BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 011
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP011 EinreichungsdatumAntragstitelzurückgezogen,sli: AntragstellerHelge Eichelberg AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier Antragsgruppe- AntragstextNotaraufsicht in Berlin den Anforderungen anpassen Die Notaraufsicht in Berlin gegenüber den Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher die Anforderungen anzupassen. Zur Prüfung der ordnungsmäßigen Erledigung der Amtsgeschäfte der Notare nach § 93 Abs. 2 BNotO sollte zukünftig zumindest gehören:
AntragsbegründungDie Debatte um die massenhafte Beurkundung von Kaufverträgen über Schrottimmobilien in Berlin zulasten Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher hat gezeigt, dass die Selbstverwaltung der Notare unzureichend in der Lage war, dem Einhalt zu gebieten. Bezogen sich Notarprüfungen in der Vergangenheit häufig schwerpunktmäßig auf Fragen der Ordnungsmäßigkeit der Siegelung und Vollständigkeit der Bücher ist es deshalb an der Zeit, Verbraucherschutzaspekte stärker in den Blick zu nehmen. Es ist zwar zutreffend, dass bei den Revisionen der Amtsgeschäfte der Notare und Notarinnen, immer nur eine stichprobenartige Prüfung vorgenommen werden kann, es sollte aber zumindest versucht werden, die schwarzen Schafe anhand allgemeiner Erkennungsmerkmale aufzuspüren. Die Notaraufsicht beim Landgericht Berlin hat bisher jedoch unzureichend auf typische Erkennungsmerkmale der Schrottimmobilienbeurkundung, wie häufige Trennung in Angebot und Annahme sowie Beurkundungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, geachtet. Für eine Prüfung der regelmäßigen Aufspaltung in Angebot und Annahme geben die endlich neu gefassten Richtlinien der Berliner Notarkammer vom 21. März 2012 eine Grundlage, denn danach ist im Regelfall die Aufspaltung in Angebot und Annahme unzulässig. Eine Beurkundung am Wochenende oder werktags abends stellt ein Indiz dafür dar, dass eine Notarin oder ein Notar Amtspflichten verletzt haben könnte. Es gehört gerade zur typischen Überrumpelungstaktik der Vertriebsunternehmen kurzfristig Notartermine abends oder am Wochenende zu verabreden und diese gegenüber den Verbrauchern als alternativlos darzustellen. Durch die Regelung in § 58 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der frei-willigen Gerichtsbarkeit (KostO), die gemäß § 141 KostO auch auf notarielle Amtsgeschäfte anzuwenden ist und wonach für Beurkundungen an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen sowie an Werktagen außerhalb der Zeit von acht bis achtzehn Uhr, eine zusätzliche Gebühr erhoben werden kann, finden sich in den Notarakten auch regelmäßig hinreichende Anhaltspunkte für die Beurkundungsstunde. In der Zukunft bleibt zu erwarten, dass die Organe der Selbstverwaltung der Notare ihre Aufgaben noch effektiver wahrnehmen und mit dazu beitragen, die schwarzen Schafe unter den Berliner Notaren zu stoppen. Liquid FeedbackJa: 90 (96%) · Enthaltung: 13 · Nein: 4 (4%) · Angenommen · https://lqpp.de/be/initiative/show/1705.html Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung29.08.2012 Status des Antrags |