Aufstellung des Rechenschaftsberichtes

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ausführungen von Rene Brosig am 24.08.2012, warum der Rechenschaftsbericht von jedem einzelnen Schatzmeister so und nicht anders aufgestellt werden muss (E-Mail-Antwort):


Genau diese Art von Mails (Glaube ich nicht, beweise!), so aufrichtig sie auch sein mögen, erzeugen einen enormen Aufwand bei den Verantwortlichen. Ich nehme auch Dir gerne die Suche nach Paragraphen ab, denn ich habe als Gärtner nun reichlich unbenötigte Zeit, um deine eigenen Zeitressourcen zu schonen.

PartG §24 (2) "Die für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung, insbesondere zu Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen, sind entsprechend anzuwenden, soweit dieses Gesetz nichts anderes vorschreibt...."

Daraus ergibt sich die Anwendung der HGB §§ 238 ff in denen Buchführungspflicht, Abschlußverschriften, Bewertungsansätze etc. geregelt sind.

Ich gehe davon aus, dass Albert diese Vorgaben erfüllt hat.

Albert beruft sich nun auf PartG §24 (1) "Der Rechenschaftsbericht besteht aus einer Ergebnisrechnung auf der Grundlage einer den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Einnahmen- und Ausgabenrechnung, einer damit verbundenen Vermögensbilanz sowie einem Erläuterungsteil."

sowie auf PartG §24 (3) "In den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei sind die Rechenschaftsberichte jeweils getrennt nach Bundesverband und Landesverband sowie die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände je Landesverband aufzunehmen...."

und sieht mit der Abgabe des verdichteten Rechenschaftsberichtes des BZV UFR seine Aufgabe als erledigt an.

Leider, oder auch zum Glück, umfasst die Piratenpartei aber viele Gliederungen, weshalb der Gesetzgeber clever im PartG §24 (9) fordert "Dem Rechenschaftsbericht ist eine Zusammenfassung voranzustellen: 1. Einnahmen der Gesamtpartei gemäß Absatz 4 Nr. 1 bis 9 und deren Summe, 2. Ausgaben der Gesamtpartei gemäß Absatz 5 Nr. 1 und 2 und deren Summe, 3. Überschuss- oder Defizitausweis, 4. Besitzposten der Gesamtpartei gemäß Absatz 6 Nr. 1 A I und II und B II bis IV und deren Summe, 5. Schuldposten der Gesamtpartei gemäß Absatz 6 Nr. 2 A I und B II bis IV und deren Summe, 6. Reinvermögen der Gesamtpartei (positiv oder negativ), 7. Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben, Überschüsse oder Defizite sowie Reinvermögen der drei Gliederungsebenen Bundesverband, Landesverbände und der ihnen nachgeordneten Gebietsverbände."

daraus ergibt sich die, wir erinnern uns an PartG §24 (2), "entsprechende" Anwendung der HGB §§300 ff welche die Konsolidierungsgrundsätze für die Gesamtpartei "entsprechend" regeln. Beispiel gefällig? wohlan:

HGB § 303 Schuldenkonsolidierung (1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen.

HGB § 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung (1) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind 1. bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind, 2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.

Jetzt kann man natürlich hergehen und sagen: kein Problem jeder Einzelabschluss muss ja gemäß PartG §24 (4-6) die dafür notwendigen Angaben enthalten: Zuschüsse von Gliederungen Zuschüsse an Gliederungen Forderungen an Gliederungen Verbindlichkeiten gegenüber Gliederungen

Wir saldieren also einfach die genannten Posten und freuen uns über den Saldo 0 im konsolidierten Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei. Das Dumme an der Sache ist nun, der Salo beträgt nie Null und ohne weiterführende Informationen ALLER Gliederungen ist es der Bundesschatzmeisterin bzw. ihrem Buchhalter nicht möglich die entsprechende Differenz in der Schulden- oder der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu finden. Darüber hinaus reichen die 4 Zeilen je Gliederung nicht aus, um eine Zwischenergebniseliminierung durchzuführen. Die Zwischenergbniseliminierung fällt zwar i.d.R. wegen Geringfügigkeit weg, aber um zu beweisen das sie geringfügig ist, müssen wir sie trotzdem an Hand der Einzelbelege ermitteln. Ohne die Einzelbelege ist es demnach leider nicht möglich die Vorgaben für den Gesamtrechenschaftsbericht der Piratenpartei gemäß PartG §24 (9) zu erfüllen.

Damit kommen wir dann endlich zu dem verletzten Paragraphen 4 in unserer Finanzordnung, dem Durchgriffsrecht.

"Der Schatzmeister kontrolliert die ordnungsgemäße Buchführung seiner unmittelbaren Gliederungen. Er hat das Recht auch in deren Gliederungen die ordnungsgemäße Buchführung zu kontrollieren und gewährleistet damit, dass jederzeit die zur Erstellung des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht nach § 29 Abs.3 Parteiengesetz vorgeschriebenen Stichproben möglich sind. Ist die rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes gemäß Parteiengesetz auf Bundesebene gefährdet, so hat der jeweils höhere Gebietsverband das Recht und die Pflicht durch geeignete Maßnahmen die ordnungsgemäße Buchführung seiner Gliederungen zu gewährleisten."

Der Absatz wurde eigens für solche Fälle beim Bundesparteitag in Offenbach in unsere Satzung aufgenommen.

Das Versenden aller Buchungsbelege an einen Buchhalter zur Qualitätssicherung ist eine solche Maßnahme. Reicht das nicht aus könnten weiterführende Maßnahmen wie die Erhebung von Zwangsgeldern gegen die Gliederung oder gar eine Amtsenthebung durch die nächsthöhere Gliederung geeignet sein.

Wie wir heute Abend erfahren haben ist das aber alles nicht notwendig, da der Bezirk Unterfranken als eine von mehreren Gliederungen in die Stichprobenprüfung unserer Wirtschaftsprüfer gefallen ist. ESC verlangt auf Basis PartG §29 alle Belege der ausgewählten Gliederungen zur Prüfung und wird diese, nach vorheriger Übergabe, mit unserer Bundesschatzmeisterin und dem Buchhalter durchsprechen. Der durch eine Weigerung der Herausgabe von Belegen verletzte Paragraph muss dabei nicht wie oben beschrieben hergeleitet werden, sondern stellt einen direkten Verstoss gegen PartG §29 (2) dar.

Ich hoffe nun, ich habe deine wertvolle Zeit durch meine Ausführungen nicht allzusehr belastet. Die 2 Stunden die ich jetzt mit Heraussuchen und Formulieren verbracht habe wird mein Garten mit Sicherheit verkraften können.

Liebe Grüße Rene

Hallo Rene

man sollte allerdings darauf hinweisen, dass der Wirtschaftsprüfer zur Erfüllung seiner Prüfpflicht nach den Maßstäben gewissenhafter Berufsausübung auch die entsprechenden Unterlagen anzufordern hat und kein Anderer. Ich darf diesbezüglich auf die Ausführungen und Fachgutachten des IDW verweisen.

JosefJosef aus Bayern 23:02, 25. Aug. 2012 (CEST)

Datei:Rechenschaftsbericht 2010 Bund.pdf

Damit wir Gelder aus der Parteienfinanzierung erhalten, muss jede Gliederung jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und an die nächsthöhere Gliederung übergeben. Die nächsthöhere Gliederung muss alle Zahlen zusammenfassen und ebenfalls an die nächsthöhere Gliederung geben. Die Landesverbände müssen dann die zusammengefassten Berichte an den Bund weiterreichen. Für den Bund bucht ein Steuerberatungsbüro in Hamburg alle Vorgänge und stellt daraus dann den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei zusammen. Dieser Gesamtbericht wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert. Es gibt einem Ablaufplan, nach dem alle Buchungen des Bundes, der 16 Landesverbände und 10 von der Wirtschaftsprüfungsgeselllschaft willkürlich ausgesuchten Teilgliederungen geprüft werden. Sind diese Prüfungen alle in Ordnung, erhalten wir ein Testat für den Rechenschaftsbericht und können ihn bei der Bundestagsverwaltung einreichen. Termin ist jeweils der 30. September des Folgejahres. Die Kontaktdaten der Steuerberaterin erhaltet ihr von mir auf Anfrage (Swanhild ) oder über die Verwaltungsliste. Die Kosten für die Steuerberaterin muss jeder Landesverband selber tragen. Je besser Eure Buchungen aufbereitet sind, umso weniger Geld kostet es Euch.