BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS008 EinreichungsdatumAntragstitelWahl von einzelnen Posten im Vorstand - Änderung von § 8(1) der Berliner Satzung AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag
Antragsgruppe- AntragstextÄnderung von folgendem Abschnitt der Berliner Satzung alt: § 8 DER LANDESVORSTAND (1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. neu: § 8 DER LANDESVORSTAND (1) Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern. Die Landesmitgliederversammlung kann bei jeder Vorstandswahl sowohl einzelne Vorstandsposten mit festen Zuständigkeiten, wie auch Vorstände ohne bestimmte Zuständigkeitsbereiche wählen. (1a) Nach der Wahl des Vorstandes wird zum nächstmöglichen Termin entweder von der Landesmitgliederversammlung oder von den Vorstandsmitgliedern die weitere Aufgabenverteilung im Vorstand festgelegt. Hierbei sind mindestens ein Schatzmeister und ein Presseansprechpartner des Vorstandes zu wählen. Die Beschreibung der Aufgaben einzelner Mitglieder des Vorstandes wird veröffentlicht. AntragsbegründungDie Festlegung von bestimmten Posten innerhalb des Vorstandes in der Satzung schränkt uns unnötig ein. Nach dem Parteiengesetzbuch müssen es lediglich drei Vorstände sein und nach dem Vereinsrecht gibt es keine Notwendigkeit vor der Wahl einzelne Posten festzulegen. Die Festlegung erfolgt lediglich damit es auch wirklich ein Vorstandsmitglied macht. Dieses wäre bei verschiedenen Aufgaben notwendig, wie z.B. der Mitgliederverwaltung/Akkreditierung, Abrechnung von Einkäufen/Bezirksbudgets, Aufpassen auf Regularien/Fristen für die Teilnahme an der Wahl ...
Durch eine Änderung dieses Satzungsabschnittes kann je nach aktueller Situation und Bedarf (Wahlkampf oder nicht, Bewerberzahl etc.) flexibel mit Posten im Vorstand reagiert werden.
Zu der Wahl einzelner Posten im Vorstand:
PS: Ich würde mich über Änderungsvorschläge oder Alternativanträge freuen! PS: Natürlich können wir auch ohne Änderung erst ein Vorstandsteam und dann daraus die drei Vorstandsämter wählen oder vom Vorstandsteam selbst bestimmen lassen. Es wirkt bei der Kandidatur durch diese Satzung nur leider so als würden wir diese drei Posten wählen müssen. Durch die Satzung müssen wir die drei Posten haben und können so nicht z.B. drei namentlich gleichberechtigte Vorstände schaffen. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung14.09.2012 Status des Antrags |