BE:Antragskommission/2011-02-24 003 - Zuständigkeit des Wahlleiters für Aufstellung von Wahlvorschlägen
AntragsnummerGO-B #003 Einreichungsdatum2011-02-24 AntragstitelZuständigkeit des Wahlleiters für Aufstellung von Wahlvorschlägen AntragstellerBjörn Swierczek AntragstypÄnderung der Geschäftsordnung AntragstextDer Absatz (1) des §3.2 der Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung wird wie folgt geändert: (1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Wahl eines Wahlleiters abgesehen werden. wird ersetzt durch: (1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, sowie zur Durchführung von Wahlen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat bei einer Wahl sein, die er durchzuführen hat. Werden keine Wahlen nach Satz 1 durchgeführt, so kann von der Wahl eines Wahlleiters abgesehen werden. Antragsbegründung- Liquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/991.html Konkurrenzanträge- Datum der letzten Änderung2011-02-24 |