BE:Antragskommission/2011-07-02 PP004A - Einsatz für ein Vertragstransparenzgesetz

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Antragsnummer

PP004A

Einreichungsdatum

02.07.2011

Antragstitel

Einsatz für ein Vertragstransparenzgesetz

Antragsteller

Pavel Meyer

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland Berlin setzt sich für ein Vertragstransparenzgesetz mit folgenden Kernpunkten ein:

  • Alle Verträge, bei der die öffentliche Hand direkt oder indirekt nennenswerte Verpflichtungen eingeht, sind vorab im Internet zu veröffentlichen.
  • Die Pflicht erstreckt sich auch auf Unternehmen und Organisationen, die von der öffentlichen Hand verwaltet oder betrieben werden, zu nennenswertem Teil im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder als Monopolisten öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
  • Es sind sinnvolle Bagatellgrenzen und Ausnahmeregelungen zu treffen, um das Gesetz praktikabel zu machen
  • Eine Nichtveröffentlichung soll zu Ungültigkeit des Vertrages führen, ohne dass dies zu einseitigen Belastungen einer Vertragspartei führt

Ein Entwurf findet sich unter:

http://piratenpad.de/Transparenzgesetz

Dieser Entwurf soll durch Mitwirkung der Partei, anderer Interessengruppen und Experten so weit zur Reife gebracht werden, dass er als durchführbares Gesetz vom Parlament oder von den Bürgern beschlossen werden kann. Hierzu soll auch das Liquid-Feedback-System der Berliner Piratenpartei genutzt werden.

Falls die Piratenpartei nach der Wahl im Abgeordnetenhaus vertreten sein sollte, wird sie ein entsprechendes Gesetz im Parlament einbringen.

Im anderen Fall wird die Piratenpartei eine Volkbegehren initiieren, um das Gesetz den Berliner Bürgern zur Abstimmung vorlegen zu können.

Antragsbegründung

Das Land Berlin ist seit den 1970 Jahren immer wieder von Finanz- und Korruptionsskandalen geplagt. Vor der Einheit die Kreisel-Affäre, die Garski-Affäre und der Antes-Skandal, danach der Bankenskandal, das Boran-Fiasko, die Howoge/Fundus-Geschäfte, der BBI-Skandal, die Treberhilfe, die Klinikskandale, die Wasserprivatisierung und das S-Bahn-Chaos allein zeigen, dass es so nicht weiter gehen kann. Der nächste grosse Skandal ist nur eine Frage der Zeit, wenn wie bisher überforderte oder von Eigeninteresse geleitete Akteure mit unserem Geld weitgehend im Verborgenen wirtschaften.

Die Parlamente können ihrer Aufsichtsfunktion nicht gerecht werden. Auf jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses kommen allein mehr als 1000 im öffentlichen Dienst Beschäftigte. Je Abgeordneten hat das Land 375 Mio. Euro Schulden, und jeder einzelne Abgeordnete ist rechnerisch für einen jährlichen Haushalt von über 130 Millionen verantwortlich.

Dass das Parlament mit der Kontrolle der Regierung und Verwaltung überfordert ist, wird selbst durch viele Abgeordnete nicht bestritten. Hier bedarf es offenbar der Hilfe durch die Öffentlichkeit.

Das Gesetz zur Offenlegung aller Verträge im Vorfeld würde es zukünftig allen Berliner Bürgern ermöglichen, selbst zu sehen, was mit ihrem gemeinsamen Geld und Vermögen geschieht.

Liquid Feedback

Konkurrenzanträge

Datum der letzten Änderung

-Heiko Herberg 13:19, 2. Jul. 2011 (CEST)