Archiv:Kreisverband Mannheim/Geschäftsordnung des Vorstands

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Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstands des KV Mannheim vom 2012/2013

Der Vorstand

Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied auch ohne Bestimmung zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr etc.) unverzüglich an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

  • Vorsitzender: Abian Hammann
  • Stellvertretende Vorsitzende: Johannes Knopp, Sophie Mathes
  • Schatzmeister: Elke Hoffmann


Stellvertretender Vorsitzender ist der von der Mitgliederversammlung gewählte stellvertretende Vorsitzende, der den höchsten prozentualen Stimmenanteil auf sich vereinen konnte. Bei Gleichheit der Stimmenanteile entscheidet das Los.

Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands

Die Aufgaben des Vorstands werden wie folgt auf die einzelnen Mitglieder verteilt:

Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach Außen sowie gegenüber den anderen Gliederungen der Partei. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und Demonstrationen. Er hält den Kontakt zur Presse und organisiert die Öffentlichkeitsarbeit. Er ist verantwortlich für die Teilnahme an und die Vorbereitung von Wahlen.

Stellvertretende Vorsitzende

Die Stellvertretenden Vorsitzenden laden zu Vorstands- und Piratentreffen ein. Die stellvertretenden Vorsitzenden unterstützen den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und vertreten diesen. Sie veröffentlichen die Protokolle der Vorstandssitzungen. Die Aufgaben der Stellvertretenden Vorsitzenden können auch von nur einem Stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden.

Schatzmeister

Der Schatzmeister verwaltet die Konten des Kreisverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht und verwaltet die Mitglieder und das Postfach.

Aufgabenverteilung außerhalb des Vorstands

Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit widerruflich Tätigkeitsbereiche auf Mitglieder des Kreisverbandes außerhalb des Vorstandes delegieren. Bislang wurden keine Tätigkeitsbereiche delegiert.

Regelung zu Ausgaben aus KV-Mitteln

  • Beträge über 30 Euro
    • Beträge über 30 Euro müssen mit einer 2/3-Mehrheit festgestellt werden.
    • Die Genehmigung der Ausgabe ist per Umlaufbeschluss möglich.
  • Beträge unter 30 Euro
    • Bei Beträgen unter 30 Euro kann ein Vorstandsmitglied eigenverantwortlich über die Ausgabe entscheiden. Sie werden bei der folgenden Vorstandssitzung zu Protokoll gegeben.

Vorstandssitzungen

Der Vorstand hält in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch jeden Monat, eine Vorstandssitzung ab. Die Vorstandssitzungen findet in einer der folgenden Formen statt: Telefon- oder Audiokonferenzen, reale und virtuelle Treffen.

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail an die Mailingliste rhein-neckar[ätt]lists[punkt]piratenpartei[punkt]de eingeladen. Anstelle einer Einladung per Mailingliste kann auch eine persönliche E-Mail erfolgen.

Sobald der Termin und der Ort feststehen, werden diese zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Die Sitzungen des Kreisvorstands sind grundsätzlich öffentlich. Interessierte Personen können ohne gesonderte Zulassung der Sitzung des Kreisvorstandes als Gäste beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben Piraten bei Anträgen die sie selbst gestellt haben beziehungsweise für die sie als Ansprechpartner für den Vorstand bestimmt wurden. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Personen, die die Vorstandssitzung stören, können nach erfolgloser Ermahnung der Sitzungsleitung aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.

In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge und Beschlüsse im Wortlaut, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.

Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.

Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt und ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung in digitaler Form zu veröffentlichen.

Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter sowie dem Protokollanten beim nächsten persönlichen Treffen zu unterzeichnen, mindestens aber von zwei Vorstandsmitgliedern. Sofern kein Sitzungsleiter bestimmt war, unterschreibt an seiner Stelle das nach dem Tätigkeitsbereiche zuständige Vorstandsmitglied oder der Vorsitzende.

Alle unterzeichneten Originale der Protokolle sind beim Vorstandsmitglied mit dem Tätigkeitsbereich Archiv zu lagern.

Gemäß §4 Absatz (2) der Bundessatzung können Beschlüsse des Vorstandes durch eine Vorstandsmehrheit als Interna gekennzeichnet werden. Diese werden - zusammen mit der Begründung des Verschlusses - protokolliert, der entsprechende Protokollabschnitt wird nicht veröffentlicht. In dem veröffentlichten Protokoll ist auf die Existenz von Interna hinzuweisen.

Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes.

Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.

Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich entweder mindestens drei Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben oder genug Mitglieder des Vorstandes der Entscheidung zugestimmt oder abgelehnt haben (Umlaufverfahren). Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert, auf der nächsten Vorstandssitzung vorgestellt und dem Protokoll dieser Sitzung beigefügt.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überschneidung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes können bis zwei Tage vor der Vorstandssitzung an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:

  • Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Landesvorstandes Baden-Württemberg der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Bezirksvorstandes Karlsruhe der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Kreisverbandes Mannheim der Piratenpartei

Piraten der aus dem Kreisverband Mannheim untergeordneten Gebietsverbänden sind gehalten sich zunächst an den Vorstand ihres Gebietsverbandes zu wenden.

Jeder Antrag muss den vollständigen, endgültigen Antragstext im Wortlaut enthalten (keine Links) und einen Antragsteller benennen. Anträge können per E-Mail an den Vorstand, per Post an die Adresse des Kreisverbandes gesendet oder einem Vorstandsmitglied persönlich übergeben werden.

Kreismitgliederversammlungen

Kreismitgliederversammlungen werden gemäß Artikel 11 der Kreisverbandssatzung einberufen.

Mitgliederverwaltung

Aufnahme neuer Mitglieder

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern (den Mitgliedsantrag) entscheiden die mit der Mitgliederverwaltung betrauten Vorstandsmitglieder. Gibt es hierbei Bedenken wird dies unverzüglich dem gesamten Vorstand angezeigt. Eine Ablehnung kann durch absolute Mehrheit des Vorstandes erfolgen. Kommt eine Ablehnung innerhalb von 14 Tagen nicht zustande, so gilt der Antrag als angenommen.

Bei Versammlungen mit Akkreditierung kann das Vorstandsmitglied, welches die Akkreditierung durchführt, über die Aufnahme vor Ort eigenverantwortlich entscheiden. Bei Bedenken kann die Aufnahme ausgesetzt werden. Dadurch ruht die Aufnahme, und es wird unverzüglich der gesamte Vorstand informiert, welcher die Aufnahme innerhalb von 14 Tagen mit absoluter Mehrheit ablehnen kann. Ein Anspruch auf Aufnahme vor Ort (und das daraus eventuell resultierende Stimm- oder Wahlrecht) besteht nicht.

Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliedsdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Bundesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Daten der Mitglieder des Kreisverbands Mannheim haben die mit der Mitgliederverwaltung betrauten Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliedsdaten gewähren. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein, protokolliert werden und ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.

Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch unberechtigte Personen auszuschließen.

Tätigkeitsbericht

Die Mitglieder des Kreisvorstandes erstatten einzeln und als Gruppe bei jedem Kreisparteitag Bericht. Mindestens eine Woche vor dem Kreisparteitag ist der Tätigkeitsbericht im Wiki und über die Kreismailingliste zu veröffentlichen.

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Der Tätigkeitsberichts des Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über

  • wichtige Entscheidungen des Vorstandes
  • über die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen
  • über die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur
  • eine statistische Auswertung von Art, Anzahl und ungefährer Bearbeitungsdauer der Anträge an den Vorstand
  • die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Tätigkeitsbereiche, wobei jedes Vorstandsmitglied den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen hat
  • Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation

Sonstiges

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 25.06.2012 in Kraft.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsordnung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die der Kreisvorstand mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsordnung als lückenhaft erweist.