BE:Abgeordnetenhaus/mündliche Anfrage

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Mündliche Anfrage

Die Mündliche Anfrage ist in § 51 Abs. 1 - 6 GO geregelt.

Jeder Abgeordnete darf eine Mündliche Anfrage an den Senat stellen.

Die Mündliche Anfrage ist, anders als es ihr Wortlaut vermuten lässt, zwei Tage vor Beginn der Sitzung über den parlamentarischen Geschäftsführer schriftlich dem Präsidenten mitzuteilen. Dieser leitet sie an den Senat weiter, der wiederum an die zuständige Senatsverwaltung. Die Frage darf insgesamt höchstens aus einer kurzen Hauptfrage und zwei kurzen Unterfragen bestehen. Die Fragen sind ohne Begründung im Plenum vorzutragen.

Die Frage wird durch den zuständigen Senator oder in Vertretung durch einen Staatssekretär mündlich beantwortet. Nach Beantwortung der Frage können höchstens zwei Nachfragen gestellt werden, wobei mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Abgeordneten zusteht und eine weitere Anfrage von einem anderen Abgeordneten gestellt werden kann.

Jeder Fraktion wird nach ihrer Stärke im Plenum nacheinander das Wort zur Mündlichen Anfrage erteilt. Die Dauer aller Fragen soll insgesamt 60 Minuten nicht überschreiten.

Aber wie?

Eine Mündliche Anfrage kann man am einfachsten einfach anden Abgeordneten des eigenen Vertrauens als E-Mail schicken.

Zu den MdA der PIRATEN: http://www.piratenfraktion-berlin.de/category/abgeordnete/

Diese können Sie bei der Fraktion einreichen, die dann in einer Sitzung über die Reihenfolge entscheidet, in der sie im Plenum gestellt werden sollen.