BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2012-04-30/02
Antrag
Keine Promotionsstände auf Landesmitgliederversammlungen |
NR: 2012-04-30/02 |
- Text
- Der Landesvorstand möge beschließen, dass auf der Landesmitgliederversammlung keine Promotions- oder Verkaufsstände zugelassen werden - weder von Unternehmen (ob gewinnorientiert oder nicht) noch von NGOs oder Unternehmensverbänden. Der Getränke- & Essensverkauf durch den Locationbetreiber o.A. ist davon ausgenommen so lang es sich dabei nicht um Sponsorenverträge handelt.
- Begründung
- Antragsbegründung aus den LF:
Auch wenn die Partei die Möglichkeit hat, Sponsoren individuell zuzulassen oder abzulehnen, würde eine generelle Entscheidung für Werbestände die Büchse der Pandora öffnen und bei den PIRATEN eine Praxis aus dem Werkzeugkasten der Lobbyisten etablieren, die von Befürwortern einer Stärkung von Zurechenbarkeit zwischen Interessenvertretung und politischen Entscheidungen, Anti-Korruptions-Aktivisten und Verbraucherschützern zu Recht kritisiert wird.
Verbände und Unternehmen versuchen sich über Sponsorenengagements auf Parteitagen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen - z.B. durch Informations- und Promotionsstände, Gewinnspiele und Give-Aways. Dies ist mittlerweile gängige Praxis in der politischen Interessenvertretung gegenüber den im Bundestag vertretenen Parteien und es ist zumindest fragwürdig, ob diese Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses mit mit den Zielen der Piratenpartei vereinbar ist.
Auch das Kriterium der Gemeinnützigkeit taugt nicht als Zulassungsvorraussetzung und Rechtfertigung für Sponsoring, da gemeinnützige Organisationen bei anderen Parteien in der Regel kostenlos werben dürfen und das Kriterium der Gemeinnützigkeit darüber hinaus ein rein steuerrechtlicher Tatbestand ist, der über die inhaltliche Zielrichtung einer Organisation nicht das Geringste aussagt.
Befürworter führen in der Regel an, dass Parteitage ohne die von Sponsoren zu entrichtenden Standmieten und Gebühren für Give-Aways nicht zu finanzieren seien - dabei machen die Sponsoringeinnahmen in der Realität nur einen Bruchteil der Gesamtfinanzierung aus (in der Regel ca. 10 Prozent).
Sponsoring auf Landesmitgliederversammlungen (und Bundesparteitagen) ist daher abzulehnen - vor allem mit Blick auf die Glaubwürdigkeit des politischen Veränderungswillens der PIRATEN.
Begründung Antragsteller:
- Im ursprünglichen Antrag steht: Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen. Ich stelle diesen Antrag an den Landesvorstand, da dieser die LMV vertritt so lang diese nicht tagt und wir es nicht geschafft haben den Antrag zu behandeln. Das Votum ist mit 87% Ja-Stimmen eindeutig. Die Planungen für die nächsten Mitgliederversammlungen haben bereits begonnen.
- LiquidFeedback
- https://lqpp.de/be/issue/show/646.html
- Antragsteller
- --Katja Dathe 17:09, 30. Apr. 2012 (CEST)
- Ergebnis
- zurueckgezogen
- Dafür
- (Liste von Namen)
- Dagegen
- (Liste von Namen)
- Enthaltung
- Hase 17:06, 30. Apr. 2012 (CEST)
- Umsetzungsverantwortlich
- -
- Link zum Beschlussantrag
- [[{{{Link}}}]]
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 30/02