zu studieren. Insbesondere Anträge, Beschlüsse etc. können sehr umfangreich sein. Und sollen doch abgearbeitet werden...


  • Die Kandidaten sollten "vorzeigbar" sein.

Damit meine ich nicht, daß sie grundsätzlich im Chanel-Kostüm oder Armani-Anzug auftreten sollen. Sie sollten sich aber einigermaßen sicher in der Öffentlichkeit bewegen können. Sie sollten frei sprechen können - vor großem Publikum, möglicherweise in der Anfangszeit vor der Presse. Sie sollten ausreichende "Manieren" haben, um auch "gesellschaftliche Ereignisse" wie einen Stehempfang beim Regierenden Bürgermeister unbeschadet überstehen zu können :-) Das von Michael Ebner im Frühjahr mal angebotene Kandidatentraining könnte evtl. nützlich sein ...