BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2021-05-16/01

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Anpassung der Wahl und Geschäftsordnung an die Anforderungen einer hybriden oder reinen Online-Versammlung

NR: 2021-05-16/01
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Text
Anpassung der Wahl und Geschäftsordnung an die Anforderungen einer hybriden oder reinen Online-Versammlung §2 Akkreditierung (3) „vor Beginn der Versammlung“ ersetzen durch „bei einer reinen Präsenz-Versammlung“ Der letzte Satz wird zu (5) (4) neu: Die Akkreditierungspiraten erstellen bei einer hybriden oder reinen Online-Versammlung für jeden akreditierten Piraten ein Nutzerkonto in dem verwendeten Versammlungs-Management-System (in der Regel OpenSlides). Die Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Spätestens 7 Tage nach dem Ende der Versammlung werden die Nutzerkonten (sowie sämtliche gespeicherten Daten) gelöscht. (5) Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden. §3 Versammlungsämter §3.1 Versammlungsleiter und §3.2 Wahlleiter (1) „Die Versammlung“ ersetzen durch „Eine Präsenz-Versammlung“ §3.3 Versammlungsämter bei hybriden oder reinen Online-Versammlungen (1) Abweichend von §3.1 (1) und §3.2 (1) fungieren die vom Vorstand bestellten Personen bis zur Abberufung durch die Versammlung als Versammlungs- bzw. Wahlleitung. (2) Die Abberufung einer vom Vorstand bestellten Person kann auf Antrag eines akkreditierten Piraten erfolgen. Der Vorstand hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine andere Person zu bestimmen oder über den Antrag mit Hilfe des zulässigen Online-Abstimmungsverfahrens abstimmen zu lassen. (3) Die Wahlleitung ist für die Vorbereitung und Durchführung aller Abstimmungen per Briefwahl zuständig. (4) Alle weiteren Bestimmungen von §3.1 und §3.2 bleiben unberührt. §4 Diskussion (2) wird durch folgenden Satz ergänzt: „Bei hybriden oder reinen Online-Versammlungen kann sich jeder Pirat nur in dem verwendeten Versammlungs-Management-System auf die Redeliste setzen. §5 Kandidatur (5) neu: Bei Briefwahlen kann das Öffnen und Schließen der Kandidierendenliste und die Vorstellung der Kandidierenden auch in einen öffentlich zugänglichen Online-Tool, z.B. dem Piraten-Wiki, erfolgen. §6 Wahlordnung (6) neu: Wahlen und geheime Abstimmungen findem bei einer hybriden oder reinen Online-Versammlung per Briefwahl statt. Alle Tagesordnungspunkte, die von Ausgang von Briefwahlen abhängen, werden auf den Zeitpunkt verschoben, zu dem die Auszählungsergebnisse vorliegen. Die Unterbrechung der Versammlung zur Durchführung von Briefwahlen beträgt mindestens 10 Tage. §7 Abstimmungen wird geändert in Abstimmungen bei Präsenzveranstaltungen §7a neu: Abstimmungen bei hybriden oder reinen Online-Versammlungen (1) Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Erhebt sich keine Gegenrede, wird keine Online-Abstimmung durchgefürt. Der Antrag ist dann angenommen. Das gilt insbesondere für Anträge zur Geschäftsordnung. (2) Um eine Gegenrede zu erheben, kann sich jeder akkreditierte Pirat in dem verwendeten Versammlungs-Management-System auf die Redeliste setzen. Hier kann auch ein GO-Antrag angemeldet werden. Wortmeldungen zu GO-Anträgen sind unverzüglich aufzurufen. (3) Einzig zulässiges Online-Abstimmungs-Verfahren ist ein im Versammlungs-Management-System transparent nachprüfbares Verfahren. Bei OpenSlides ist das die namentliche Abstimmung. (4) Die übrigen Bestimmungen von $7 bleiben, soweit anwendbar, unberührt. §8 Wahlen wird geändert in Wahlen bei Präsenzveranstaltungen §8a neu: Wahlen bei hybriden oder reinen Online-Versammlungen (1) Versammlungsämter werden vom Vorstand besetzt. Näheres regelt §3. (2) Kann eine Wahl nach $8 offen abgestimmt werden, gilt analog zu $7a: Erhebt sich kein Widerspruch, sind die Kandidierenden gewählt. Erhebt sich Widerspruch oder gibt es mehr Kandidierende als Positionen, wird mit dem nach $7a zulässigen Online-Abstimmungsverfahren eine Wahl durch Zustimmung (Approval) durchgeführt. (3) Bei Wahlen zu Vorstand, Schiedsgericht und sonstigen Parteiämtern per Briefwahl werden die einzelnen Positionen in der Reihenfolge ausgezählt, wie sie in der Tagesordnung der Versammlung aufgeführt werden. Kandidierende für mehrere Positionen werden von den nachfolgenden Positionen gestrichen, wenn sie auf einer Position gewählt sind. (4) Bei Wahlen per Briefwahl wird in der Weise abgestimmt, dass für jede Kandidatur die Möglichkeit besteht, eine "Ja"- oder eine "Nein"-Stimme abzugeben. Es gewinnt die Kandidatur mit der höchsten Anzahl an Ja-Stimmen, die gleichzeitig mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen auf sich vereint. Werden mehrere gleichlautende Ämter gewählt, sind alle Kandidaturen mit mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen in der Reihenfolge der Anzahl der auf sie entfallenden "Ja"-Stimmen gewählt, bis die Anzahl der zu vergebenen Positionen erreicht ist. Sollte das Ergebnis der Abstimmung unbestimmt sein, da mehrere Kandidaturen die gleiche Anzahl der "Ja"-Stimmen erreicht haben, so werden diese Kandidaturen nach der Anzahl der "Nein"-Stimmen aufsteigend gereiht und die Positionen bis zur Erschöpfung ihrer Anzahl aus diesen Kandidaturen beginnend mit der Kandidatur mit der niedrigsten Anzahl von "Nein"-Stimmen besetzt. Sollte nach diesem Verfahren das Ergebnis der Abstimmung noch immer unbestimmt sein, entscheidet das Los zwischen den im Ergebnis gleichrangigen Kandidaturen bis zur Erschöpfung der Anzahl der zu besetzenden Positionen. (5) Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen per Briefwahl gilt (4) analog für die Wahl von Einzelbewerbenden. Bei der Listenaufstellung sind alle Bewerbenden gewählt, die mehr als 50 Prozent "Ja"-Stimmen von den abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Zudem können für jeden Bewerbenden Punkte zwischen 1 und 10 abgegeben werden. Die Listenreihenfolge ergibt sich durch die Summen der erhaltenen Punkte pro Bewerbenden. Die höchste Punktzahl entspricht dem ersten Platz. Bei Gleichstand gilt das Verfahren aus (4). (6) Die übrigen Bestimmungen von $8 bleiben, soweit anwendbar, unberührt. §9 Anträge wird geändert in Anträge bei Präsenzveranstaltungen §9a neu: Anträge bei hybriden oder reinen Online-Versammlungen (1) Anträge, insbesondere zur Geschäftsordnung, können per Wortmeldung gestellt werden, siehe §7a (2). Die Versammlungsleitung kann je nach Bedarf den Antragstext auf verschiedenen Wegen online anfordern. Ansonsten gelten die üblichen Wege zur Übermittlung von Anträgen an die Antragskommission. (2) Die übrigen Bestimmungen von $9 bleiben, soweit anwendbar, unberührt. Ankunft: https://piratenberlin.whereby.com/Hinterzimmer
Begründung
(Text hier eintragen)
LiquidFeedback
Antragsteller
ALex
Ergebnis
angenommen
Dafür
einstimmig
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Vertagt
(Liste von Sitzungen (Datum) an denen der Beschluss vertagt wurde - mit Komma getrennt)
Umsetzungsverantwortlich
Link zum Beschlussantrag
BE:Beschlussantrag_Vorstandssitzung/2016-04-10/01
Link zum Protokoll
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