BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 056

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P056

Einreichungsdatum

Antragstitel

Zirkustiere widersprechen dem Staatsziel Tierschutz

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Grundsatzprogramm

Antragsgruppe

Tierschutz„Tierschutz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland Berlin lehnt die Haltung, Dressur und Zurschaustellung von Wildtieren im Zirkus grundsätzlich ab. Aus Sicht der PIRATEN Berlin liegt kein vernünftiger Grund vor, der eine Einschränkung des Interesses der zur Schau gestellten Tiere an ihrer Unversehrtheit und ihrem Wohlbefinden rechtfertigt. Die aus der Haltung in engen Käfigen und Gehegen, dem fortlaufenden Stress durch die permanente Verbringung von Ort zu Ort, der Dressur sowie der mehrmals täglichen Vorführung resultierenden Gesundheitsprobleme und Verhaltensstörungen sind mit dem Staatsziel Tierschutz im Sinne des § 20a GG nicht vereinbar. Wir fordern daher ein konsequentes und generelles Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen und eine entsprechende Anpassung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen (Leitlinie Zirkustiere).

Antragsbegründung

Die Vorführung von Dressurtieren in humoristischen Darbietungen oder Exotentableaus ist mittlerweile ebenso unzeitgemäß wie die früher im Zirkus betriebene Zurschaustellung von nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechenden Menschen oder Menschen aus anderen Kulturkreisen. Da eine artgemäße und verhaltensgerechte Wildtierhaltung durch die erforderliche Mobilität der Zirkusse, die die Unterbringung der Tiere in engen Transportwagen vorsieht, praktisch nicht umsetzbar ist, fordert auch die Bundestierärztekammer ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Der stetige Platzmangel und die fehlenden Bewegungsmöglichkeiten führen zu schwerwiegenden Erkrankungen, Verhaltensstörungen, Stress und nicht selten auch zu Todesfällen. Zudem dient der Antrag der Gefahrenabwehr gegenüber dem Personal und den Zirkusbesuchern. Die Bundesländer haben sich im Bundesrat bereits mehrfach für ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus ausgesprochen. Allerdings stellen sich die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Bundestag bisher quer. Ein Antrag über ein Wildtierverbot im Zirkus wurde auf dem Landesparteitag NRW 2012.2 mit breiter Mehrheit angenommen (WP104) und die Ausweitung des Verbotes auf alle Zirkustiere diskutiert. Einem Wildtierverbot im Zirkus stehen aus Sicht des Antragstellers weder wirtschaftliche Gründe oder die Berufsfreiheit, noch der Zirkusbetrieb als schützenswertes Kulturgut entgegen: Der erfolgreiche Betrieb eines Zirkusbetriebes ist nicht an die Dressur und Zurschaustellung von Tieren gebunden – dies zeigt nicht nur die rückläufige Bedeutung der Tiernummern im Zirkusprogramm, sondern insbesondere der Erfolg von Zirkussen, die ganz auf Tiere verzichten. Das Grundrecht auf Berufsfreiheit wird nicht schrankenlos gewährt und das Staatsziel Tierschutz rechtfertigt eine Einschränkung. 14 andere EU-Länder haben die Haltung von Wildtieren in Zirkussen bereits eingeschränkt oder gänzlich verboten, wie beispielsweise Österreich, Bulgarien oder Dänemark. Nach § 16 des Tierschutzgesetzes lässt sich die Haltung im Einzelfall verbessern. Allerdings sind die lokalen Veterinärämter mit der Kontrolle der derzeitigen Tierschutzvorschriften überfordert. Auch handelt es sich bei der nicht artgemäßen Haltung der Wildtiere nicht um Einzelfälle, sondern um eine generelle Problematik. Daher ist es erforderlich, eine generelle Regelung in Form eines allgemeinen Haltungsverbots von Wildtieren im Zirkus einzuführen, um der Haltung und Züchtung von Wildtieren ein Ende zu setzen.

Liquid Feedback

Abstimmung noch nicht abgeschlossen, Initiative befindet sich in der Neu-Phase: https://lqpp.de/be/initiative/show/2236.html

Piratenpad

Antragsfabrik

Von der Antragskommission zuständig: Bertapetra 01:06, 14. Sep. 2012 (CEST)

Datum der letzten Änderung

14.09.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft