BE:Antragskommission/2010-10-07 006 - Ablauf der Aufstellung für Kandidaten zum Abgeordnetenhaus und der BVVen zur Wahl 2011

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Antragsnummer

O-AA #006

Ergebnis

angenommen

Einreichungsdatum

2010-10-07

Antragstitel

Ablauf der Aufstellung für Kandidaten zum Abgeordnetenhaus und der BVVen zur Wahl 2011

Antragsteller

Christopher Lauer

Antragstyp

sonstiger Antrag

Antragstext

Die Aufstellung für Kandidaten zur Abgeordnetenhauswahl und Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung 2011 ist wie folgt strukturiert:

  1. Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus gibt es eine Landesliste, die Kandidaten für diese werden auf einer Landesmitgliederversammlung gewählt. Der Landesvorstand wird damit beauftragt, die Landeswahlleiterin in einem formlosen Brief über diese Entscheidung zu informieren. (Brief Ergibt sich aus Landeswahlgesetz)
  2. Direktkandidaten zur Abgeordnetenhauswahl werden von den entsprechenden Gebietsversammlungen aufgestellt, hierbei entscheidet die jeweilige Gebietsversammlung, ob sie überhaupt Kandidaten aufstellen möchte.
  3. Die Bezirkswahlvorschläge für die Bezirksverordnetenversammlung werden von den Gebietsversammlungen aufgestellt.

Antragsbegründung

Momentan scheint einige Unklarheit darüber zu herrschen, wer wann was wie aufstellen darf/soll/muss. Diese Initiative soll Klarheit in das Wirrwarr aus Vermutungen bringen.

Warum Landesliste?

Nach § 10 Landeswahlgesetz Berlin hat eine Partei die Möglichkeit, zur Abgeordnetenhauswahl eine Landes- oder eine Bezirksliste einzureichen. Die Zweitstimmen würden also entweder einer Bezirksliste oder einer Landesliste zugerechnet werden.

Hier bin ich ganz klar für eine Landesweite Liste, da ansonsten Piraten, die in Bezirken mit geringer Piratenwählerschaft wohnen schlechte Chancen hätten, ins Abgeordnetenhaus einzuziehen. Auch macht die Landesweite Liste uns allen klar, dass wir an einem Strang ziehen müssen um ins Abgeordnetenhaus zu gelangen. Ich lehne Bezirkslisten ab, obwohl starke Bezirke wie Pankow davon profitieren würden, weil ich der Meinung bin, dass diese zu unnötigen Spannungen innerhalb des Landesverbandes führen würden.

Auch ist das Sammeln von Unterschriften einfacher: Für die Landesliste brauchen wir 2200 Unterschriften, die Theoretisch auch alle aus Friedrichshain stammen könnten, bei Bezirkslisten benötigt jede Liste 185 Unterschriften aus dem jeweiligen Bezirk.

Wieso Direktkandidaten?

Direktkandidaten verschaffen den Piraten ein Gesicht. Wir haben die Möglichkeit ganz anders Wahlkampf zu machen. Hierbei soll jeder Bezirk für sich entscheiden können ob er Direktkandidaten aufstellt oder nicht. Allerdings sollen auch Bezirke die gegen das Aufstellen von Direktkandidaten sind die Entscheidung der Bezirke, die Direktkandidaten aufstellen wollen respektieren. Die Direktkandidaten sollen von der entsprechenden Gebietsversammlung aufgestellt werden.

Insbesondere sollen sich Gebietsversammlungen nicht genötigt fühlen Kandidaten aufzustellen, von denen sie nicht überzeugt sind. Die Kandidatur für ein Direktmandat ist sowohl für die Kandidaten, als auch für die Piraten die das mittragen müssen eine schwerwiegende Entscheidung. Sie ist bewusst zu treffen.

Bezirkswahlvorschläge für BVV von Gebietsversammlungen?

Das ergibt sich so aus § 23 Abs. 2 Satz 1 Landeswahlgesetz: „Über die Bezirkswahlvorschläge einer Partei oder einer Wählergemeinschaft hat eine Versammlung der Mitglieder geheim abzustimmen, die in dem Bezirk wahlberechtigt sind oder der bezirklichen Gliederung der Partei oder Wählergemeinschaft angehören.“

Das heißt die Gebietsversammlungen stimmen über die Zusammensetzung der jeweiligen Liste für die entsprechende BVV ab. Kandidieren kann jeder, d.h. ein Pirat aus Charlottenburg kann auch in Mitte kandidieren, allerdings darf man insgesamt nur für eine BVV kandidieren.

Haben wir überhaupt genug Leute?

Insgesamt wird es knapp, allerdings kann man gleichzeitig sowohl für die BVV, als auch für die Liste für das Abgeordnetenhaus, als auch direkt kandidieren.

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlgesetz)

http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/rechtsgrundlagen/lwg-neu.htm

Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung - LWO)

http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/rechtsgrundlagen/lwo-neu.htm

Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/795.html

Konkurrenzanträge

O-AA #015 Antrag betreffend die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2011

Datum der letzten Änderung

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