BE:Antragskommission/2011-06-27 WP018A - Berliner Versammlungsgesetz

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Antragsnummer

WP018A

Einreichungsdatum

27.06.2011

Antragstitel

Berliner Versammlungsgesetz

Antragsteller

Monika Belz

Antragstyp

Wahlprogramm

Antragstext

Berliner Versammlungsgesetz

Ein Berliner Versammlungsgesetz muss nach den Vorstellungen der PIRATEN Berlin das Recht der Teilnehmer auf Versammlungsfreiheit stärken und anlasslose Kontrollen von Teilnehmern und Passanten ersatzlos abzuschaffen.

Überwachung und Dokumentation

Die Beobachtung einer Versammlung durch die Polizei ohne konkrete und tatsächlich nachvollziehbare Anhaltspunkte mittels Kamera, die Übertragung bzw. Speicherung dieser Informationen, um diese auszuwerten oder zu dokumentieren stellt einen Eingriff auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit dar.

Die Berliner Polizei filmt dennoch mit Unterstützung des Polizeipräsidenten friedliche Demonstrationen, ohne dass hierzu ein konkreter Anlass besteht, der eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Der Berliner Polizeipräsidenten will das Abgeordnetenhaus auffordern, ein Versammlungsgesetz zu beschließen, dass der Polizei das Filmen von Versammlungen und das Speichern und Dokumentieren dieses Videomaterials erlaubt. Die PIRATEN Berlin lehnen diese Vorgehensweise ab.

Mehr Freiheiten im Versammlungsrecht

Die PIRATEN Berlin schlagen ein Berliner Versammlungsgesetz mit folgendem Inhalt vor:

  • Anlasslose, verdachtsunabhängige Aufnahmen von Bild- und Ton durch Polizei, Behörden oder Sicherheitsdienste sowie anlasslose Personenkontrollen sind ausgeschlossen.
  • Aufnahmen, die auf konkrete und tatsächlich nachvollziehbare Anhaltspunkte aufgrund einer erheblichen Gefahrensituation für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfolgen, sind der Versammlungsleitung ohne Anforderung zur Verfügung zu stellen und zu veröffentlichen. Die betreffenden Personen sind umgehend zu informieren, zumindest jedoch die Versammlungsleitung mit Angabe des Aufnahmebereichs und Personenkreises. Aufnahmen aufgrund von Vermutungen und Verdächtigungen werden abgelehnt.
  • Die Verwendung von Bild- und Tonmaterial zur Schulung von Polizei- und Sicherheitskräften bedarf der Zustimmung des gefilmten Personenkreises und der Versammlungsleitung.
  • Die Freiheit politischer Versammlungen ist nicht durch Vorgaben in der Verwendung von Materialien und der Lautstärke einzuschränken, das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht.
  • Das Vermummungsverbot ist hinsichtlich der Maskierung und zur Vermummung geeigneter Gegenstände aufzuheben.
  • Alle eingesetzten Polizisten - ob in Uniform oder in Zivil - tragen eine individuelle Kennzeichnung. Dies wird als Voraussetzung angesehen um Beschwerden Dritter über ungesetzlichem Handelns nachgehen und Einsatzkräfte als Zeugen benennen zu können.
  • Der Einsatz von zivilen Beamten ist nur zulässig, wenn die Versammlungsleitung über Anzahl informiert wird und sich die zivilen Beamten bei der Versammlungsleitung vorstellen.

Antragsbegründung

Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/1041.html

Konkurrenzanträge

Nein

Datum der letzten Änderung

-Heiko Herberg 16:24, 30. Jun. 2011 (CEST)