BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Antraege/Bürgerbeteiligung in der BVV fördern
Bürgerbeteiligung in der BVV fördern
- Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt in § 32 GO ergänzt:
- (4) In allen öffentlichen Ausschüssen haben Gäste Rederecht.
Begründung:
In einer Zeit, in der sich direkte Bürgerbeteiligung zunehmend als notwendiges politisches Korrektiv erweist, ist es nicht mehr zeitgemäß, kein Rederecht zu gewähren. Es fördert zudem die Beteiligung der Bürger, wenn diese wissen, dass sie auch zwingend gehört werden. Die Geschäftsordnung muss angepasst und ein Rederecht für die anwesende Öffentlichkeit beschlossen werden. Sachverstand ist nicht auf Bezirksverordnete begrenzt. In anderen Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg ist dies bereits anerkannt und beschlossen worden.