BE:Antragskommission/2010-10-16 026 - Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe
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AntragsnummerP-AS #026 Ergebnisangenommen Einreichungsdatum2010-10-16 AntragstitelUnabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe AntragstellerEberhard Zastrau AntragstypProgrammantrag AntragstextDie Landesmitgliederversammlung des LV Berlin möge für das neue Wahlprogramm folgenden Absatz beschließen: Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe Für Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe ist die Staatsanwaltschaft zuständig, sie richtet zu diesem Zweck eine unabhängige Beschwerdestelle ein. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich der Staatsanwaltschaft zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst dieses Bundeslandes rekrutiert werden dürfen, also stattdessen etwa aus der Bundespolizei oder der Polizei eines Nachbarlandes gewonnen werden. Die Beschwerdestelle ist auch zuständig, wenn sich Polizeibeamte im Dienst gemobbt oder diskriminiert fühlen. AntragsbegründungDie Ermittlungen nach Berichten über Polizeigewalt bleiben derzeit unbefriedigend. Interne Ermittlungen der Polizei selbst begegnen dem Vorwurf, die ermittelnden Beamten könnten befangen oder einem Corpsgeist unterworfen sein. Amnesty International hatte über 15 Fälle von Polizeigewalt berichtet und kritisiert, dass oftmals nicht unabhängig und objektiv bei Vorwürfen gegen Polizeigewalt ermittelt würde. Die Aufgaben der Polizei sind vielfältig und schwierig. Polizeiliches Handeln ist situationsbezogen und kann teilweise im Nachhinein nur schwer rekonstruiert werden. Das gilt umso mehr, wenn in der Bürgerschaft der Eindruck entsteht, die Polizei sei damit überfordert, Fällen von Polizeigewalt wirksam entgegenzutreten. Eine unabhängige Beschwerdestelle zu schaffen, ist kein Generalverdacht gegen die Polizei, sie dient vor allem dazu, eine wirksame Aufklärung zu leisten, in Fällen, in denen vom Staat Fehler gemacht werden. Sie kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, die von Gesetzes wegen unmittelbaren Zwang ausüben dürfen, weiter erhöhen. Die Initiative greift eine Erklärung der niedersächsischen Grünen auf und entwickelt deren Idee weiter. Im Gegensatz zur Ausgangs-Initiative (#697 auf Rang 2 im LqFb) siedelt sie die Ermittlungs-Aufgaben in der Exekutive an, legt aber Wert darauf, dass eine andere Senatsverwaltung (Justiz) die Hoheit über die Stelle hat. Sie entspricht damit besser den Grundvoraussetzungen der Gewaltenteilung. Es kann nicht Aufgabe der Legislative sein, exekutive Funktionen wie strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. Die Ahndung erwiesener Straftaten obliegt den Gerichten. Die Staatsanwaltschaft ist kraft ihrer Aufgabe die sinnvolle Institution, um die Aufgabe zu übernehmen. Ihre Arbeit unterliegt dann natürlich auch der parlamentarischen Kontrolle. Liquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/850.html https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/111.html (Bundesliquid) Konkurrenzanträgederzeit keine bekannt Hinweise zum ProgrammantragAntrag für das Wahlprogramm Text steht nicht in Konkurrenz zu bisherigen Programmbestandteilen Einordnung kann jetzt noch nicht festgelegt werden. Datum der letzten Änderung2010-10-16 |