BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Antraege/Beispiel
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Antrag der Fraktion der Piraten
Eine Ombudsstelle für Konflikte zwischen dem Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf und betroffenen Eltern unterstützen
- Initiator(en): BVVSquad CharWilm Antrag Jugendamt
(Weiterbearbeitung 16.05.2012: Munis, Helmut, Lemonia, Andre)
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Ombudsstelle für Konflikte zwischen dem Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf und den betroffenen Eltern zu unterstützen.
Den PIRATEN ist bewusst, dass die Berliner Jugendämter bei dem hier zur Diskussion stehenden Thema eine schwierige Aufgabe für die Gesellschaft bewältigen müssen.
Begründung
Damit die bisherige Vorbildfunktion des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf weiter entwickelt werden kann, werden die Fraktionen der BVV durch die PIRATEN aufgefordert, fraktionsübergreifend eine Verwaltungsethik zu realisieren, welche dem Prädikat „anständig gegenüber dem Bürger“ auch tatsächlich gerecht wird. In dem Spannungsverhältnis - Interessen eines Berliner Jugendamtes einerseits und den Interessen der betroffenen Eltern andererseits - fordert die Fraktion der PIRATEN die Schaffung einer Ombudsstelle für das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Das Ombudswesen hat in Europa eine lange Tradition. Sie reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück. Die erste Ombudsstelle in Deutschland wurde durch die Einführung des Wehrbeauftragten (Art. 45 b GG) mit Gesetz vom 19.03.1956 (BGBl. I S. 111) eingerichtet. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau ist ein unabhängiger und neutraler Schlichter. Das Wort leitet sich vom altnordischen ombud für Vollmacht ab. Die schwedische Form ombudsman bedeutet Vermittler.
Der Fraktion der PIRATEN liegen von betroffenen Eltern Beschwerden vor, dass entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter der Berliner Jugendämter tatsächlich keinen Rechtsschutz gewähren. Nach Empfinden der betroffenen Eltern werden diese Beschwerden entweder nicht beantwortet oder durchgängig als unzulässig zurückgewiesen. Nach Empfinden der betroffenen Eltern durchzieht sich diese Praxis bis zum obersten Dienstherren. In der Folge haben die betroffenen Eltern das Gefühl, dass Ihre Belange von der Exekutive unterdrückt werden. Ihre Einwände und Sorgen werden nicht gewürdigt und/oder einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Resultate einer solch intransparenten Exekutive führen zu verhärteten Fronten. Eine ziel-, lösungs- und bürgerorientierte Kommunikation wird zum Schaden der Familie schlichtweg ausgehebelt. Mithin kann eine bürgerfremde Verwaltung auch erheblich zu einer Gefährdung des Wohles eines Kindes beitragen. Mit unglaublichen Machtfülle unterstehen Jugendämter trotz Empfehlung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments immer noch keiner unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht. Allgemein sind die Antragsverfahren für die Betroffenen nicht ausreichend nachvollziehbar, weil erforderliche Rechtsbehelfe nicht ausgehändigt werden. Bei der verfahrensrechtlichen Auseinandersetzung bleiben die Eltern meistens durch Mangel an Individualschutz auf der Strecke, weil der Oberste Dienstherr des Jugendamtes sich selbst kontrolliert und dieses führt zu einem rechtsfreien Raum. Der Jugendhilfeausschuss kann die Kontrollfunktion nicht zeitnah in Umfang und Tiefe wahrnehmen. Dieser Mangel muss behoben werden.
Umsetzung
Inzwischen haben sich hierzulande zahlreiche private Institutionen eigene Ombudsstellen gegeben. Ein erster Durchbruch für die Exekutive dürfte im Jahr 2007 realisiert worden sein, als die nordrhein-westfälische Justizministerin am 17. April 2007 den Ombudsmann für den Strafvollzug vorstellte. Ähnlich wie der Wehrbeauftragte, soll er sowohl Klagen von Gefangenen als auch von Beschäftigten im Strafvollzug nachgehen. Gerade in den Aufgabenfeldern, in denen ein erhebliches Maß an Konflikten vorliegt oder wahrscheinlich ist, werden solche Beschwerdestellen institutionalisiert. Bei den Aufgabenfeldern des Jugendamtes ist dies dringend erforderlich. Mit der Schaffung einer Ombudsstelle kann aktiv auf die Bürger/ Bürgerinnen zugegangen werden, der Dialog gesucht und auf schnelle und faire Lösungen von Schwierigkeiten gesetzt werden. Dies geschieht durch eine objektive Betrachtung des Streitfalles, einer praktischen Konkordanz der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente, der Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten (z. B. Nutzen, Erlöse, Schaden, Aufwand und Kosten), dem Erreichen einer zufriedenstellenden, einvernehmlichen Lösung und reicht bis zum Aussprechen einer rechtsverbindlichen Ergebnisses für die Beteiligten durch die Ombudsstelle. Mit Blick auf dem demografischen Wandel und der Anhebung des Rentenalters ist die Fraktion der PIRATEN davon überzeugt, dass sich pensionierte Richter, Staatsanwälte, Beamte des höheren Dienstes usw. finden werden, welche sich bereit erklären, die Tätigkeit eines Ombudsmannes/ Ombudsfrau ehrenamtlich auszuüben. Durch eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen durch eine Ombudsstelle ist zukünftig gewährleistet, dass die Interessen der betroffenen Eltern und Kindern ein gleichgewichtiges Äquivalent gegenüber dem Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf erhalten.
Familienfreundlicher Bezirk
Die Etablierung einer Ombudsstelle kommt dem Wunsch der Amtsleiterin des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf entgegen, welche bestehende bzw. aufkommende Ängste der Eltern gegenüber dem Jugendamt abbauen möchte. Der Ombudsmann/ die Ombudsfrau wird von Opposition vorgeschlagen und von der BVV gewählt. Der Ombudsmann/ die Ombudsfrau ist eine unabhängige Vertrauensperson. Sie ist lediglich gegenüber der BVV verantwortlich, indem sie alle zwei Jahre gegenüber der BVV Rechenschaft ablegt. Die Dienste der Ombudsstelle sind kostenfrei. Sie können von jedermann in Anspruch genommen werden. Aufgabe der Ombudsstelle ist der Nachgang von Beschwerden von Menschen gegenüber dem Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf. In der Regel nimmt die Ombudsstelle die Beschwerden im persönlichen Gespräch auf und prüft nach, ob das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf rechtlich einwandfrei und fair gehandelt hat. Er sucht dann nach einer gerechten und von allen Seiten akzeptierten Lösung, welche die Ombudsstelle in der Form von rechtsverbindlichen Empfehlungen für die Beteiligten ausspricht. Im Rahmen seiner Zuständigkeit darf die Ombudsstelle daher bei allen Ämtern schriftliche oder mündliche Auskünfte abfragen, Besichtigungen durchführen und die Herausgabe aller notwendigen Akten fordern. Zu letzterem gehören insbesondere die sog. Hand-, Zweit- und Nebenakten sowie sämtliche Vermerke, welche vom jeweiligen Sachbearbeiter im Verwaltungsverfahren hätten angefertigt werden müssen oder angefertigt wurden. Die Ombudsstelle darf auch auf eigene Initiative hin Untersuchungen durchführen.