BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Antraege/Weiterverarbeitung oeffentlicher Daten

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Weiterverarbeitung öffentlicher Daten. Schon bei der Erstellung mitdenken.


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Bei Verträgen mit Dienstleistern zur Erstellung von Daten/Dateien ist darauf zu achten, dass die erworbenen Daten weiterverbreitet werden dürfen. Klauseln, die die Weiterverbreitung von Daten einschränken, sind zu monieren. Gegebenenfalls ist ein alternativer Dienstleister in Betracht zu ziehen.

Begründung Die Erstellung der Daten wird vom Steuerzahler bezahlt und sollte dem Steuerzahler zur Verfügung stehen. Zur Zeit liegt das Urheberrecht von Bebauungsplänen häufig beim Stadtplanungsbüro, was die Weiterverwertung von Geodaten ausschliesst und technische Innovation behindert. Die Möglichkeit der Weiterverbreitung ist eine Soll-Bestimmung. Wenn andere Gründe dem entgegenstehen (zB kein anderer Anbieter vorhanden), muss es nicht erfüllt werden.