BE:Antragskommission/2011-06-21 WP009A - Transparenz im ÖPNV - S-Bahn
AntragsnummerWP009A Einreichungsdatum21.06.2011 AntragstitelTransparenz im ÖPNV - S-Bahn AntragstellerAndreas Baum, Oliver Höfinghoff, Fabio Reinhardt, Monika Belz AntragstypWahlprogramm AntragstextTransparenz leben - Verträge offen legenDie S-Bahn-Berlin GmbH hat in den letzten Jahren ihre Vertragspflichten zum Betrieb der Berliner Stadtbahn nicht erfüllt. Konsequenzen sind seitens des Landes Berlins allenfalls in finanzieller HInsicht erfolgt, eine Aufklärung der Gesamtumstände wird nicht beabsichtigt, wieder wird auch über die Krise im Winter 2010/2011 der Mantel des Schweigens gepackt. Da entspricht nicht der Auffassung der PIRATEN von verantwortlichem Handeln. Die PIRATEN Berlins setzen sich dafür ein, dass die mit der S-Bahn-Berlin GmbH seitens des Landes Berlin abgeschlossenen Verträge offengelegt werden, wir unterstützen das Anliegen der Initiative Berliner S-Bahn Tisch hierzu. Nur mit der Offenlegung aller Vereinbarungen und Anweisungen innerhalb der Deutschen Bahn und der Verträge mit dem Land Berlin ist eine lückenlose Aufklärung möglich. Daher ist seitens des Landes Berlin gegenüber dem Bundesverkehrsministerium die Offenlegung sämtliche Vereinbarungen der Deutschen Bahn AG, der DB Regio AG die S-Bahn in Berlin betreffend zu beantragen. Klärung vorantreiben - Verantwortung übernehmenDie Offenlegung der Verträge und der hiermit im Zusammenhang stehenden Unterlagen dient der Klärung, der folgenden Sachverhalte:
Sämtliche Vorgänge, die zur Aufklärung des Sachverhalts des Versagens der Betriebsbereitschaft der S-Bahn Berlin GmbH, sind transparent und für jeden interessierten Bürger zu veröffentlichen. Davon ausgenommen ist die Benennung von Namen Beschäftigter unterhalb der Geschäftsleitungsebene der S-Bahn-Berlin GmbH und der Deutschen Bahn. Zukünftiges transparentes Verhalten - KontrollfunktionVereinbarungen zum Betrieb und zur Gewährleistung des ÖPNV sind zukünftig transparent zu gestalten, beginnend mit der Ausschreibung, über die Vergabe und die letztendliche Vertragsgestaltung. Nebenangebote, die ein Hauptangebot ergänzen, sind ebenso vollständig bei Vergabe offenzulegen. AntragsbegründungDie Kontrollfunktion kann nicht allein vom zukünftigen Betreiber erfolgen, Eigenkontrolle ist weder transparent noch von Dritten beeinflussbar. Hier ist ein Gremium zu bilden, in dem sowohl das Land Berlin, Gewerkschaften, Betriebsräte, Bürgerinitiativen, Fahrgastverbände und die Betreiber gleichberechtigt agieren können. Die Beteiligung an diesem Gremium, das die Kontrollfunktion durch Sachverständige überwacht, wird jährlich seitens des Landes Berlin neu ausgeschrieben. Die Aufgabe des Landes Berlin ist es dabei, eine ausreichende Bürgerbeteiligung zu gewährleisten. Die Kosten für die Ausübung der Kontrollfunktion können vom Betreiber und dem Land Berlin zu gleichen Teilen getragen, wobei sich der Zuschuss des Landes Berlins um den Kostenbetrag verringert. Liquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/1035.html KonkurrenzanträgeNein Datum der letzten Änderung-Heiko Herberg 21:55, 28. Jun. 2011 (CEST) |