BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2020-11-23/01

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Antrag

Unterschriftenbriefe

NR: 2020-11-23/01
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Text
Antrag an (Bundeswahlleiter/ Landeswahlleiterin und Bundestag/ AGH):

die Piratenpartei beantragt, dass die gesetzlich vorgesehenen Unterstützerunterschriften zu den Wahlen (Bundestag/ AGH) für alle Kandidierenden wegen der derzeitigen Pandemiesituation ausgesetzt werden
hilfsweise sollen alle Wahlkreiskandidaten und Listen, die zur Bundestagswahl 2017 und zu den Berliner Wahlen 2016 zugelassen waren, erneut ohne Unterstützerunterschriften zugelassen werden
hilfsweise soll die Zahl der notwendigen Unterstützerunterschriften, wie in einigen Bundesländern auch so vorgesehen, auf ein Viertel der üblicherweise Geforderten herabgesetzt werden.
sofern weiterhin Unterstützerunterschriften gefordert werden, so soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese elektronisch oder per Fax zusenden zu können, bzw dem entgegenstehende VorsVorschriften zu streichen.

Es werden 6 Briefe verfasst an die genannten personen, 3 auf Bundes- und 3 auf Landesebene

Bund:

Sehr geehrter Herr Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel

Sehr geehrter Herr Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Wolfgang Schäuble,

angesichts der Einschränkungen, die aus der gegenwärtigen Pandemielage hervorgehen und mit großer Wahrscheinlichkeit auch längerfristig bestehen bleiben werden und der Tatsache, dass § 52 Erlass von Rechtsverordnungen, Absatz 17, (4) des Bundeswahlgesetz (BWG) eine Rechtsvorschrift speziell für den Fall von "Naturkatastrophen und ähnlichen Ereignissen" vorsieht, bitten wir Sie, unsere folgenden Vorschläge umzusetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die demoratischen Wahlgrundsätze, wie Sie im deutschem Recht vorgesehen sind, auch in diesem Jahr für alle Parteien gewahrt bleiben, die gezwungen sind, zur Zulassung ihrer Wahlvorschläge Unterschriften zu sammeln. Da die aktuelle Rechtssprechung flächendeckend dieser Argumentation folgt, möchten wir dringend bitten, die folgenden Anträge beschleunigt zu behandeln, um auch in Berlin und auf Bundesebene eine Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien zu ermöglichen. Auf diesen Sachverhalt hatten wir bereits im Mai 2020 in unserem Schreiben an den Herrn Bundeswahlleiter, Dr. Georg Thiel und an den Hern Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Wolfgang Schäuble, hingewiesen.

Nachrichtlich an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin und den Petionsausschuß

Antrag:

Der Bundeswahlleiter möge, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, gemäß Paragraph § 52 Erlass von Rechtsverordnungen, Absatz 17, (4) des Bundeswahlgesetz (BWG) Folgendes beschließen: Demnach sind "im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen zu treffen". Somit

1.) ist für Wahlkreisvorschlage oder Landeslisten auf die sonst nach den Gesetzen und Vorschriften notwendigen Unterstützerunterschriften für die Bundestagswahl 2021 zu verzichten,

hilfsweise

2.) ist für alle Parteien und Gruppierungen, die rechtmäßig an der Bundestagswahl 2017 teilgenommen haben, auf Unterstützerunterschriften für Wahlkreisvorschläge und Landeslisten zur Bundestagswahl 2021 zu verzichten,

hilfsweise

3.) ist die Zahl der notwendigen Unterstützerunterschriften nach Gesetz oder Verordnung zur Bundestagswahl 2021 auf höchstens 25% der üblicherweise notwendigen Anzahl zu begrenzen; in diesem Falle soll auch § 54 Fristen, Termine und Form, 2, derart ergänzt werden, dass Unterstützerunterschriften auch per Fax oder einer sonstigen elektronischen Form geleistet werden können.

Begründung:

Derzeit stehen eine Sammlung von Unterstützerunterschriften zum Teil auch höchst unterschiedliche Vorschriften und Verordnungen der Bundesländer sowie der Bundesregierung entgegen; ebenso werden die Parteien an der Sammlung durch ihre Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigt. Es ist für die nähere Zukunft, letztlich bis zum endgültigen Termin der Abgabe solcher Unterstützerunterschriften nicht absehbar, ob überhaupt ein Sammeln möglich ist. Nur durch die Anwendung einer der oben genannten Maßnahmen, in absteigender Wichtigkeit, ist alle Parteien und Gruppierungen ihre grundgesetzlich garantierte Teilnahme an der Bundestagswahl möglich. Zumindest die mögliche Herabsetzung der Anzahl notwendiger Unterstützerunterschriften wird bereits gerichtlich gefordert oder ist in den Vorschriften einiger Bundesländer vorgesehen. Die Rechtsgrundlage ist durch § 52 Erlass von Rechtsverordnungen, Absatz 17, (4) des Bundeswahlgesetz (BWG) gegeben.

Berlin

Sehr geehrter Herr Senator für Inneres und Sport, Andreas Geisel,

Sehr geehrte Frau Landeswahlleiterin Dr. Petra Michaelis,

Sehr geehrter Herr Präsident des Abgeordnetenhauses Ralf Wieland,



angesichts der Einschränkungen, die aus der gegenwärtigen Pandemielage hervorgehen und mit großer Wahrscheinlichkeit auch längerfristig bestehen bleiben werden und der Tatsache, dass § 52 Erlass von Rechtsverordnungen, Absatz 17, (4) des Bundeswahlgesetz (BWG) eine Rechtsvorschrift speziell für den Fall von "Naturkatastrophen und ähnlichen Ereignissen" vorsieht, bitten wir Sie, unsere folgenden Vorschläge umzusetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die demoratischen Wahlgrundsätze, wie Sie im deutschem Recht vorgesehen sind, auch in diesem Jahr für alle Parteien gewahrt bleiben, die gezwungen sind, zur Zulassung ihrer Wahlvorschläge Unterschriften zu sammeln. Da die aktuelle Rechtssprechung flächendeckend dieser Argumentation folgt, möchten wir dringend bitten, die folgenden Anträge beschleunigt zu behandeln, um auch in Berlin und auf Bundesebene eine Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien zu ermöglichen. Auf diesen Sachverhalt hatten wir bereits im Mai 2020 in unserem Schreiben an die Frau Landeswahlleiterin Dr. Petra Michaelis, und an den Herrn Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland, hingewiesen.

Nachrichtlich an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin und den Petitionsausschuss

Antrag:

Das Abgeordnetenhaus von Berlin möge Folgendes beschließen:

Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Landeswahlleiterin ist aufzufordern, das Landeswahlgesetz derart anzuwenden oder abzuändern, dass

1.) von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen zu treffen seien und somit für Wahlkreisvorschlage oder Landeslisten auf die sonst nach den Gesetzen und Vorschriften notwendigen Unterstützerunterschriften für die Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenwahl 2021 zu verzichten,

hilfsweise

2.) für alle Parteien und Gruppierungen, die rechtmäßig an der Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenwahl 2016 teilgenommen haben, auf Unterstützerunterschriften für Wahlkreisvorschläge und Landeslisten zur Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenwahl 2021 zu verzichten,

hilfsweise

3.) die Zahl der notwendigen Unterstützerunterschriften nach Gesetz oder Verordnung zur Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenwahl 2021 auf höchstens 25% der üblicherweise notwendigen Anzahl zu begrenzen; in diesem Falle ist auch § 30 Unterstützungsunterschrift, Abs. 2, Satz 2 der Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen ersatzlos zu streichen, die Möglichkeit einer Abgabe einer Unterstützerunterschrift per Telefax oder elektronisch übermittelt ist zu ermöglichen.

Begründung:

derzeit stehen eine Sammlung von Unterstützerunterschriften zum Teil auch höchst unterschiedliche Vorschriften und Verordnungen der Bundesländer sowie der Bundesregierung entgegen; ebenso werden die Parteien an der Sammlung durch ihre Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigt. Es ist für die nähere Zukunft, letztlich bis zum endgültigen Termin der Abgabe solcher Unterstützerunterschriften nicht absehbar, ob diese überhaupt zu Sammeln möglich ist. Nur durch die Anwendung einer der oben genannten Maßnahmen, in absteigender Wichtigkeit, ist alle Parteien und Gruppierungen ihre grundgesetzlich garantierte Teilnahme an der Bundestagswahl möglich. Zumindest die mögliche Herabsetzung der Anzahl notwendiger Unterstützerunterschriften wird bereits gerichtlich gefordert oder ist in den Vorschriften einige Bundesländer vorgesehen.

Begründung
(Begründung)
LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
Georg
Ergebnis
angenommen
Dafür
FJ 21:28, 23. Nov. 2020 (CET)
Marlene 21:33, 23. Nov. 2020 (CET)
Aspirat (Diskussion) 21:35, 23. Nov. 2020 (CET)
DeBaer (Diskussion) 22:03, 23. Nov. 2020 (CET)
Sternenmicha (Diskussion) 22:05, 23. Nov. 2020 (CET)
PeterL164 (Diskussion) 06:55, 24. Nov. 2020 (CET)
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Redebedarf
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
-
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 23/01



Diskussion / Protokoll