BE:Crews/1984/Texte/Erläuterung Grundrechts Klage

Aus Piratenwiki
< BE:Crews‎ | 1984
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dieser Text soll meine Klage gegen den Staat ein wenig erläutern:

Eltern haften für ihre Kinder: ja – Kinder haften für ihre Eltern: nein!

„Es ist Grundgesetzwidrig, dass jemand mithaften muss, für etwas, das ein anderer verursacht hat, wobei derjenige, der in die Pflicht genommen wird, keinerlei Einfluss auf die Ursache hatte.“

Diese Argumentation ergibt sich aus diversen Artikeln und Rechtsgrundsätzen des Grundgesetzes.

Der Anlass für die Klage - es darf nur bei Betroffenheit geklagt werden - ist die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern wenn die Eltern Grundsicherung benötigen.
Rechtsgrundlage ist BGB §1601: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“.
Diese Unterhaltspflicht ist verfassungswidrig, wenn der Unterhaltsempfänger eine rechtsfähige und selbst bestimmte erwachsene Person ist.
Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz. Zum Beispiel aus GG Art. 2 Abs. 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ... “. Es ergibt sich ebenso aus dem Diskriminierungsverbot, dem Rückwirkungsverbot und noch einigen anderen Rechtsgrundlagen.

Hieraus folgt, BGB §1601 und andere müssen aus dem BGB entfernt werden.

Grund der Klage ist nicht, sich der Verantwortung gegenüber den Eltern zu entziehen.

Grund der Klage ist die Art und Weise wie Altersarmut entsteht. Sie entsteht unter anderem durch zu hohe Gesundheitskosten, wie in folgendem Beispiel:
600 Euro/Monat Krankenkassenbeiträge bei Selbstständigen plus Selbstbehalt von 2700 Euro/Jahr plus nicht erstatteter Leistungen der Privaten Krankenkasse. Hinzu kommen ggf. Kosten, die aus nicht kostendeckender Pflegeversicherung entstehen (kann sich leicht auf 500 Euro/Monat und mehr belaufen) plus Miete und Lebensunterhalt. Selbst wenn man nicht sonderlich aufwändig lebt, benötigt man schnell 2000 Euro/Monat. Also ist für viele Grundsicherung die Folge. Dass dies entwürdigend und entmündigend ist, ist nur ein Randproblem.
Ebenso verhält es mit den verfassungswidrigen Bedingungen die man zur Auszahlung von Grundsicherung erfüllen muss:
10 Jahre vor Grundsicherungseintritt muss man unter der Maßgabe des „notwendigen Lebensunterhalts“ und der „sparsamen Wirtschaftsführung“ gelebt haben, Schenkungen sind rückgängig zu machen, man darf sein Geld nicht „grob fahrlässig oder vorsätzlich“ verbraucht haben, was auch immer man darunter zu verstehen hat. Das man nicht im voraus wissen kann, ob und wann man Grundsicherung benötigen wird findet keine Berücksichtigung.

Der Staat entlastet sich, indem er Unbeteiligte zur Finanzierung heranzieht, was sein Interesse, gegen die Ursachen anzugehen mindert.

Dies ist der Klagegrund.
Ich bin nicht bereit den Staat zu entlasten, damit er weiter untätig bleiben kann.

Frank